Betreff
Planungsrechtliche Absicherung der Biogasanlage der "Bioenergie Nethetal" im Stadtbezirk Brakel-Beller; vorhabenbezogener Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Vorlage
0625/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Bauausschusssitzung vom September 2022 ist bereits die planungsrechtliche Absicherung der Biogasanlage der "Bio Energie Brakel" in der Kernstadt Brakel thematisiert und ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst worden; eine ähnliche Konstellation betrifft auch die Biogasanlage in Brakel-Beller.

 

Die „Bioenergie Nethetal“ betreibt seit 2006 im Außenbereich des Stadtbezirks Brakel-Beller eine Cofermentations-Biogasanlage. Die Anlage ist einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet und daher planungsrechtlich privilegiert. Die Anlage ist sowohl bauplanungsrechtlich als auch immissionsschutzrechtlich genehmigt und im Betrieb ohne Beschwerden aus der Bevölkerung geblieben. Vorsorglich wird aber bereits jetzt Planungssicherheit für ggf. erforderliche, zukünftige Entwicklungsschritte der Anlage, auch zum Auffangen eines möglichen Entfalls der Privilegierung, angestrebt.

Hierzu hat der Betreiber und Vorhabenträger hinreichend begründet (siehe Anlagen) die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt.

 

Als Gewerbebetrieb im Außenbereich auf einer landwirtschaftlichen Fläche würde die Biogasanlage dem bestehenden Flächennutzungsplan zuwiderlaufen. Der genannte Antrag konnte seit 2016 allerdings nicht weiterbetrieben werden, da landesplanerische Bedenken bestanden; diese dürften durch die aktuelle regionalplanerische Situation - Absicht, Biogas in solchen Lagen planungsrechtlich unter bestimmten Prämissen zu ermöglichen – nunmehr zu relativieren sein. Eine entsprechende Änderung (56.) des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (im Parallelverfahren) wäre erforderlich; eine landesplanerische Zustimmung dafür liegt vor.

 

Die Verwaltung unterstützt den Betrieb/ das Vorhaben in seiner jetzigen und künftigen Ausrichtung als bestehenden, erfolgreichen Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien ausdrücklich und veranlasst hiermit nach pflichtgemäßem Ermessen die Prüfung der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens, um die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten.

 

Die Durchführung des Vorhabens würde in einem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB geregelt werden.

 

Um das Projekt in der Sitzung hinreichend erörtern und für Rückfragen zur Verfügung stehen zu können, wird zur weiteren Objektplanung das federführende Ingenieurbüro Turk, Brakel-Siddessen, anwesend sein.

 

 

Vorhabenbezogener Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der planungsrechtlichen Absicherung der Biogasanlage (Betreiber „Bioenergie Nethetal“) im Außenbereich des Stadtbezirks Brakel-Beller sowie einer dahingehenden vorhabenbezogenen Bauleitplanung (Bebauungsplan auf Antrag und Flächennutzungsplanänderung) zu und beschließt, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern.