a. Beratung von Stellungnahmen aus der Erneuten Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
c. Zusammenfassende Erklärung
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat gleich nach Abschluss des
Normenkontrollverfahrens Ende 2017 (mit der Folge der Unwirksamkeit der
dritten, entscheidenden Änderung des Bebauungsplans überwiegend zur
planungsrechtlichen Sicherung bestehender baulicher Nutzungen) den Beschluss
zur Aufstellung einer erneuernden Bauleitplanung, hier: Bebauungsplan, gefasst
[siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)entwurf;
Original kann auf Anfrage in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden]. Die parallele Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Brakel (FNP), die mittlerweile von der Bezirksregierung Detmold genehmigt
worden ist, sieht dabei die Rücknahme gewerblicher Bauflächen und Darstellung
als Flächen für die Landwirtschaft vor. Sämtliche frühzeitige Beteiligungsschritte (Behörden und
Öffentlichkeit) sind ordnungsgemäß ausgewertet worden; der entsprechende Auszug
aus der Niederschrift befindet sich in der Anlage und ist aus rechtlichen Gründen zum Satzungsbeschluss
abwägend nochmals zur Kenntnis zu
nehmen. Auch hat die Offenlegung des
Planentwurfs im sog. Parallelverfahren anschließend 2020/2021 stattgefunden.
Die erforderliche
erneute Offenlegung des Planentwurfs (aufgrund der beschlossenen Änderung
nach einer bestimmten Eigentümer-Stellungnahme aus dem Plangebiet) hat im
August/ September letzten Jahres stattgefunden (ohne relevantes Ergebnis).
Der Bauausschuss
hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus
der Offenlegung zum Bebauungsplan gefasst; der entsprechende Auszug aus der
Niederschrift befindet sich in der Anlage. Die Stellungnahmen sind aus rechtlichen Gründen zum
Satzungsbeschluss vom Rat nochmals eigenständig abzuwägen. Da es
in dem Zuge jedoch zum Beschluss der Erneuten Offenlegung des
Bebauungsplanentwurfs kam, sind die Beschlüsse noch nicht vom Rat der Stadt
Brakel gefasst worden; gleichfalls erfolgt der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan, da die oben benannte genehmigte FNP-Änderung Voraussetzung für die nunmehr
abschließenden Beschlussfassungen (Bauausschuss, Rat) zum Bebauungsplan ist.
Der Bauausschuss hat somit an dieser Stelle den
Satzungsbeschluss vorberatend zu fassen.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Erneuten Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
keine auszuwertenden
Stellungnahmen
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 6-neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel
mit gleichzeitiger Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 6, Nr. 6 - 1. Änderung und
Nr. 6 - 2. Änderung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu
beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße.
Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 20 die Flurstücke 173, 284, 285, 45, 193, 48, 106, 107, 258, 50, 51, 52, 283, 285, 187, 117, 55, 56, 57, 116, 184, 185, 111, 110, 178, 177, 114, 113, 163, 156, 254, 256, 266, 267, 61, 160, 255, 268, 66, 201, 269, 270, 67, 69, 70, 82, 83, 71, 72, 73, in der Flur 50 die Flurstücke 6, 122, 123, 101, 151, 8, 103, 104 tlw. sowie in der Flur 51 die Flurstücke 92, 124, 125, 127, 150, 151, 113, 115, 114, 119, 1, 112, 118, 178, 185, 189, 191, 15, 16, 195, 181, 7, 8, 186, 182, 183, 184, 10, 194, 130, 131, 193, 192, 196, 79, 165, 164, 163, 27, 26, 25, 24, 17, 23, 22, 159, 158, 19 und 20.
c. Zusammenfassende Erklärung
Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.
Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben (Kenntnisnahme ohne Beschluss ausreichend).
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: