a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf;
Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es sind folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anschreiben als Anlage):
Telekom
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich
Telekommunikationslinien befinden. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin
gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sei darauf zu achten, dass
Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und
aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien
jederzeit möglich ist. Hierzu seien bei der späteren Bauausführung die
entsprechenden Informationen zur Lage der Telekommunikationslinien einzuholen.
Die Verwaltung schlägt vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw.
Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen, nicht
aber bei der Planung eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird
routinemäßig erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Telekom zu Telekommunikationslinien
im Planbereich und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme aus vorgenannten Gründen zur
Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk
Brakel-Hembsen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.
Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 tlw., 154, 166, 155 tlw. und 153 tlw. in der Flur 8, Gemarkung Hembsen.
Beschlussvorschlag: