Betreff
Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung "Stienekenbohm" im Stadtbezirk Brakel-Hembsen
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Vorlage
0684/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].

 

Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Es sind folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anschreiben als Anlage):

 

 

Telekom

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien befinden. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sei darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Hierzu seien bei der späteren Bauausführung die entsprechenden Informationen zur Lage der Telekommunikationslinien einzuholen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen, nicht aber bei der Planung eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird routinemäßig erfolgen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Telekom zu Telekommunikationslinien im Planbereich und der darauf bezogenen Rücksichtnahme aus vorgenannten Gründen zur Kenntnis.

 

 

b. Satzungsbeschluss(vorschlag)

 

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.

Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 tlw., 154, 166, 155 tlw. und 153 tlw. in der Flur 8, Gemarkung Hembsen.

 


Beschlussvorschlag: