Betreff
Austausch Zentralheizung Feuerwehr Siddessen
Hier: Heizungsvarianten und Aufhebung des Sperrvermerkes
Vorlage
0640/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die vorhandene ölbetriebene Zentralheizung des Feuerwehrhauses Siddessen aus dem Jahre 2002 ist abgängig. Zahlreiche Versuche durch einen Fachbetrieb, die Heizungsanlage wieder instand zu setzen blieben erfolglos. Die Anlage kann die Räumlichkeiten aufgrund der fortlaufend wiederkehrenden Störmeldungen nicht mehr zuverlässig beheizen, wodurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr stark eingeschränkt wird.

 

Die UWG/CWG Brakel hat mit Schreiben vom 27.02.2023 die geplante Ersatzanlage in Form einer Luft-Wasserwärmepumpe in Frage gestellt und schlägt eine aus Sicht der Partei wirtschaftlichere Gasbrennwertheizung vor. Beantragt wurde insbesondere eine Kosten-/ Nutzenrechnung mit Gegenüberstellung beider Varianten zur besseren Einschätzung und als Entscheidungsgrundlage.

 

Die entsprechenden Leistungen wurden beim Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung Becker und Henze aus Büren beauftragt. Herr Becker wird die Vor- und Nachteile einer Gas-Brennwertheizung sowie einer Alternative ausarbeiten und eine Empfehlung für eine neue Zentralheizung aussprechen. Die Ergebnisse wird er in der Betriebsausschusssitzung am 19.04.2023 vortragen und steht in diesem Rahmen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Brakel vor, den Sperrvermerk für das Budget des Feuerwehrhauses Siddessen im Haushalt 2023 aufzuheben und die Zentralheizung auf Grundlage der Empfehlungen des Ing.-Büros Becker und Henze zu erneuern bzw. auszutauschen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die Erneuerung der Zentralheizung des Feuerwehrhauses Siddessen wurden 30.000,00 € in den Haushaltsplanentwurf 2023 mit einem Sperrvermerk aufgenommen.