Betreff
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Vorlage
0680/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund der politischen Ziele in Bezug auf die „Wärmewende“ ist eine kommunale Strategie zur zukünftigen Wärmeversorgung des gesamten Stadtgebietes aktueller denn je.

 

Als Einführung in das Themenfeld wird Herr Herber von der Westfalen Weser Energie, in einem Impulsvortrag näher erläutern, welches Ziel die kommunale Wärmeplanung verfolgt und wie sie strategisch einzuordnen ist.

 

Das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung wird für Kommunen über einer bestimmten Einwohnerzahl durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Verpflichtung werden. Bei welcher Einwohnerzahl dieser Schwellenwert liegen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Im Raum stehen derzeit 10.000, 15.000 oder 20.000 Einwohner.

 

Derzeit wird das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung durch die Nationale Klimaschutz Initiative (NKI) über den Projektträger Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) zu 90 % gefördert.

 

Nach Inkrafttreten des novellierten GEG wird die Förderfähigkeit für alle Kommunen, die dann zu einer Durchführung verpflichtet sind entfallen.

 

Zur Ermittlung des Kostenrahmens liegt ein Angebot der Westfalen Weser Netz GmbH über eine Summe von 65.675,70 € vor. Demnach läge der Eigenanteil der Stadt Brakel bei 6.567,57 €.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Um ein wichtiges strategisches Element für die Umsetzung der Wärmewende zu erhalten, wird beschlossen, dass nach Eingang einer Bewilligung (Fördersatz 90 %) die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zeitnah ausgeschrieben wird.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die geplante Maßnahme stehen im Haushalt 2023 ausreichend Mittel zur Verfügung.