Betreff
Beteiligung der "Klärschlammverwertung OWL GmbH" an dem zukünftigen Tochterunternehmen mit entsprechender Satzungsänderung
Vorlage
0615/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Informationen zur KSV OWL

 

Die Stadt Brakel ist mit einer Menge von 330 t Trockenrückstand (MgTR)/a der Klärschlammkooperation OWL beigetreten. Am 14.02.2020 wurde bei der Bezirksregierung Detmold der Kooperationsvertrag unterzeichnet. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden erfolgte die Gründung der Klärschlammverwertung OWL GmbH. Am 22.06.2020 haben die 47 Gesellschafter der KSV OWL ihre Gründungsversammlung in Bielefeld durchgeführt. Die Gesellschafter vertreten 78 Gemeinden, Städte, Kreise, Wasser- und Zweckverbände, bei denen jährlich ca. 178.000 t Originalsubstanz (MgOS) Klärschlamm (rund 44.500 MgTR/a) anfallen.

 

Die Stadt Brakel ist auf Grund dieser großen Gesamtmenge mit einem Anteil von 0,752 % an der KSV OWL beteiligt.

 

Die KSV OWL wird in der Branche als außergewöhnlich angesehen, da sich so viele verschiedene Kommunen, Verbände und andere Körperschaften der öffentlichen Hand in so kurzer Zeit zusammengeschlossen haben. Sie wird als herausragendes Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit und einer nachhaltigen Klärschlammentsorgung angesehen. Eine Neuaufstellung der Klärschlammentsorgung war durch Novellierung der Düngeverordnung mit zunehmend erschwertem Bedingungen für das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen sowie der Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) u.a. mit der Pflicht der Rückgewinnung des wertvollen Rohstoffes Phosphor aus Klärschlamm ab 2029 notwendig geworden. Durch diesen einmaligen Zusammenschluss ergeben sich nun eine Vielzahl von Synergien, die den Bürgerinnen und Bürgern als Gebührenzahlern zugutekommen.

 

Informationen zur erfolgten Ausschreibung

 

Die KSV OWL hat trotz Pandemie und Ukraine-Krieg die Ausschreibung zur Findung eines Strategischen Partners (SP) durchgeführt und erfolgreich beendet.

 

Der Ausschreibung zu Grunde gelegt wurde eine detaillierte technische Analyse der Klärschlämme der Kooperation.

Folgende wesentliche Eckpunkte wurden durch die Gesellschafter der KSV OWL im Arbeitskreis bzw. dem Aufsichtsrat und den Unterarbeitskreisen mit Unterstützung der externen Berater auf Basis der Festlegungen des Kooperationsvertrages erarbeitet und durch die KSV OWL umgesetzt.

 

Der Kooperation war daran gelegen, bei der Suche nach einem SP einen möglichst breiten Wettbewerb bei gleichzeitiger Berücksichtigung der formulierten Ansprüche der KSV OWL bezüglich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu gewährleisten. Sie hat auf Basis dieser Grundsätze eine Ausschreibung (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit der Möglichkeit verschiedenster Lösungsansätze (u. a. Bestandsanlage, Neubau, Verbundanlagen) einschließlich einer Beteiligung an einem gemeinsamen Tochterunternehmen am 11.12.2020 beschlossen.

Die Geschäftsführung hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und insbesondere dem Verhandlungsteam (neben der Geschäftsführung bestehend aus Vorsitz Aufsichtsrat, stellvertretender Vorsitz Aufsichtsrat, Vorsitz Gesellschafterversammlung und Beratern) das sehr umfangreiche Verfahren durchgeführt. Die finalen Angebote wurden am 14.12.2022 eingereicht.

 

Zukünftig werden alle Gesellschafter ihren Klärschlamm ab 2024 bzw. 2029 über die KSV OWL entsorgen. Dies erfolgt über das gemeinsame Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU, zukünftig OWL Ressourcen GmbH). An dem TU sind der SP zu 50,1 % und die KSV OWL zu 49,9 % als Gesellschafter beteiligt. Zwischen der KSV OWL und dem SP wird eine Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen, welche die Zusammenarbeit bis mindestens 2043 (Mindestlaufzeit des Vertrages) regelt. Das TU wird eine Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) errichten, betreiben und so die Klärschlammentsorgung sicherstellen.

 

Entscheidung zum Zuschlag

 

Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie Berater haben die Angebote intensiv geprüft und sehen das Angebot als eine gute Lösung für die KSV OWL an. Die von der KSV OWL umfänglich formulierten Ansprüche hinsichtlich Ökonomie, Umweltschutz und langfristiger Entsorgungssicherheit werden im vorliegenden Angebot umfassend erfüllt.

 

 

Die Gesellschafterversammlung hat daher vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien der Gesellschafter am 03.02.2023 einstimmig/ohne Gegenstimmen / für einen Zuschlag und das damit verbundene Finanzierungskonzept gestimmt.

 

Diese Entscheidung muss nun durch den Rat der Stadt Brakel bestätigt werden.

 

Satzungsänderung

 

Die KSV OWL wurde vor mehr als zwei Jahren gegründet. Die Regelungen der Satzung haben sich grundsätzlich aus Sicht von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Vorsitzendem der Gesellschafterversammlung bewährt. Es haben sich jedoch einige Aspekte gezeigt, die eine Anpassung der Satzung sinnvoll erscheinen lassen. Entsprechend haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung einen Änderungsentwurf erstellt. Neben sprachlichen Anpassungen sollen nun die Möglichkeiten der Digitalisierung und der schnelleren Entscheidung konsequenter genutzt werden.

 

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

-      Erklärungen, Einladungen usw. sollen auf dem digitalen Wege versandt werden können.

 

-      Die Einladungsfristen für die Gesellschafterversammlung und zu Aufsichtsratssitzungen werden geringfügig verkürzt.

 

-      Digitale Versammlungen sollen sowohl für den Aufsichtsrat wie auch für die Gesellschafterversammlung möglich sein.

 

-      Der Aufsichtsratsvorsitz soll um mindestens eine Stellvertreterposition ergänzt werden können.

 

-      Aufnahme eines Vorkaufsrechts für Geschäftsanteile der KSV OWL GmbH durch die Gesellschafter.

 

-      Anpassung der Wahlperiode des/r Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung an die des Aufsichtsrates.

 

Die Gesellschafterversammlung hat vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien der Gesellschafter am 03.02.2023 einstimmig/ohne Gegenstimmen für die Satzungsänderung gestimmt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung Tochterunternehmen

Anlage 2: Änderungssatzung KSV OWL GmbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    

Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Beteiligung der „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ an dem zukünftigen Tochterunternehmen in Höhe von 49,9 % auf Basis der als Anlage 1 beigefügten „Satzung TU“ zu.  
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat auch dem Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahren Strategische Partnerschaft gem. Tagesordnungspunkt (Nicht öffentlicher Teil) zustimmt.

 

2.    

Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Änderung der Satzung der „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ auf Basis der als Anlage 2 beigefügten „Änderungssatzung KSV OWL“ zu.

 

3.    

Die vorgenannten Beschlusspunkte stehen unter dem Vorbehalt eines positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die Beteiligung an dem zukünftigen Tochterunternehmen (TU) der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) erfolgt nur, wenn mindestens 75 % der Gesellschafter der KSV OWL der Beteiligung zustimmen.

Die Änderung der Satzung der KSV OWL erfolgt nur, wenn mindestens 75 % der Gesellschafter der KSV OWL der Änderung zustimmen.