Sachverhalt:
Mit Schreiben/Mail vom 23.03.2023 teilt Ratsherr Robert Rissing mit, dass er das Amt des 2. Stellvertretenden Bürgermeisters zum 01.05.2023 niederlegen wird.
Scheidet ein/e stellvertretende/r Bürgermeister/in während der Wahlzeit aus, ist gemäß § 67 Absatz 2 Satz 7 GO NRW die/der Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Absatz 2 GO NRW zu wählen. Die/der nachfolgende Vertreter/in wird dann mit Mehrheitsbeschluss gewählt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt gem. § 67 Absatz 2 Satz 7 GO NRW nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in geheimer Abstimmung
Ratsherrn/Ratsfrau
zum/r 2.
Stellvertreter/in des Bürgermeisters.