Betreff
Statistik: Förderung von Geschäftsansiedlung nach Leerstand und Anmietungen im Sofortprogramm Innenstadt
Vorlage
0716/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt bestehen derzeit 2 Förderprogramme:

a.   Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlung nach Leerstand in der Innenstadt und den Ortskernen der Ortschaften der Stadt Brakel (städtische Richtlinie seit 2010)

b.   Förderbaustein „Anmietung“ aus dem Sofortprogramm Innenstadt NRW (2020 – 2023)

 

In regelmäßigen Abständen wird über die Förderprogramme ein statistischer Überblick gegeben.

 

 

a.   Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlung nach Leerstand in der Innenstadt und den Ortskernen der Ortschaften der Stadt Brakel

 

Mit Ratsbeschluss vom 11.05.2010 (modifiziert zum 15.03.2012, 31.05.2012 und 22.05.2017) wurden die „Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt und den Ortskernen der Ortschaften der Stadt Brakel“ in Kraft gesetzt. Diese Fördergrundlage dient vor allem den Neuansiedlungen bzw. Neueröffnungen von Einzelhandelsgeschäften und Gewerbebetrieben in der Stadt Brakel.

 

Die Richtlinien haben sowohl das Ziel bestehende Leerstände zu beseitigen, als auch zukünftige Leerstände zu vermeiden und somit eine Erhaltung und Steigerung der Innenstadtattraktivität zu fördern. Für diesen Zweck werden jährlich Haushaltsmittel berücksichtigt und zur Verfügung gestellt.

Die Förderung wird als Zuschuss zu den Anschaffungs-/ Gestehungskosten, der Beschaffung eines ersten Warenlagers und einer Büroausstattung gewährt. Der Fördersatz liegt derzeit bei 20 €/qm (des Geschäftslokals) bei einer maximalen Größe von 200 qm Gewerbefläche.

 

Nach der Einführung des Förderinstrumentes im Jahre 2010 sind insgesamt 49 Förderanträge mit einem Volumen von 112.140,- € bewilligt worden, bei denen es in 8 Fällen (insgesamt 17.740,- €) zur Rückforderung bzw. nicht zur Auszahlung der Fördersumme kam. Bei 6 weiteren Anträgen fand eine Ablehnung statt.

Im Ergebnis sind daher seit der Einführung 94.400,- € an Förderung zur Auszahlung gekommen.

 

Seit dem letzten Statistikbericht in der Ausschusssitzung vom 20.06.2022 erfolgten bis zum heutigen Zeitpunkt 4 Förderungen mit einem Volumen von insgesamt 8.680,- €.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle können die Anzahl an Förderungen sowie die Fördersummen der jeweiligen Jahre entnommen werden:

 

Jahr

Förderungen

(Anzahl)

Förder- summe

Ablehnungen

Rückforderung / nicht ausgezahlt

2010

1

3.060,- €

2

 

2011

-

-

-

 

2012

1

1.760,- €

1

 

2013

4

9.000,- €

-

 

2014

7

5.100,- €

-

1.000,- €

2015

4

5.500,- €

-

4.000,- €

2016

4

12.570,- €

-

4.000,- €

2017

5

16.000,- €

2

 

2018

4

15.000,- €

-

5.740,- €

2019

1

3.000,- €

-

3.000,- €

2020

5

13.350,- €

-

 

2021

4

9.860,- €

-

 

2022

7

15.660,- €

1

 

2023

2

2.280,- €

-

 

Gesamt

49

112.140,- €

6

17.740,- €

 

 

 

b.  Förderbaustein „Anmietung“ aus dem Sofortprogramm Innenstadt NRW (2020 – 2023)

 

Im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt NRW besteht der Förderbaustein „Anmietung“ (sog. Verfügungsfonds Anmietung). Dieses Förderinstrument beinhaltet eine Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Stadt (zu maximal 70 % der Altmiete) und Weitervermietung der Ladenlokale an Geschäftsbetreiber mit reduzierter Miete (hier: 20% der Altmiete) bei einer förderfähigen Anmietung bis maximal 2 Jahre und längstens bis zum 31.12.2023. Die maximale Mietfläche liegt bei 300 qm.

 

Seit 2021 sind über das Programm 9 Leerstände in eine Vermietung gegangen. Davon wurde eine Anmietung vorzeitig aufgelöst.

 

 


Anlagen:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: