Betreff
Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums;
a) Fortschreibung der Prioritätenliste
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2023
Vorlage
0719/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) hat die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ Anfang Juli 2023 veröffentlicht. Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen

a)    zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete,

b)    zu einer Sicherung der Grund- und Nahversorgung,

c)    zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und

d)    zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur beitragen sowie

e)    in der Umsetzung der Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.

 

Für das Programmjahr 2023 müssen bis zum 31.08.2023 Förderanträge über die Internetseite der Bezirksregierung Detmold eingereicht werden, die dann vom MLV nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt werden. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold wurde die Antragsfrist sehr knapp gehalten, da noch in diesem Jahr eine Bewilligung und die Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht werden kann.

 

Dem Antrag muss ein Ratsbeschluss beigefügt werden. Dieser kann aber nachgereicht werden, wenn bis zum Ende der Antragsfrist keine Ratssitzung stattgefunden hat.

 

Vom Land NRW werden 20 Millionen Euro für das Förderprogramm bereitgestellt (2022: 26,9 Millionen Euro). Hinsichtlich des verringerten Programmvolumens hat der Städte- und Gemeindebund NRW bereits angekündigt, sich für eine deutliche Mittelerhöhung einzusetzen.

 

 

a)   Fortschreibung der Prioritätenliste

Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch den Rat der Stadt Brakel am 05.12.2017 eine Prioritätenliste mit Einzelmaßnahmen für das Jahr 2018 beschlossen. Am 09.09.2021 wurde durch den Bauausschuss eine Fortschreibung beschlossen. Daraufhin wurden für folgende Einzelmaßnahmen Fördermittel aus das Programm „Dorferneuerung 2022“ beantragt:

·           Sanierung der Bürgerhalle Gehrden I: Dachsanierung

·           Sanierung der Bürgerhalle Gehrden II: Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

·           Umgestaltung des Vorplatzes der Gemeindehalle mit Bushaltestelle in Schmechten

·           Instandsetzung der Brücke im Zuge der Istruper Straße über die Aa in Istrup

 

Außer für die „Sanierung der Bürgerhalle Gehrden II“ hat die Stadt Brakel für alle Einzelmaßnahmen einen Zuwendungsbescheid erhalten. Die Einzelmaßnahme in Gehrden soll weiterhin in der Prioritätenliste verbleiben. Allerdings müssen die bisher angesetzten Gesamtkosten in Höhe von 424.566,46 € angepasst werden. Der Fördersatz beträgt 65 %, max. 250.000,00 €.

 

Des Weiteren soll für die IKEK-Maßnahme „Meinolfushalle Bellersen – bedarfsgerechter Umbau“ ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden. Hier sind folgende Maßnahmen geplant:

·           Der Eingangsbereich (nördlicher Eingang) soll erhalten bleiben. Die Toilettenanlage bedarf jedoch einer Sanierung. Daher soll rechts und links vom Eingangsbereich je ein Damen- und Herren-WC entstehen. Damit auf der rechten Seite eine neue WC-Anlage entstehen kann, muss ein Teil des jetzigen Sportraumes weichen. Dieser wird aktuell nicht für Sportkurse genutzt und steht lt. Rücksprache mit Vertretern des Hallenbetreibervereins zur Verfügung.

·           Vom Eingangsbereich ist auch ein barrierefreies WC erreichbar.

·           Im nordöstlichen Bereich (Richtung Sportplatz) wird eine neue Notausgangstür aus Glas entstehen, die auch Licht in die Halle bringen wird.

Die im IKEK vorgesehenen Kosten in Höhe von 280.000,00 € können nicht mehr gehalten werden.

 

Aufgrund der kurzen Antragsfrist konnten bis zum Ende der Einladungsfrist keine aktuellen Gesamtkosten für die o.g. Maßnahmen vorgelegt werden. Diese werden in der Bauausschuss- und Ratssitzung bekanntgegeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass für die o.g. zwei Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums 2023“ beantragt werden.

 

b)   Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2023

Entsprechende Kostenberechnungen wurden für die zwei Einzelmaßnahmen wurden durch Planungsbüros und Architekten erstellt.

 

Für das Programmjahr 2023 werden bei einer geplanten Förderung von 65 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:

Einzelmaßnahme

Zuwendungs-fähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden II – Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

 

 

 

Meinolfushalle Bellersen – bedarfsgerechter Umbau

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

·           Prioritätenliste

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

a)    die Prioritätenliste entsprechend der Anlage zu ändern und

b)    für die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2023 einen Zuschussantrag zu stellen:

Einzelmaßnahme

Zuwendungs-fähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden II – Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

 

 

 

Meinolfushalle Bellersen – bedarfsgerechter Umbau

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 65 % sowie der max. Höchstfördersumme in Höhe von 250.000,00 € bereitgehalten.