Anmeldung von einem Projektvorschlag für die Teilnahme am Projektaufruf 2023
Sachverhalt:
Mit dem Bundeshaushalt 2023 werden erneut Mittel in Höhe von 400
Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Lt. dem Programmaufruf 2023
unterstützt der Bund damit die Kommunen beim Abbau des bestehenden
Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und
Sportstätten. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des
Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den
energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von
Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich
ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Projekte im Rahmen dieses Programms müssen von den Kommunen
mitfinanziert werden. Der Bund fördert 45 % der zuwendungsfähigen
Projektkosten. Voraussetzung ist, dass die Gebäude nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen.
Ebenso muss für die Beantragung der Förderung und Begleitung des
Vorhabens bei einer Sanierungsmaßnahme an Gebäuden ein anerkannter
Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für
Förderprogramme des Bundes, Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude:
Nichtwohngebäude“, eingebunden werden. Für die Begleitung wurde Herr Dr.-Ing.
Duzia beauftragt. Die Kosten für die Begleitung werden durch eine
Bafa-Förderung gedeckt.
Das Auswahlverfahren für das o.g. Bundesprogramm ist in zwei Phasen
untergliedert. In der Phase 1 sind Projektvorschläge mit Beschluss des
Stadtrates beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis
zum 15.09.2023 über eine sog. Projektskizze online einzureichen.
Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der
Phase 2 durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung
ihres Projektes zu stellen. Die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres
2024 erteilt.
Herr Dr.-Ing. Duzia hat anhand der ihm durch die Verwaltung zur
Verfügung gestellten Unterlagen (u.a. Strom- und Fernwärmeverbrauch) nunmehr
ermittelt, dass das gesamte Gebäude (inkl. Sporthalle) die
Energieeffizienz-Stufe 70 aktuell nicht erreicht. Eine Anmeldung zum
Bundesprogramm wäre daher möglich.
Allerdings müsste, wie oben erwähnt, nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme die Energieeffizienz-Stufe 70 erreichen. Herr Dr.-Ing. Duzia
hat bereits mitgeteilt, dass die Stufe nicht durch bereits vorgesehene Arbeiten
am Becken erreicht wird. Um die Stufe 70 zu erreichen müssen umfangreiche energetische
Arbeiten am Gebäude durchgeführt werden. Welche Arbeiten notwendig sind, wird
momentan durch eine Energiebilanzierung durch Herrn Dr.-Ing. Duzia ermittelt
und wird nicht vor Mitte September 2023 (Anmeldefrist: 15.09.2023) vorliegen.
Erst anhand dieser Energiebilanzierung können jedoch die mit dem Antrag
einzureichenden Gesamtkosten ermittelt werden.
Bisher waren für die Beckensanierung (Edelstahlbecken) ca. 1,3 Mio. €
als Gesamtkosten vorgesehen. Bei einem Fördersatz von 45 % liegt der
Eigenanteil der Stadt Brakel bereits jetzt bei 715.000 €. Durch die weiteren
Arbeiten (wie evtl. neue Fenster, WDVS, etc.) würden die Gesamtkosten und somit
auch der Eigenanteil exorbitant steigen.
Nach einer telefonischen Rücksprache mit Herrn Dr.-Ing. Duzia wurde durch
diesen deutlich gemacht, dass weder zur Ratssitzung am 31.08.2023 noch zur
Anmeldefrist der Projektskizze am 15.09.2023 eine fundierte Kostenaussage
getroffen werden kann. Aus seiner Erfahrung mit dem o.g. Bundesprogramm ist es
auch nicht sinnvoll, geschätzte Gesamtkosten in die Projektskizze einzutragen,
die bei der Beantragung in Phase 2 korrigiert werden müssen.
Herr Dr.-Ing. Duzia schlägt vor, dass die aktuelle Situation und die
Energiebilanzierung zum Anlass genommen werden soll, sich genau zu überlegen,
wie man zukünftig mit dem Gebäude verfahren möchte. Er berichtete zudem von der
Stadt Korbach, die er ebenfalls begleitet hat, und die ihren Antrag
zurückgezogen haben, weil im weiteren Verlauf der Antragstellung noch einige
umfangreiche Unterlagen nachgefordert wurden, die zu den genannten Fristen kaum
zu erstellen waren. Auch hier hat man die Zeit genutzt, sich detailliert mit
dem Gebäude auseinandergesetzt und einen weiteren Fahrplan entwickelt.
Die bereits beauftragte Tragwerksertüchtigung wird natürlich
durchgeführt. Die Abdichtung der Beckenrinne ist zwar zwingend erforderlich,
kann aber nach Einschätzung der Verwaltung und Herrn Dr.-Ing. Duzia noch im
Jahr 2025 ausgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass auf eine Anmeldung des o.g.
Projektvorschlags für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2023 verzichtet wird. Die
Verwaltung wird beauftragt, sich nach Vorlage der Energiebilanzierung
detailliert mit dem Gebäude auseinanderzusetzen und den Rat über die weitere
Vorgehensweise zu informieren.
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