Sachverhalt:
Die oben genannten Erschließungsanlagen (-abschnitte) in der Stadt Brakel wurden durch die Stadt Brakel erstmalig entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung ausgebaut.
Nach § 8 Abs. 1 Ziffer b) der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel sind Straßen u.a. nur dann endgültig hergestellt, wenn diese beidseitige Gehwege aufweisen.
Da
die genannten Erschließungsanlagen teilweise nur mit einem einseitigen Gehweg
bzw. ohne Gehweg ausgebaut wurden, ist es zur rechtssicheren Abrechnung der
Beitragsmaßnahmen notwendig eine entsprechende Abweichungssatzung von den
Herstellungsmerkmalen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
der Stadt Brakel vom 17.12.1987 zu beschließen.
Anlagen:
Satzung
vom ...................
über die Festlegung der Merkmale
der endgültigen Herstellung
der Erschließungsanlagen (-abschnitte)
"Steinrieke",
im Stadtbezirk Brakel-Bellersen und
"Warburger Str." (Sackgasse) in der
Kernstadt Brakel
Aufgrund
des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 i.V.m. §
41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 ff/SGV. NW.2023) in
der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am
............. .2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Merkmale der endgültigen Herstellung
Die Erschließungsanlagen (-abschnitte)
a. "Steinrieke" in der Gemarkung Bellersen,
b. "Petrus-Lege-Weg" und
c. "Warburger
Str."
in der Gemarkung Brakel
gelten abweichend
von dem in § 8 Abs. 1 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 17.12.1987 festgelegten Merkmal "beidseitige
Gehwege" mit folgenden Merkmalen als endgültig
hergestellt:
a. Die Erschließungsanlage "Steinrieke" Flur 4, Teilfläche aus Flurstück 335 und 78 (siehe nachstehenden Lageplan), gilt
ab Einmündung in die Straße "Blinder Weg",
mit einem an der südlichen Straßenseite und ab Abknick in
südlicher Richtung an der östlichen Straßenseite und im weiteren
in westlicher Richtung abknickenden Verlauf bis zur nordwestlichen Grenzpunkt
des Flurstückes 313 (unbebautes Grundstück/ Einfahrt zum Wendehammer) an der südlichen
Straßenseite, sowie ab südwestllichen Grenzpunkt des Flurstückes 302
(Steinrieke Nr. 9) bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 284
(Steinrieke Nr. 7) an der östlichen Straßenseite und ab
nordwestlichem Grenzpunkt des Flurstückes 284 (Steinrieke 7) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücke 286 an der südlichen Straßenseite
gelegenen einseitigen Gehweg und im Bereich des Wendehammers ohne
Gehweg als endgültig hergestellt.
b. Die Erschließungsanlage "Petrus-Legge-Weg"
im Abschnitt "Einmündung "Ruprecht-Ewald-Weg" in
südlicher Richtung verlaufend bis zum Abzweig des
"Petrus-Legge-Weges" in westlicher Richtung, Gemarkung Brakel,
Flur 55, Teilfläche aus Flurstück 118 (siehe nachstehenden Lageplan), gilt
im Bereich des Flurstückes 133 (Petrus-Legge-Weg Nr. 30) mit einem einseitigen an
der östlichen Straßenseite und in dem restlichen Bereich mit einem
beidseitigen Gehweg als endgültig hergestellt.
c. Die verzweigte Sackgasse der Erschließungsanlage "Warburger Str." in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurstücke 111 u. 129, (siehe nachstehenden Lageplan) gilt
ab Einmündung in den Hauptzug der "Warburger
Str. bis zur Einfahrt zum Baumarkt Kühlert (Flurstück 118) mit einem beidseitigen
Gehweg und ab Einfahrt zum Baumarkt Kühlert an der östlichen Straßenseite
sowie ab Abknick der Sackgasse in östlicher Richtung mit einem an der nördlichen
Straßenseite und im Bereich des Wendehammers an der östlichen Seite des
Wendehammers gelegenen jeweils einseitigen Gehweg als
endgültig hergestellt.
§ 2
Inkrafttreten
Die
Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte Satzung
über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (-abschnitte); "Steinrieke" im Stadtbezirk Bellersen, und "Petrus-Legge-Weg" im Abschnitt Einmündung "Ruprecht-Ewald-Weg" bis Abknickung in westlicher Richtung und "Warburger Str." (Sackgasse Baumarkt Kühlert) in der Kernstadt Brakel
zu beschließen.
Die beiliegende Satzung wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.
Brakel, 04.08.2009/Amt 60/Kleinschmidt
Der Bürgermeister
Spieker