Betreff
Festlegung des Stadtumbaugebietes im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
Vorlage
0633/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 08.09.2022 hat der Rat das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ für die Kernstadt Brakel als Grundlage für zukünftige Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm einstimmig beschlossen. Erste Einzelmaßnahmen wurden im September 2022 bei der Bezirksregierung Detmold beantragt. Da die Gebietskulisse des neuen ISEKs erweitert wurde (siehe Anlage), muss gem. § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Gemeinde das Gebiet durch Beschluss als Stadtumbaugebiet festlegen, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

 


Anlagen:

 

·           ISEK-Gebietskulisse

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass die neue Gebietskulisse des ISEKs als Stadtumbaugebiet gem. § 171b Abs. 1 BauGB festgelegt wird.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: