Betreff
Erweiterung der OGS
Vorlage
0713/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Erst in drei Jahren tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft. Doch für die Stadt Brakel tickt jetzt die Uhr schon eine ganze Zeit. Eine wirkliche Vorbereitung seitens der Landes- und Bundespolitik gibt es nicht.  Es fehlen festgelegte Qualitätsstandards, einheitliche Rahmenbedingungen, das nötige Personal und natürlich ausreichend Mittel.

Im vergangenen Monat erreichte die Stadt Brakel ein Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW mit den Erläuterungen der zukünftigen Förderung, resultieren aus der Bund-Länder-Vereinbarung hinsichtlich des Rechtsanspruch des Ganztages. „Das Budget für jeden Schulträger wird (sofern es nicht noch zu Änderungen bei der Förderrichtlinie kommt) zu 90 Prozent nach Schülerzahlen der Klassen 1 – 4 (Amtliche Schuldaten 2022/2023) und zu 10 Prozent nach dem Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune an der Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen (Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2023) berechnet.

Nach dieser Berechnungsgrundlage wird der Stadt Brakel als Schulträger voraussichtlich eine Zuschusssumme von ca. 600.000 – 650.000€ zugesprochen. In den Haushaltsberechnung 2023 hinsichtlich der VE 2024 für die OGS wurde mit einem Zuschuss von 800.000€ kalkuliert. Dieser eventuelle Negativaspekt wurde fachbereichsübergreifend als wahrscheinliche Möglichkeit zur OGS- Erweiterung bereits im Februar dieses Jahres in die Vorplanungen einbezogen. Eine wirtschaftliche Lösung konnte nur eine Doppelnutzung der Räumlichkeiten sein. Während der Grundlagenermittlung stellte sich heraus, dass die derzeit vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule nicht mal mehr für den Standardunterricht ausreichen. Durch die steigenden Schülerzahlen (am Dienstag, 08.08.2023, wurden 7 erste Klassen am Standort Brakel + 1 erste Klasse in Hembsen eingeschult) mussten Kunstraum und Musikraum als Klassenräume umgestaltet werden.

Also wurde das übergeordnete Ziel gesetzt, Raumstrukturen multifunktional am Vormittag für den Unterricht und am Nachmittag für den Ganztag auszubauen. Diese veränderten Raumprogramme mit verschiedenen Nutzungsanforderungen haben zudem eine positive Auswirkung auf Unterrichtsstruktur, individualisierte Lernkonzepte und die Verschmelzung von Unterricht und Betreuung.

Eine Antwort auf die Herausforderungen ist das Lernhaus-Konzept, dessen Entwicklung auf der Basis pädagogischer Zielsetzungen beruht. Mittlerweile liegen deutschlandweit vielerlei Erfahrungen vor, und diese sind überwiegend positiv. Die Nachbarstätte Borgentreich und Willebadessen haben bereits einen Teil ihrer Grundschule in diese Lernform umgestaltet. Dieses Konzept bietet Möglichkeiten der flexiblen Tagesgestaltung und nicht zuletzt einen individuellen und umfassenden Umgang mit digitalen Medien.

Der Vorbereitungsprozess wurde durch die Fachbereichsleitung des FB Planen und Bauen durchgeführt, so dass Kosten in Höhe von ca. 30.000€ eingespart wurden.

Erklärung Phase Null:

„Als „Phase Null“ wird der Beteiligungsprozess bezeichnet, der den klassischen Planungs- und Bauphasen beim Schulbau vorausgeht. Hierbei kommen Vertreterinnen und Vertreter der Schule, der Verwaltung und der Architekturbüros zusammen. Ziel ist es, dass die Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer in die Entwürfe und die Bauphase einfließen und Lernräume entstehen, die einer zeitgemäßen Pädagogik entsprechen.“ Quelle: Deutsches Schulportal der Robert- Bosch- Stiftung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.08.2023 wird der FB Planen und Bauen über die derzeit an der Grundschule stattfindende Phase Null referieren und Ihnen somit einen Einblick in den Entwicklungsprozess eines multifunktionalen, nachhaltigen und innovativen Schulbaues geben.

Als Anlage wird die Publikation "Schule im Quartier – Impulse für die kommunale Praxis" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beigefügt. „Diese Handlungsempfehlungen für Kommunen verknüpft die Prozessgestaltung von pädagogischen und baulichen Schulentwicklungsmaßnahmen sowie Stadtentwicklungsprozessen, und zeigt diese in aussagekräftigen Beispielen aus der Praxis.“

Ina Scharrenbach - Information 17/179 vom 7. Juni 2019

 


Anlagen:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: