Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur";
Anmeldung von einem Projektvorschlag für die Teilnahme am Projektaufruf 2023
Vorlage
0710/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Bundeshaushalt 2023 werden erneut Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Lt. dem Programmaufruf 2023 unterstützt der Bund damit die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

 

Projekte im Rahmen dieses Programms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund fördert 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. Voraussetzung ist, dass die Gebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen.

 

Ebenso muss für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens bei einer Sanierungsmaßnahme an Gebäuden ein anerkannter Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“, eingebunden werden. Für die Begleitung wurde Herr Dr.-Ing. Duzia beauftragt. Die Kosten für die Begleitung werden durch eine Bafa-Förderung gedeckt.

 

Das Auswahlverfahren für das o.g. Bundesprogramm ist in zwei Phasen untergliedert. In der Phase 1 sind Projektvorschläge mit Beschluss des Stadtrates beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 15.09.2023 über eine sog. Projektskizze online einzureichen.

 

Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der Phase 2 durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres 2024 erteilt.

 

Herr Dr.-Ing. Duzia hat anhand der ihm durch die Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen (u.a. Strom- und Fernwärmeverbrauch) nunmehr ermittelt, dass das gesamte Gebäude (inkl. Sporthalle) die Energieeffizienz-Stufe 70 aktuell nicht erreicht. Eine Anmeldung zum Bundesprogramm wäre daher möglich.

 

Allerdings müsste, wie oben erwähnt, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme die Energieeffizienz-Stufe 70 erreichen. Herr Dr.-Ing. Duzia hat bereits mitgeteilt, dass die Stufe nicht durch bereits vorgesehene Arbeiten am Becken erreicht wird. Um die Stufe 70 zu erreichen müssen umfangreiche energetische Arbeiten am Gebäude durchgeführt werden. Welche Arbeiten notwendig sind, wird momentan durch eine Energiebilanzierung durch Herrn Dr.-Ing. Duzia ermittelt und wird nicht vor Mitte September 2023 (Anmeldefrist: 15.09.2023) vorliegen. Erst anhand dieser Energiebilanzierung können jedoch die mit dem Antrag einzureichenden Gesamtkosten ermittelt werden.

 

Bisher waren für die Beckensanierung (Edelstahlbecken) ca. 1,3 Mio. € als Gesamtkosten vorgesehen. Bei einem Fördersatz von 45 % liegt der Eigenanteil der Stadt Brakel bereits jetzt bei 715.000 €. Durch die weiteren Arbeiten (wie evtl. neue Fenster, WDVS, etc.) würden die Gesamtkosten und somit auch der Eigenanteil exorbitant steigen.

 

Nach einer telefonischen Rücksprache mit Herrn Dr.-Ing. Duzia wurde durch diesen deutlich gemacht, dass weder zur Ratssitzung am 31.08.2023 noch zur Anmeldefrist der Projektskizze am 15.09.2023 eine fundierte Kostenaussage getroffen werden kann. Aus seiner Erfahrung mit dem o.g. Bundesprogramm ist es auch nicht sinnvoll, geschätzte Gesamtkosten in die Projektskizze einzutragen, die bei der Beantragung in Phase 2 korrigiert werden müssen.

 

Herr Dr.-Ing. Duzia schlägt vor, dass die aktuelle Situation und die Energiebilanzierung zum Anlass genommen werden soll, sich genau zu überlegen, wie man zukünftig mit dem Gebäude verfahren möchte. Er berichtete zudem von der Stadt Korbach, die er ebenfalls begleitet hat, und die ihren Antrag zurückgezogen haben, weil im weiteren Verlauf der Antragstellung noch einige umfangreiche Unterlagen nachgefordert wurden, die zu den genannten Fristen kaum zu erstellen waren. Auch hier hat man die Zeit genutzt, sich detailliert mit dem Gebäude auseinandergesetzt und einen weiteren Fahrplan entwickelt.

 

Die bereits beauftragte Tragwerksertüchtigung wird natürlich durchgeführt. Die Abdichtung der Beckenrinne ist zwar zwingend erforderlich, kann aber nach Einschätzung der Verwaltung und Herrn Dr.-Ing. Duzia noch im Jahr 2025 ausgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, dass auf eine Anmeldung des o.g. Projektvorschlags für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2023 verzichtet wird. Die Verwaltung wird beauftragt, sich nach Vorlage der Energiebilanzierung detailliert mit dem Gebäude auseinanderzusetzen und den Rat über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

 

V