Betreff
Erlass einer Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (-abschnitte), "Steinrieke" im Stadtbezirk Bellersen und "Petrus-Legge-Weg" und Warburger Str.( Sackgasse ) in der Kernstadt Brakel
Vorlage
364/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:        

 

Die oben genannten Erschließungsanlagen (-abschnitte) in der Stadt Brakel wurden durch die Stadt Brakel erstmalig entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung ausgebaut.

 

Nach § 8 Abs. 1 Ziffer b) der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel sind Straßen u.a. nur dann endgültig hergestellt, wenn diese beidseitige Gehwege aufweisen.

 

Da die genannten Erschließungsanlagen teilweise nur mit einem einseitigen Gehweg bzw. ohne Gehweg ausgebaut wurden, ist es zur rechtssicheren Abrechnung der Beitragsmaßnahmen notwendig eine entsprechende Abweichungssatzung von den Herstellungsmerkmalen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Brakel vom 17.12.1987 zu beschließen.


Anlagen:

 

 

Satzung vom       ...................

über die Festlegung der Merkmale

der endgültigen Herstellung

der Erschließungsanlagen (-abschnitte)

"Steinrieke", im Stadtbezirk Brakel-Bellersen und

"Petrus-Legge-Weg" und

"Warburger Str." (Sackgasse) in der Kernstadt Brakel

 

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 i.V.m. § 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 ff/SGV. NW.2023) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am ............. .2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Merkmale der endgültigen Herstellung

 

Die Erschließungsanlagen (-abschnitte)

a. "Steinrieke" in der Gemarkung Bellersen,

b. "Petrus-Lege-Weg" und

c. "Warburger Str."  in der Gemarkung Brakel

 

gelten abweichend von dem in § 8 Abs. 1 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 17.12.1987 festgelegten Merkmal "beidseitige Gehwege" mit folgenden Merkmalen als endgültig hergestellt:

 

a.     Die Erschließungsanlage "Steinrieke" Flur 4, Teilfläche aus Flurstück 335 und 78 (siehe nachstehenden Lageplan), gilt

 

ab Einmündung in die Straße "Blinder Weg", mit einem an der südlichen Straßenseite und ab Abknick in südlicher Richtung an der östlichen Straßenseite und im weiteren in westlicher Richtung abknickenden Verlauf bis zur nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 313 (unbebautes Grundstück/ Einfahrt zum Wendehammer) an der südlichen Straßenseite, sowie ab südwestllichen Grenzpunkt des Flurstückes 302 (Steinrieke Nr. 9) bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 284 (Steinrieke Nr. 7) an der östlichen Straßenseite und ab nordwestlichem Grenzpunkt des Flurstückes 284 (Steinrieke 7) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücke 286 an der südlichen Straßenseite gelegenen einseitigen Gehweg und im Bereich des Wendehammers ohne Gehweg als endgültig hergestellt.

 

 

b. Die Erschließungsanlage "Petrus-Legge-Weg" im Abschnitt "Einmündung "Ruprecht-Ewald-Weg" in südlicher Richtung verlaufend bis zum Abzweig des "Petrus-Legge-Weges" in westlicher Richtung, Gemarkung Brakel, Flur 55, Teilfläche aus Flurstück 118 (siehe nachstehenden Lageplan), gilt

 

im Bereich des Flurstückes 133 (Petrus-Legge-Weg Nr. 30) mit einem einseitigen an der östlichen Straßenseite und in dem restlichen Bereich mit einem beidseitigen Gehweg als endgültig hergestellt.

 

 

 

 

c. Die verzweigte Sackgasse der Erschließungsanlage "Warburger Str." in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurstücke 111 u. 129, (siehe nachstehenden Lageplan) gilt

 

ab Einmündung in den Hauptzug der "Warburger Str. bis zur Einfahrt zum Baumarkt Kühlert (Flurstück 118) mit einem beidseitigen Gehweg und ab Einfahrt zum Baumarkt Kühlert an der östlichen Straßenseite sowie ab Abknick der Sackgasse in östlicher Richtung mit einem an der nördlichen Straßenseite und im Bereich des Wendehammers an der östlichen Seite des Wendehammers gelegenen jeweils einseitigen Gehweg als endgültig hergestellt.

 

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte Satzung

 

über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (-abschnitte); "Steinrieke" im Stadtbezirk Bellersen, und "Petrus-Legge-Weg" im Abschnitt Einmündung "Ruprecht-Ewald-Weg" bis Abknickung in westlicher Richtung und "Warburger Str." (Sackgasse Baumarkt Kühlert) in der Kernstadt Brakel

 

zu beschließen.

 

Die beiliegende Satzung wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

 

Brakel, 04.08.2009/Amt 60/Kleinschmidt

Der Bürgermeister

 

 

Spieker