Betreff
Flüchtlings-/Unterbringungssituation
Vorlage
0639/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Flüchtlinge Stadt Brakel, Stand 22.03.23

 

Aktuell ergibt sich folgende Gesamtsituation:

 

Personen insgesamt:                                                    616

davon

Ukraine:                                                                                             228

Flüchtlinge andere Staatsangh.                                388

davon dezentral untergebracht:                                              287

 

 

Unterbringung:

 

Die ukrainischen Flüchtlinge sind im Wesentlichen bei Familien/ bzw. in privaten Wohnung untergekommen. Vereinzelt ist eine Unterbringung in den Flüchtlingsunterkünften erfolgt.

Die städt. Wohnung über dem Dorfgemeinschaftshaus in Schmechten sowie ein vom Kolping Berufsbildungswerk angemietetes Haus in Istrup sind mit 2 Familien à 8 bzw. 6 Personen belegt.

Die weiteren Flüchtlinge sind in den Gemeinschaftsunterkünften im Heinrich-Kluge-Weg 1 und der Brakeler Märsch untergebracht. Die Zimmer sind regelmäßig mit 2 – 3 Personen belegt.

Für Familien ist ein Wohntrakt in der Märsch (ehem. FSB) vorgesehen. Hier sind im Obergeschoss noch 2 Zimmer und im EG 4 Zimmer frei. Daneben gibt es in den beiden anderen Gebäuden im Heinrich-Kluge-Weg und in der Märsch weitere 3 leerstehende Zimmer.

 

Die aktuelle Erfüllungsquote (Stand 17.03.23) lt. Verteilstatistik der BZR Arnsberg liegt bei 95,70 % (= - 12 Personen).

Daneben besteht die Verpflichtung zur Aufnahme anerkannter Flüchtlinge (mit Wohnsitzauflage). Diese Quote liegt bei 57,31 % (= -163 Personen).

 

Aktuell wird 1 Person/Woche zugewiesen.

 

Der Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt. Insbesondere auch für die von hier untergebrachten Personen. So handelt es sich größtenteils um Einzelpersonen sowie Familien mit 6 und mehr Personen. Die Anzahl an kleinen Wohnungen bzw. dann wieder relativ großen Wohnungen ist sehr eingeschränkt, mit der Folge, dass die zugewiesenen Personen, immer länger in der Gemeinschaftsunterkunft verbleiben (müssen).

Selbst nach Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde und eines (späteren) Wegfalls der Wohnsitzbeschränkung ist es den Personen aufgrund der bundesweiten Wohnungsmarktlage nur schwer möglich eine eigene, zudem bezahlbare, Wohnung zu finden.

 

Weitere Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation erfolgen von den Sozialarbeiterinnen Frau Benzait und Frau Smarsly.

 

 

Land NRW

 

Vom Land NRW ist ein zweites Maßnahmenpaket zur Finanzierung notwendiger Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine eingebracht worden.

Entsprechend der veröffentlichten Regierungsvorlage soll ein Gesamtbetrag i.H.v. rd. 690 Mio. Euro für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

U.a. ist ein Betrag i.H.v. 390 Mio. Euro für die Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen.

Auf die Stadt Brakel entfällt hiervon ein Betrag i.H.v. 463.555,12 €.

Die zugewiesenen Mittel müssen bis zum 31.12.2023 verausgabt werden.

Eine Auszahlung der Mittel ist vom zuständigen Ministerium für den Monat April anvisiert worden.

 

Das Land beteiligt sich damit einmalig an den Kosten der Kommunen, die seit dem 24.02.2022 für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete entstanden sind.

 

Eine Richtlinie zur Umsetzung der Auszahlung/Verwendung steht noch aus.

Der Verwendungsnachweis ist in Form einer tabellarischen Auflistung zu führen.

 

Zur Sicherstellung vorsorglicher weiterer Unterbringungsmöglichkeiten wurden mit dem Fachbereich Planen und Bauen für die Errichtung einer Anlage zur Unterbringung von Geflüchteten mehrere Standorte geprüft (s. Anlage 1). Dabei stellte sich eine Erweiterung am Standort „Heinrich-Kluge-Weg 1“ als bestmögliche Alternative heraus. An dem Standort ist auch eine zeitnahe Betreuung durch die dort ansässigen städtischen Flüchtlingssozialarbeiterinnen sichergestellt. im Rahmen der zugewiesenen Finanzmittel geprüft. Hierzu erfolgt in der Sitzung ein weiterer Sachvortrag.

 

 

 

 


 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

 

Leistungen für Flüchtlinge sind im Haushalt im Budget 313000 bzw. 315010 veranschlagt.

 

Für die investive Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten sind im Haushalt für das Jahr 2023 keine eigenen Finanzmittel vorgesehen.