Betreff
Bebauungsplan Nr. 6-neu "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel mit gleichzeitiger Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 6, Nr. 6 - 1. Änderung und Nr. 6 - 2. Änderung
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Erneuten Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
c. Zusammenfassende Erklärung
Vorlage
0644/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat gleich nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens Ende 2017 (mit der Folge der Unwirksamkeit der dritten, entscheidenden Änderung des Bebauungsplans überwiegend zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender baulicher Nutzungen) den Beschluss zur Aufstellung einer erneuernden Bauleitplanung, hier: Bebauungsplan, gefasst [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)entwurf; Original kann auf Anfrage in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden]. Die parallele Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (FNP), die mittlerweile von der Bezirksregierung Detmold genehmigt worden ist, sieht dabei die Rücknahme gewerblicher Bauflächen und Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft vor. Sämtliche frühzeitige Beteiligungsschritte (Behörden und Öffentlichkeit) sind ordnungsgemäß ausgewertet worden; der entsprechende Auszug aus der Niederschrift befindet sich in der Anlage und ist aus rechtlichen Gründen zum Satzungsbeschluss abwägend nochmals zur Kenntnis zu nehmen. Auch hat die Offenlegung des Planentwurfs im sog. Parallelverfahren anschließend 2020/2021 stattgefunden.

Die erforderliche erneute Offenlegung des Planentwurfs (aufgrund der beschlossenen Änderung nach einer bestimmten Eigentümer-Stellungnahme aus dem Plangebiet) hat im August/ September letzten Jahres stattgefunden (ohne relevantes Ergebnis).

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung zum Bebauungsplan gefasst; der entsprechende Auszug aus der Niederschrift befindet sich in der Anlage. Die Stellungnahmen sind aus rechtlichen Gründen zum Satzungsbeschluss vom Rat nochmals eigenständig abzuwägen. Da es in dem Zuge jedoch zum Beschluss der Erneuten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs kam, sind die Beschlüsse noch nicht vom Rat der Stadt Brakel gefasst worden; gleichfalls erfolgt der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, da die oben benannte genehmigte FNP-Änderung Voraussetzung für die nunmehr abschließenden Beschlussfassungen (Bauausschuss, Rat) zum Bebauungsplan ist.

 

Der Bauausschuss hat somit an dieser Stelle den Satzungsbeschluss vorberatend zu fassen.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Erneuten Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

keine auszuwertenden Stellungnahmen

 

 

b. Satzungsbeschluss(vorschlag)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 6-neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel mit gleichzeitiger Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 6, Nr. 6 - 1. Änderung und Nr. 6 - 2. Änderung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 20 die Flurstücke 173, 284, 285, 45, 193, 48, 106, 107, 258, 50, 51, 52, 283, 285, 187, 117, 55, 56, 57, 116, 184, 185, 111, 110, 178, 177, 114, 113, 163, 156, 254, 256, 266, 267, 61, 160, 255, 268, 66, 201, 269, 270, 67, 69, 70, 82, 83, 71, 72, 73, in der Flur 50 die Flurstücke 6, 122, 123, 101, 151, 8, 103, 104 tlw. sowie in der Flur 51 die Flurstücke 92, 124, 125, 127, 150, 151, 113, 115, 114, 119, 1, 112, 118, 178, 185, 189, 191, 15, 16, 195, 181, 7, 8, 186, 182, 183, 184, 10, 194, 130, 131, 193, 192, 196, 79, 165, 164, 163, 27, 26, 25, 24, 17, 23, 22, 159, 158, 19 und 20.

 

 

c. Zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben (Kenntnisnahme ohne Beschluss ausreichend).

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: