Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA); Beratung von Äußerungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nachgelagert
Vorlage
0643/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach ausgiebiger Erörterung und Diskussion zur Sache in der letztjährigen Juni- und Dezember-Sitzung des Bauausschusses mit zustimmender Kenntnisnahme des Planstandes und abschließender Beratung von Äußerungen/ Anträgen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Vorverfahren abgeschlossen worden.

 

 

Beratung von Äußerungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nachgelagert

 

Bürger/-innen aus/ zu Brakel-Hembsen

 

Zum bisherigen Verfahren sind nachgelagert über 90 Schreiben aus dem Ortsteil Brakel-Hembsen eingegangen, die bereits einzeln beantwortet worden sind. Vorgreifend auf die Planoffenlegung, jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen abweichend zum Antwortschreiben an die Verfasser/-innen der Äußerungen werden die Äußerungen zum jetzigen Zeitpunkt, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nachgelagert, behandelt und so mit ihnen verfahren, wie es auch bei Eingabe als Stellungnahme(n) zur abschließenden Planoffenlegung geschehen wäre; somit werden die jetzigen Äußerungen späteren Stellungnahmen gleichgesetzt. Die Verfasser/-innen werden vom Umgang mit den Äußerungen im Anschluss informiert.

 

Die Schreiben sind allesamt gleichartig gelagert und betonen, dass man der Nutzung erneuerbarer Energien zwar nicht grundsätzlich negativ gegenüberstehe, man aber sowohl bezogen auf bereits konkret laufende Anträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über den Kreis Höxter (Offenlegung zum zu erwartenden weiteren Antragsverfahren anstehend) als auch auf die betreffende Potenzialfläche westlich der Ortschaft, die so in diese Flächennutzungsplanänderung einfließen müsste, eine zu massive Umbauung des Ortsteils befürchte. Insbesondere der auf die dortige Potenzialfläche bezogen südlich gelegene landschaftliche „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von Hembsen wird als besonders empfindlich gegenüber der Errichtung von WEA angesehen.

 

Zum zusammenhängenden nördlichen Teil der Potenzialfläche schlägt die Verwaltung vor, diese Äußerungen zurückzuweisen, da sie subjektiver Natur sind und städtebauliche Gründe vermissen lassen.

Die Windkraftplanung der Stadt Brakel ist eine sog. Konzentrationszonen-Planung, die die herausgearbeiteten Potenzialflächen als Vorrangzonen für Windenergienutzung darstellt. Hiermit verbunden sind keine speziellen Prüfungen wie in den konkreten Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Erschließungsfragen oder Fragen der Einspeisungsmöglichkeiten. Es ergeben sich Eignungsflächen nach rein städtebaulicher Abschichtung (sog. Tabukriteriensystem). Dem privilegierten Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich kann zum einen durch Nicht-Steuerung (Abwarten, wo welche Anträge gestellt werden), zum anderen durch eine gezielte Steuerung wie bei der vorliegenden Planung begegnet werden. Für Letzteres hat sich die Stadt Brakel entschieden, also für eine aktive Vorgabe von Flächen. Subjektive Kriterien bspw. der Wahrnehmbarkeit, persönliche Einzelinteressen und subjektiv bevorzugte Lagen dürfen dabei keine Rolle spielen. Es geht insgesamt nicht um eine bewusste Flächenauswahl, sondern das gesamte Verfahren basiert auf den ausschließlich städtebaulich herausgearbeiteten Flächen. Die Stadt Brakel folgt damit den Vorgaben von Politik und übergeordneter Planung.

Sofern sich die Stellungnahmen (auch) auf von der Planung strikt zu unterscheidende konkrete Anträge im BImSchG-Verfahren beim Kreis Höxter beziehen sollten, wird im Rahmen der dazu erforderlichen (jeweiligen) öffentlichen Auslegungen bereits an dieser Stelle auf die Möglichkeit verwiesen, eine Stellungnahme abzugeben. Dem Kreis Höxter sind die obigen Schreiben (Äußerungen) zu diesem Zwecke bereits im Vorgriff auf das weitere Antragsverfahren zugeschickt worden.

 

Zum südlich der dortigen Potenzialfläche gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von Hembsen schlägt die Verwaltung nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts und einer dahingehenden Einzelflächenbetrachtung vor, diesen als besonders empfindlich gegenüber der Errichtung von WEA einzustufen und aus der Potenzialfläche herauszunehmen (gleichzeitig Standort zweier konkret beantragter WEA; eine räumliche Darstellung wird in der Sitzung erfolgen, Übersichtsplan im Anhang), zumal dieser sich nicht als (südliche) Fortsetzung des zusammenhängenden nördlichen Teils der Potenzialfläche verstehen lässt. Dies lässt sich wie folgt begründen:

 

Bereich südöstlich der Kernstadt - Hembser Berg

Im Bereich Hembser Berg ergibt sich die Beschreibung der Qualitäten und Empfindlichkeiten der Potenzialfläche aus der besonderen landschaftsräumlich-topographischen Situation. Der „Lobbenberg“ ist durch die tieferliegenden Bereiche „Hoppengrund“ und „Beller Grund“ vom Hembser Berg (Wasserhochbehälter) topographisch deutlich abgetrennt. Die südlich sich anschließenden Flächen ziehen sich in den Talbereich der Nethe bis zum Sportplatz an der L 863 herunter.

Die in der Örtlichkeit zu erkennende Geländekante liegt bei 200 m.

Die Kulisse würde dann unter dem Gesichtspunkt der Abrundung und Nutzbarkeit am Weg „Am Hembser Berg“ enden. Nördlich des Weges befinden sich darüber hinaus mehrere Antennen-Masten und als weitere technische Bauwerke Wasserhochbehälter, sodass hier von einer gewissen „Vorbelastung“ auszugehen ist, die die Empfindlichkeit auf der Hochfläche nördlich des Hembser Berges herabsetzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Äußerungen der Bürger/-innen aus/ zu Brakel-Hembsen den südlich der dortigen Potenzialfläche gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von Hembsen betreffend aus den vorgenannten Gründen zu folgen (Herausnahme aus der Potenzialfläche); die weiteren Argumente den zusammenhängenden nördlichen Teil der Potenzialfläche betreffend werden aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.