Sachverhalt:
Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes
zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
(KInvFöG) muss der Rechnungsprüfungsausschuss, ersatzweise der Rat, die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm bestätigen.
Mittlerweile ist die letzte Maßnahme des Programms, nämlich die „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“ (Umstellung auf LED) abgeschlossen, so dass die Beendigungsanzeige erfolgen muss.
Hierfür bedarf es der oben beschriebenen Bestätigung. Anschließend kann der Restbetrag in Höhe von 98 T€ eingeholt werden. Insgesamt wurden aus dem Programm Mittel in Höhe von 530 T€ für die Stadt Brakel abgerufen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel
bestätigt die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für die abgeschlossene
Maßnahme gemäß Vorlage.