Betreff
Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW
Vorlage
0606/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG) muss der Rechnungsprüfungsausschuss, ersatzweise der Rat, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm bestätigen.

 

Mittlerweile ist die letzte Maßnahme des Programms, nämlich die „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“ (Umstellung auf LED) abgeschlossen, so dass die Beendigungsanzeige erfolgen muss.

 

Hierfür bedarf es der oben beschriebenen Bestätigung. Anschließend kann der Restbetrag in Höhe von 98 T€ eingeholt werden. Insgesamt wurden aus dem Programm Mittel in Höhe von 530 T€ für die Stadt Brakel abgerufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel bestätigt die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für die abgeschlossene Maßnahme gemäß Vorlage.