Sachverhalt:
In der Bauausschusssitzung vom
September 2022 ist bereits die planungsrechtliche
Absicherung der Biogasanlage der "Bio Energie Brakel" in der
Kernstadt Brakel thematisiert und ein entsprechender Aufstellungsbeschluss
gefasst worden; eine ähnliche Konstellation betrifft auch die Biogasanlage in
Brakel-Beller.
Die „Bioenergie Nethetal“ betreibt seit
2006 im Außenbereich des Stadtbezirks Brakel-Beller eine
Cofermentations-Biogasanlage. Die Anlage ist einem landwirtschaftlichen Betrieb
zugeordnet und daher planungsrechtlich privilegiert. Die Anlage ist sowohl
bauplanungsrechtlich als auch immissionsschutzrechtlich genehmigt und im
Betrieb ohne Beschwerden aus der Bevölkerung geblieben. Vorsorglich wird aber
bereits jetzt Planungssicherheit für ggf. erforderliche, zukünftige
Entwicklungsschritte der Anlage, auch zum Auffangen eines möglichen Entfalls
der Privilegierung, angestrebt.
Hierzu hat der Betreiber und
Vorhabenträger hinreichend begründet (siehe
Anlagen)
die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt.
Als Gewerbebetrieb im Außenbereich auf einer
landwirtschaftlichen Fläche würde die Biogasanlage dem bestehenden
Flächennutzungsplan zuwiderlaufen. Der genannte Antrag konnte seit 2016
allerdings nicht weiterbetrieben werden, da landesplanerische Bedenken
bestanden; diese dürften durch die aktuelle regionalplanerische Situation -
Absicht, Biogas in solchen Lagen planungsrechtlich unter bestimmten Prämissen
zu ermöglichen – nunmehr zu relativieren sein. Eine entsprechende Änderung
(56.) des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (im Parallelverfahren) wäre
erforderlich; eine landesplanerische Zustimmung dafür liegt vor.
Die
Verwaltung unterstützt den Betrieb/ das Vorhaben in seiner jetzigen und
künftigen Ausrichtung als bestehenden, erfolgreichen Beitrag zur Nutzung
regenerativer Energien ausdrücklich und veranlasst hiermit nach pflichtgemäßem Ermessen die Prüfung der
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens, um die
weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten.
Die
Durchführung des Vorhabens würde in einem Vorhaben- und Erschließungsplan
(VEP) und Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB geregelt werden.
Um das Projekt in der Sitzung
hinreichend erörtern und für Rückfragen zur Verfügung stehen zu können, wird
zur weiteren Objektplanung das federführende Ingenieurbüro Turk,
Brakel-Siddessen, anwesend sein.
Vorhabenbezogener Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der planungsrechtlichen Absicherung der Biogasanlage (Betreiber „Bioenergie Nethetal“) im Außenbereich des Stadtbezirks Brakel-Beller sowie einer dahingehenden vorhabenbezogenen Bauleitplanung (Bebauungsplan auf Antrag und Flächennutzungsplanänderung) zu und beschließt, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern.