Sachverhalt:
Im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel hatten sich zwei
Bürgeranträge zur Aufhebung der im Betreff genannten Bebauungspläne
eingestellt, um die damalige Potenzialflächenkulisse umfassender gestalten zu
können, da Schutzzonen von den per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen
entfallen würden.
Die
Sachlage ist seinerzeit mit Planern und Rechtsbeistand erörtert worden mit dem
Ergebnis, dass die beiden Bebauungspläne tatsächlich als funktionslos zu
betrachten seien, zumal sich auf einer Fläche bereits ein Biotop befinde, das
eine Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie lösten daher keine Schutzabstände
mehr aus, allerdings könne eine Rückabwicklung nur durch ein komplettes
Planverfahren bewerkstelligt werden. Die Pläne wären dabei entschädigungslos
aufhebbar. Auch der Bezirksausschuss Beller hatte den Bürgeranträgen
zugestimmt, bevor der Bauausschuss am 05.12.2022 diesen
Bürgeranträgen entscheidend zugestimmt hat.
Die entsprechenden Schutzzonen sind bei der weiteren
Windkraftplanung bereits entfallen, d.h. die damalige Potenzialflächenkulisse/
jetzige Darstellungsfläche hat sich vergrößert.
Sowohl der
Aufhebungs-Bebauungsplan als auch die (eine)
entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel sind parallel
und im Vollverfahren erforderlich, weshalb das Verfahren nunmehr mit dem
Beschluss zur Initiierung eingeleitet werden soll.
Aufhebungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, die Bebauungspläne Nr. 3 „Feriendorf Beller“ und 4 im Stadtbezirk Brakel-Beller aufgrund Funktionslosigkeit aufzuheben und parallel die entsprechende (61.) Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durchzuführen.