Sachverhalt:
Städt. Kindertageseinrichtung "Glückspilz"
Frohnhausen
Für die Einrichtung besteht
eine Betriebserlaubnis (BE) des LWL vom 16.03.2015 über insgesamt 30 Kindern,
davon für 4 Kinder unter 3 Jahren (u3) und 26 Kinder über drei Jahren (ü3).
In den vergangenen
Kindergartenjahren wurden stets erhöhte Bedarfe, insbesondere an u3-Plätzen,
festgestellt und konnten jeweils nur mit Ausnahmegenehmigungen des LWL
sichergestellt werden. Im aktuellem Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf
von 7 u3-K. und 23 ü3-K. letztmalig vom LWL auf Grund des begrenzten
Raumangebotes zugestimmt worden. Am 23.05.2022 fand ein Vororttermin mit dem
Kreis Höxter als Jugendhilfeträger und dem LWL zum Raumangebot statt. Eine
perspektivische Erweiterungsplanung des Gebäudes wurde in Betracht gezogen,
deren Umsetzung, insbesondere für zukünftige u3-Bedarfe, zwingend erforderlich
wird.
Im Planungsgespräch mit dem Kreis Höxter als Jugendhilfeträger zum Kindergartenjahr 2023/2024 wurde deutlich, dass ohne
eine gesicherte Erweiterungsplanung
des Gebäudes bzw. tragfähiges Konzept die Vergabe der Betreuungsplätze sich nur
noch im Rahmen der bestehenden BE
erfolgen kann. Zwangsläufig konnten zum jetzigem Zeitpunkt zum Kita-Jahr
2023/2024 nicht alle angemeldeten u3-Bedarfe berücksichtigt und vier Eltern
keine Zusage erteilt werden. Die Platzbelegungen in den Kita-Jahren 15/16 bis
23/24 sind wie folgt bzw. werden ergeben:
|
zugel. Platzbelegungen (teilw. Ausnahmen) Kreis/LWL |
Stadt |
||||||||
Kita-Jahr |
15/16 |
16/17 |
17/18 |
18/19 |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
22/23 |
23/24 |
|
u3 |
6 |
5 |
4 |
6 |
5 |
9 |
11 |
7 |
4 |
5 |
ü3 |
23 |
20 |
27 |
21 |
22 |
21 |
21 |
24 |
26 |
28 |
Gesamt |
29 |
25 |
31 |
27 |
27 |
30 |
32 |
31 |
30 |
33 |
Aussagekräftige Prognosen zu
Kinderzahlen in den kommenden Kindergartenjahren können schwerlich werden, da
die Gründe hierfür im Kontext von freiwilliger Betreuung, freie Kita-Wahl,
Geburtenzahl usw. zu sehen sind. Lediglich zum Kindergartenjahr 2024/2025 ist
zum jetzigen Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit ersichtlich, dass
u3-Bedarfe und ü3-Bedarfe die bestehende BE überschreiten werden und –ohne eine perspektivisch gesicherte
Erweiterungsplanung bzw. tragfähiges
Konzept- mit Absagen
einhergehen. Ferner ist hier im Zusammenhang das Faktum nicht unerheblich, dass
auch einige Kinder der Hegge/Siddessen eine andere Kita besuchen und zu einer
früheren verschärften Situation beigetragen hätten. Die weiteren Kita-Jahre
werden prognostisch sich immer an der Grenze der bestehenden BE bewegen und
Reibungspunkte erzeugen.
Ungeachtet der bestehenden BE
sollten die räumlichen Bedingungen
dem pädagogischen Alltag allgemein angepasst und zukunftsträchtig im Sinne des Kreises Höxter und des LWL
ausgerichtet werden. Die extrem verwinkelten Räumlichkeiten mit Stufen und
engen Durchgängen im Gebäude sind trotz genehmigter Platzzahl nicht mehr
zeitgemäß und sollten, insbesondere auch im Hinblick auf wachsenden
Aufsichtspflichten des pädagogischen Personals und steigenden
Verpflegungsbedarfen über Mittag, einer bedarfsgerechten Ertüchtigung des
Gebäudes unterzogen und bedacht werden.
Selbstredend müssen auch
zusätzlich entstehenden Kosten einer
vorübergehenden Unterbringung der
Kita in der Heggehalle Frohnhausen in Betracht gezogen werden, die zum jetzigem
Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Fördermittel für die Maßnahme im
Rahmen der Erweiterungsplanung der Kita für neue u3-Plätze und Bestandsplätze
werden zwar vom Kreis Höxter und dem LWL in Aussicht gestellt. Jedoch werden
diese die Kosten umfänglich nicht decken und tragen nur einer marginalen
Teilfinanzierung bei.
In der Sitzung wird
ausführlich über die Gespräche mit dem LWL und dem Kreis Höxter berichtet sowie
Prognosen zu Kinderzahlen der Einrichtung erläutert.
Feuerwehrgerätehaus Frohnhausen
Durch die notwendige Erweiterung der Kindertagesstätte in Frohnhausen unter Einbeziehung vom aktuellen Feuerwehrhaus (FWH) in Frohnhausen ist die Neuerrichtung von einem neuen Feuerwehrstandort notwendig. Bei den Planungen und der Errichtung von einem neuen FWH sind folgende Voraussetzungen zwingend zu berücksichtigen. Auf der Grundlage vom § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) ist die Stadt Brakel verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Zur Bemessung der Ausstattung der Feuerwehr haben die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 3 BHKG Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Im Brandschutzbedarfsplan sind unter anderem die Hilfsfristen der Feuerwehr definiert. Für alle Ortsteile der Stadt Brakel ist derzeit festgelegt, dass innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mindestens 6 Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort eintreffen um qualifizierte Hilfe leiste zu können. Nach weiteren 5 Minuten (15 Minuten nach der Alarmierung) sind in der zweiten Eintreffzeit weitere 6 Einsatzkräfte mit einem zweiten Löschfahrzeug an der Einsatzstelle erforderlich. Die zuvor beschriebene Schutzzielbeschreibung ist in 80 % der Einsätze der Feuerwehr einzuhalten. Die planerische Grundversorgung der Gefahrenabwehr im Ausrückebereich der Heggedörfer erfolgt durch die Löschgruppen Auenhausen und Frohnhausen. Am Standort Auenhausen sind mittelfristig ebenfalls Erweiterungsmaßnahmen notwendig, um die zukünftige Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Aus den vorgenannten Gründen soll für beide Einheiten ein neues gemeinsames Feuerhaus mit 2 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge vorgesehen werden, der den gesetzlichen Anforderungen zur Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr entspricht. Darüber hinaus könnten hierdurch Synergieeffekte erzielt werden. Der beschriebene Sachverhalt hat zur Folge, dass eine zeitnahe Erreichbarkeit von einem neuen FWH über öffentliche uneingeschränkt befahrbare Verkehrsflächen für die Einsatzkräfte unabdingbar ist. Weiterhin ist der Standort so auszuwählen, dass eine vollständige Gebietsabdeckung im zuständigen Ausrückebereich innerhalb der vorgenannten Hilfsfristen möglich ist. Die Wohnorte der aktiven Einsatzkräfte der Löschgruppen Auenhausen und Frohnhausen sind die drei Ortsteile der Heggedörfer. Der Ausrückbereich der Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen umfasst die Ortsteile Auenhausen, Frohnhausen und Hampenhausen. Aufgrund der topografischen Höhenlage der Heggedörfer ist eine planerische Versorgung durch die Einheiten aus Gehrden und Siddessen innerhalb der ersten Eintreffzeit nicht realisierbar. Auf der Grundlage einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Orgelstadt Borgentreich und der
Stadt Brakel sind die vorgenannten Einheiten zusätzlich für die
Gefahrenabwehr im Ortsteil Natingen im Rahmen der überörtlichen Hilfe
zuständig. Zur
Berücksichtigung vom vorgenannten IST Zustand kommt aus feuerwehrtechnischer
Sicht nur ein Standort in Frage, der von allen Ortsteilen verkehrstechnisch
uneingeschränkt erreichbar ist. Allgemeine Anforderungen an
einen Neubau von einem Feuerwehrhaus: Bei der
Errichtung von einem Neubau sind die DIN 14092-1 Stand 04/2012
Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser sowie die DGUV Information 205-008
Sicherheit im Feuerwehrhaus anzuwenden. Ein wichtiges Kriterium in der
Umsetzung ist, dass die Alarmwege Kreuzungsfrei anzuordnen sind. Das hat zur
Folge, dass zur Anfahrt zum zukünftigen Standort eine getrennte Zufahrt für
ankommende Einsatzkräfte sowie eine zusätzliche Alarmausfahrt vorhanden sein
muss. Die
Laufwege im Gebäude sind frei von Treppen und Ausgleichstufen auszuführen.
Somit sind alle Funktionsräume im Neubau auf einer Ebene anzuordnen. Auf dem
Grundstück wird dann eine Fläche von ca. 3.000 m² für das Objekt sowie die
Bewegungsflächen benötigt. |
Standortbewertung: Bewertung
der in einer Vorauswahl vorgesehenen Grundstücke: Variante 1:
Bartholomästraße unterhalb der von Galen Schule Flur 4
Flurstück 237 (s. Lageplan Anlage 1) Zur
Erreichung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit von allen vorgenannten
Ortsteilen hervorragend möglich. Das Ausrücken mit Einsatzfahrzeugen wäre
ebenfalls möglich, da die angrenzenden Verkehrswege gut einsehbar sind. Das
beschriebene Grundstück liegt zentral zwischen allen Ortsteilen sodass alle
vorgenannten feuerwehrtechnischen Voraussetzungen berücksichtigt werden können.
Die Gesamtfläche von 5.556 m² vom Flürstück 237 wird nicht für die
Baumaßnahme benötigt, sodass noch ausreichend Fläche zur Erstellung von einem
Grünstreifen zur Abgrenzung vom Biotopverbund möglich ist. Das Grundstück ist
aktuell im Privatbesitz, der Eigentümer wäre grundsätzlich zum Verkauf der
gesamten Fläche bereit. Variante 2:
Bartholomästraße gegenüber der Variante 1 Flur 3
Flurstück 518 (s. Lageplan Anlage 2) Zur
Erreichung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit von allen vorgenannten
Ortsteilen möglich. Das Ausrücken mit Einsatzfahrzeugen ist nur eingeschränkt
möglich, da die angrenzenden Verkehrswege nur bedingt einsehbar sind. Das
Grundstück ist aktuell im Privatbesitz, der Eigentümer wird voraussichtlich
einem möglichen Verkauf keine Zustimmung erteilen. Variante 3: Auf´m Klee Flur 3
Flurstück 496 (s. Lageplant Anlage 2) Zur
Einhaltung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit vom Grundstück
eingeschränkt geeignet. Die Anfahrt für alle Einsatzkräfte sowie die
Alarmausfahrt führt über einen Verkehrsweg durch ein Wohngebiet. Der
zeitliche Verzug zum Ausrücken könnte nur durch deutlich erhöhte
Fahrgeschwindigkeit der Einsatzkräfte kompensiert werden. Durch eine
Gefährdung der direkten Anwohner an der schmalen Zuwegung sind negative
Auswirkungen auf den Betreib vom FWH zu erwarten. Varianten 4: Holzstraße Flur 4
Flurstücke 223, 227 (s. Lageplan Anlage 2) Die
vorgenannten Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Brakel. Zur
Erreichung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit aller Grundstück durch die
abgelegene Lage absolut ungeeignet. Für anrückende Einsatzkräfte aus den
Ortschaften Auenhausen und Hampenhausen ist die Anfahrt bereits sehr
zeitaufwendig. Der Ausrückebereich der Heggedörfer ist mit den
Einsatzfahrzeugen ebenfalls nicht erreichbar. Die vorhandenen Grundstücke an
der Holzstraße sowie im Bereich Borgentreicher Weg, Eggeblick sowie Auf der
Weide sind aufgrund der dezentralen Lage nicht geeignet zum Neubau von einem
Feuerwehrhaus in Frohnhausen. |
Anlagen:
Lageplan Flurstück 237 (Anlage 1)
Lageplan Frohnhausen (Anlage 2)
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Als Planungs- und Grunderwerbskosten für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Frohnhausen wurden im Haushaltsplan 2023 insgesamt 50.000 € veranschlagt sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mill. € vorgesehen