Sachverhalt:
An die Stadt Brakel wurde durch einen
möglichen Investor die Anfrage gestellt, die mögliche Bebauung im Neubaugebiet
„Bohlenweg“ auf Mehrfamilienhäuser zu erweitern. Begründet wurde dies:
„In Brakel besteht
aktuell eine hohe Nachfrage nach zeitgemäßem Wohnraum in zentraler Lage mit
hohem energetischen Standard. Der Bedarf wird in den nächsten Jahren
voraussichtlich aufgrund des demografischen Wandels und dem Wunsch nach
barrierefreiem Wohnraum weiter steigen. Aufgrund der stark gestiegenen Baupreise
und Finanzierungskosten, werden zukünftig tendenziell weniger Einfamilienhäuser
entstehen und der Geschosswohnungsbau wird auch im Kreis Höxter an Stellenwert
gewinnen.“
Tatsächlich prognostiziert der derzeit noch
aktuelle 2. Regionale Wohnungsmarktbericht Ostwestfalen- Lippe von 2016 auch
für den Kreis Höxter einen erhöhten Wohnungsbedarf für 1- und 2-Personen
Haushalte. Laut eigener Aussage des Papieres „bilden Haushalte die
wichtigste Nachfragegröße auf dem Wohnungsmarkt. Anhand ihrer Zahl können die
Kommunen den quantitativen Wohnraumbedarf ermitteln.“
So soll sich nach diesem Papier der Bedarf
für 1- Personen Haushalte im Kreis Höxter um 1.900 Wohnungen und für 2-
Personen Haushalte um 1.300 Wohnungen erhöhen. Der Bedarf für 3- Personen
Wohnungen soll sich um 900 Wohnungen reduzieren und der Bedarf für 4 und mehr
Personen sogar um 1.200 Wohnungen.
Für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
eignet sich städtebaulich der östliche Teil des Baugebietes, im Karree der 3-
geschossigen Gebäude des Kolping-Berufsbildungswerkes Brakel und der
Kreissporthalle.
Eine Bebauung der knapp 4.000m² großen Fläche
würde Stand derzeitiger Planung eine Flächennutzung von 5 Ein- oder
Zweifamilienhäuser ergeben und schätzungsweise 20 Personen Lebensraum bieten.
Auf der gleichen Fläche könnten allerdings auch 3 Mehrfamilienhäuser mit je 10
- 12 Wohnungen und Wohnfläche für ca. 60 – 70 Menschen entstehen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Brakel zur Beschlussfassung vor, eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern im östlichen Teil des Plangebietes „Neubaugebiet Bohlenweg“ durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ermöglichen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: