Sachverhalt:
Nach ausgiebiger Erörterung und
Diskussion zur Sache in der letztjährigen Juni- und Dezember-Sitzung des
Bauausschusses mit zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes und
abschließender Beratung von Äußerungen/ Anträgen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
ist das Vorverfahren abgeschlossen worden.
Beratung von
Äußerungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nachgelagert
Bürger/-innen aus/ zu Brakel-Hembsen
Zum bisherigen Verfahren sind nachgelagert über 90 Schreiben aus dem Ortsteil Brakel-Hembsen eingegangen, die bereits einzeln beantwortet worden sind. Vorgreifend auf die Planoffenlegung, jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen abweichend zum Antwortschreiben an die Verfasser/-innen der Äußerungen werden die Äußerungen zum jetzigen Zeitpunkt, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nachgelagert, behandelt und so mit ihnen verfahren, wie es auch bei Eingabe als Stellungnahme(n) zur abschließenden Planoffenlegung geschehen wäre; somit werden die jetzigen Äußerungen späteren Stellungnahmen gleichgesetzt. Die Verfasser/-innen werden vom Umgang mit den Äußerungen im Anschluss informiert.
Die Schreiben sind allesamt gleichartig gelagert und
betonen, dass man der Nutzung erneuerbarer Energien zwar nicht grundsätzlich
negativ gegenüberstehe, man aber sowohl bezogen auf bereits konkret laufende
Anträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über den Kreis Höxter
(Offenlegung zum zu erwartenden weiteren Antragsverfahren anstehend) als auch
auf die betreffende Potenzialfläche westlich der Ortschaft, die so in diese
Flächennutzungsplanänderung einfließen müsste, eine zu massive Umbauung des
Ortsteils befürchte. Insbesondere der auf die dortige Potenzialfläche bezogen
südlich gelegene landschaftliche „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von
Hembsen wird als besonders empfindlich gegenüber der Errichtung von WEA
angesehen.
Zum zusammenhängenden nördlichen Teil der
Potenzialfläche schlägt die Verwaltung vor, diese Äußerungen
zurückzuweisen, da sie subjektiver Natur sind und städtebauliche Gründe
vermissen lassen.
Die Windkraftplanung der Stadt Brakel
ist eine sog. Konzentrationszonen-Planung, die die herausgearbeiteten
Potenzialflächen als Vorrangzonen für Windenergienutzung darstellt. Hiermit
verbunden sind keine speziellen Prüfungen wie in den konkreten Verfahren nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz, Erschließungsfragen oder Fragen der
Einspeisungsmöglichkeiten. Es ergeben sich Eignungsflächen nach rein städtebaulicher Abschichtung
(sog. Tabukriteriensystem). Dem privilegierten Bau von
Windenergieanlagen im Außenbereich kann zum einen durch Nicht-Steuerung
(Abwarten, wo welche Anträge gestellt werden), zum anderen durch eine gezielte
Steuerung wie bei der vorliegenden Planung begegnet werden. Für Letzteres hat
sich die Stadt Brakel entschieden, also für eine aktive Vorgabe von Flächen.
Subjektive Kriterien bspw. der Wahrnehmbarkeit, persönliche Einzelinteressen
und subjektiv bevorzugte Lagen dürfen dabei keine Rolle spielen. Es
geht insgesamt nicht um eine bewusste Flächenauswahl, sondern das gesamte
Verfahren basiert auf den ausschließlich städtebaulich herausgearbeiteten
Flächen. Die Stadt Brakel folgt damit den Vorgaben von Politik und
übergeordneter Planung.
Sofern
sich die Stellungnahmen (auch) auf von der Planung strikt zu unterscheidende
konkrete Anträge im BImSchG-Verfahren
beim Kreis Höxter beziehen sollten,
wird im Rahmen der dazu erforderlichen (jeweiligen) öffentlichen Auslegungen
bereits an dieser Stelle auf die Möglichkeit verwiesen, eine Stellungnahme
abzugeben. Dem Kreis Höxter sind die obigen Schreiben (Äußerungen) zu diesem
Zwecke bereits im Vorgriff auf das weitere Antragsverfahren zugeschickt worden.
Zum südlich der dortigen
Potenzialfläche gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“)
westlich von Hembsen schlägt die Verwaltung nach nochmaliger Prüfung des
Sachverhalts und einer dahingehenden Einzelflächenbetrachtung vor, diesen als
besonders empfindlich gegenüber der Errichtung von WEA einzustufen und aus der
Potenzialfläche herauszunehmen (gleichzeitig Standort zweier konkret
beantragter WEA; eine räumliche Darstellung wird in der Sitzung erfolgen, Übersichtsplan
im Anhang),
zumal dieser sich nicht als (südliche) Fortsetzung des zusammenhängenden
nördlichen Teils der Potenzialfläche verstehen lässt. Dies lässt sich wie folgt
begründen:
Bereich südöstlich der Kernstadt - Hembser Berg
Im Bereich Hembser Berg ergibt sich die Beschreibung der
Qualitäten und Empfindlichkeiten der Potenzialfläche aus der besonderen
landschaftsräumlich-topographischen Situation. Der „Lobbenberg“ ist durch die
tieferliegenden Bereiche „Hoppengrund“ und „Beller Grund“ vom Hembser Berg
(Wasserhochbehälter) topographisch deutlich abgetrennt. Die südlich sich
anschließenden Flächen ziehen sich in den Talbereich der Nethe bis zum Sportplatz
an der L 863 herunter.
Die in der Örtlichkeit zu erkennende Geländekante liegt
bei 200 m.
Die Kulisse würde dann unter dem Gesichtspunkt der
Abrundung und Nutzbarkeit am Weg „Am Hembser Berg“ enden. Nördlich des Weges
befinden sich darüber hinaus mehrere Antennen-Masten und als weitere technische
Bauwerke Wasserhochbehälter, sodass hier von einer gewissen „Vorbelastung“
auszugehen ist, die die Empfindlichkeit auf der Hochfläche nördlich des Hembser
Berges herabsetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Äußerungen der Bürger/-innen aus/ zu Brakel-Hembsen den südlich der dortigen Potenzialfläche
gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von Hembsen
betreffend aus den vorgenannten Gründen zu folgen (Herausnahme aus
der Potenzialfläche); die weiteren Argumente den
zusammenhängenden nördlichen Teil der Potenzialfläche betreffend werden aus den
vorgenannten Gründen zurückgewiesen.