Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vorberatungen zum Erlass der Haushaltssatzung 2023 ist die Möglichkeit gegeben, mögliche Änderungsanträge zu formulieren und darüber beschließen zu lassen.

 

Mit Mail vom 13.02.2023 wurde bereits darüber berichtet, dass Anpassungen des bisher veranschlagten Zinsaufwands vorgenommen werden müssen. Diese führen zu einer Erhöhung der Aufwandsposition um 50 T€ für das Haushaltsjahr 2023.  

 

Dieser Änderungsvorschlag der Verwaltung sowie die möglichen Änderungswünsche der Fraktionen sind nun durch Beschluss der politischen Gremien zu bestätigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Über die eingebrachten Anträge der Fraktionen sowie der Verwaltung zum Haushaltsplan 2023 wird wie folgt entschieden: