Sachverhalt:
Die Verbundgesellschaft
Paderborn/Höxter mbH (vph) hat den Schulträgern das Deutschlandticket 49 € (12
Monate/unbegrenzt bundesweit) im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und
Schülern (SuS) angeboten. Alternativ können auch weiterhin, wie bisher, Schulwegkarten
(11 Monate/begrenzt an Schultagen und Schulweg) nach der gültigen
Fahrpreistafel (Westfalen-Tarif/Teilraum PB/HX) bestellt werden. Aus
wirtschaftlichen Gründen ist die Inanspruchnahme des DT 49 € opportun, da bei
hiesigen zurzeit 723 anspruchsberechtigten SuS die Beförderungskosten beim DT
425.124 € und bei Schulwegkarten/Fahrpreistafel 614.420 € betragen würden. Im
Schuljahr kann daher von einer Minderausgabe von ca. 190.000 € ausgegangen
werden. Für das kommende Schuljahr 2023/2024 wurde bereits das DT für die
hiesigen anspruchsberechtigten SuS bei der vph bestellt. Alle kommunalen
Schulträger agieren kreisweit gleichlautend.
Vorgesehene Eigenanteile von SuS bzw. Eltern nach der Schülerfahrkostenverordnung sind aufgrund des begrenzten Geltungsbereiches einer Schulwegkarte bisher nicht erhoben worden. Ein DT würde aufgrund des stark erweiterten Geltungsbereiches die Möglichkeit der Erhebung eines Eigenanteils („Kann-Regelung“) eröffnen, jedoch Unmut und eine „aufgedrängte Bereicherung“ bei SuS bzw. Eltern hervorrufen, ungeachtet eines damit verbundenen enormen erhöhten Verwaltungsaufwandes.
In der Bürgermeisterkonferenz am 24.05.2023 wurde die Thematik eingehend diskutiert und sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die kommunalen Schulträger kreisweit keine Eigenanteile erheben. Die weiteren Entwicklungen zum DT und deren finanziellen Auswirkungen auf den ÖPNV bleiben abzuwarten.
Anlagen:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einsparungen von Haushaltsmitteln