Betreff
Beschluss über den Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Brakel
Vorlage
0589/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Einführung des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz haben sich die Regularien zum Gesamtabschluss dahingehend geändert, dass eine größenabhängige Befreiung zur Erstellung des Gesamtabschlusses herbeigeführt werden kann. Diese Regelung fand erstmalig auf das Abschlussjahr 2019 Anwendung. Die Stadt Brakel erfüllt die Voraussetzungen des § 116a GO NRW für die größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss, kann somit auf eine Aufstellung verzichten und umgeht die kostspielige Prüfung.

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung vom 08.09.2022 der Befreiung vom Gesamtabschluss zugestimmt, so dass an Stelle des Gesamtabschlusses nun der Beteiligungsbericht tritt und entsprechend zu beschließen ist. Der Beteiligungsbericht bildet die verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie die gehaltenen Beteiligungen ab und weist bei gewichtigen Beteiligungen die Jahresergebnisse sowie die wesentlichen Finanzbeziehungen aus.

 

 


Anlagen:

-      Beteiligungsbericht 2021

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den Beteiligungsbericht 2021.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: