Betreff
Bebauungspläne Nr. 3 "Feriendorf Beller" und 4 im Stadtbezirk Brakel-Beller; Aufhebungsbeschluss
Vorlage
0722/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel hatten sich zwei Bürgeranträge zur Aufhebung der im Betreff genannten Bebauungspläne eingestellt, um die damalige Potenzialflächenkulisse umfassender gestalten zu können, da Schutzzonen von den per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen entfallen würden.

 

Die Sachlage ist seinerzeit mit Planern und Rechtsbeistand erörtert worden mit dem Ergebnis, dass die beiden Bebauungspläne tatsächlich als funktionslos zu betrachten seien, zumal sich auf einer Fläche bereits ein Biotop befinde, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie lösten daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings könne eine Rückabwicklung nur durch ein komplettes Planverfahren bewerkstelligt werden. Die Pläne wären dabei entschädigungslos aufhebbar. Auch der Bezirksausschuss Beller hatte den Bürgeranträgen zugestimmt, bevor der Bauausschuss am 05.12.2022 diesen Bürgeranträgen entscheidend zugestimmt hat.

 

Die entsprechenden Schutzzonen sind bei der weiteren Windkraftplanung bereits entfallen, d.h. die damalige Potenzialflächenkulisse/ jetzige Darstellungsfläche hat sich vergrößert.

 

Sowohl der Aufhebungs-Bebauungsplan als auch die (eine) entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel sind parallel und im Vollverfahren erforderlich, weshalb das Verfahren nunmehr mit dem Beschluss zur Initiierung eingeleitet werden soll.

 

 

Aufhebungsbeschluss zur Bauleitplanung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Bebauungspläne Nr. 3 „Feriendorf Beller“ und 4 im Stadtbezirk Brakel-Beller aufgrund Funktionslosigkeit aufzuheben und parallel die entsprechende (61.) Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durchzuführen.