Betreff
Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Vorlage
360/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge hat der Wahlleiter die Entscheidung des Wahlausschusses gem. § 28 Abs. 5 KWahlO unter kurzer Angabe der Gründe bekannt zu geben und auf den zulässigen Rechtsbehelf (Beschwerdemöglichkeit zum Wahlausschuss des Kreises) hinzuweisen.

 

Nach der Sitzung übersendet der Wahlleiter der Aufsichtsbehörde unverzüglich eine Ausfertigung oder einen Abdruck der Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses und weist dabei auf ihm bedenklich erscheinende Entscheidungen besonders hin (§ 28 Abs. 7 KWahlO).

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter spätestens am 10.08.2009 öffentlich bekanntgemacht (§ 19 Abs. 1 KWahlG).