Sachverhalt:
Erst in drei Jahren tritt der Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in Kraft. Doch für die Stadt Brakel tickt jetzt die Uhr schon
eine ganze Zeit. Eine wirkliche Vorbereitung seitens der Landes- und
Bundespolitik gibt es nicht. Es fehlen
festgelegte Qualitätsstandards, einheitliche Rahmenbedingungen, das nötige
Personal und natürlich ausreichend Mittel.
Im vergangenen Monat erreichte die Stadt Brakel ein
Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW mit den Erläuterungen der
zukünftigen Förderung, resultieren aus der Bund-Länder-Vereinbarung
hinsichtlich des Rechtsanspruch des Ganztages. „Das Budget für jeden Schulträger wird (sofern es nicht noch zu
Änderungen bei der Förderrichtlinie kommt) zu 90 Prozent nach Schülerzahlen der
Klassen 1 – 4 (Amtliche Schuldaten 2022/2023) und zu 10 Prozent nach dem Anteil
der erhaltenen Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune an der Gesamtsumme
der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen (Durchschnitt der Jahre 2019 bis
2023) berechnet.“
Nach dieser Berechnungsgrundlage wird der Stadt Brakel
als Schulträger voraussichtlich eine Zuschusssumme von ca. 600.000 – 650.000€
zugesprochen. In den Haushaltsberechnung 2023 hinsichtlich der VE 2024 für die
OGS wurde mit einem Zuschuss von 800.000€ kalkuliert. Dieser eventuelle Negativaspekt
wurde fachbereichsübergreifend als wahrscheinliche Möglichkeit zur OGS-
Erweiterung bereits im Februar dieses Jahres in die Vorplanungen einbezogen.
Eine wirtschaftliche Lösung konnte nur eine Doppelnutzung der Räumlichkeiten
sein. Während der Grundlagenermittlung stellte sich heraus, dass die derzeit
vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule nicht mal mehr für den
Standardunterricht ausreichen. Durch die steigenden Schülerzahlen (am Dienstag,
08.08.2023, wurden 7 erste Klassen am Standort Brakel + 1 erste Klasse in
Hembsen eingeschult) mussten Kunstraum und Musikraum als Klassenräume
umgestaltet werden.
Also wurde das übergeordnete Ziel gesetzt,
Raumstrukturen multifunktional am Vormittag für den Unterricht und am
Nachmittag für den Ganztag auszubauen. Diese veränderten Raumprogramme mit
verschiedenen Nutzungsanforderungen haben zudem eine positive Auswirkung auf
Unterrichtsstruktur, individualisierte Lernkonzepte und die Verschmelzung von
Unterricht und Betreuung.
Eine Antwort auf die Herausforderungen ist das
Lernhaus-Konzept, dessen Entwicklung auf der Basis pädagogischer Zielsetzungen
beruht. Mittlerweile liegen deutschlandweit vielerlei Erfahrungen vor, und
diese sind überwiegend positiv. Die Nachbarstätte Borgentreich und
Willebadessen haben bereits einen Teil ihrer Grundschule in diese Lernform
umgestaltet. Dieses Konzept bietet Möglichkeiten der flexiblen Tagesgestaltung
und nicht zuletzt einen individuellen und umfassenden Umgang mit digitalen
Medien.
Der Vorbereitungsprozess wurde durch die
Fachbereichsleitung des FB Planen und Bauen durchgeführt, so dass Kosten in
Höhe von ca. 30.000€ eingespart wurden.
Erklärung Phase Null:
„Als „Phase Null“ wird der Beteiligungsprozess
bezeichnet, der den klassischen Planungs- und Bauphasen beim Schulbau
vorausgeht. Hierbei kommen Vertreterinnen und Vertreter der Schule, der
Verwaltung und der Architekturbüros zusammen. Ziel ist es, dass die Bedarfe der
Nutzerinnen und Nutzer in die Entwürfe und die Bauphase einfließen und
Lernräume entstehen, die einer zeitgemäßen Pädagogik entsprechen.“ Quelle: Deutsches Schulportal der Robert- Bosch- Stiftung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
22.08.2023 wird der FB Planen und Bauen über die derzeit an der Grundschule
stattfindende Phase Null referieren und Ihnen somit einen Einblick in den
Entwicklungsprozess eines multifunktionalen, nachhaltigen und innovativen
Schulbaues geben.
Als Anlage wird die Publikation "Schule im
Quartier – Impulse für die kommunale Praxis" des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beigefügt. „Diese Handlungsempfehlungen für Kommunen
verknüpft die Prozessgestaltung von pädagogischen und baulichen
Schulentwicklungsmaßnahmen sowie Stadtentwicklungsprozessen, und zeigt diese in
aussagekräftigen Beispielen aus der Praxis.“
Ina Scharrenbach -
Information 17/179 vom 7. Juni 2019
Anlagen:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: