Betreff
Bestandssituation der städt. Kindertageseinrichtung und des Feuerwehrgerätehauses in Frohnhausen
Vorlage
0579/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Städt. Kindertageseinrichtung "Glückspilz" Frohnhausen

 

Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis (BE) des LWL vom 16.03.2015 über insgesamt 30 Kindern, davon für 4 Kinder unter 3 Jahren (u3) und 26 Kinder über drei Jahren (ü3).

 

In den vergangenen Kindergartenjahren wurden stets erhöhte Bedarfe, insbesondere an u3-Plätzen, festgestellt und konnten jeweils nur mit Ausnahmegenehmigungen des LWL sichergestellt werden. Im aktuellem Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf von 7 u3-K. und 23 ü3-K. letztmalig vom LWL auf Grund des begrenzten Raumangebotes zugestimmt worden. Am 23.05.2022 fand ein Vororttermin mit dem Kreis Höxter als Jugendhilfeträger und dem LWL zum Raumangebot statt. Eine perspektivische Erweiterungsplanung des Gebäudes wurde in Betracht gezogen, deren Umsetzung, insbesondere für zukünftige u3-Bedarfe, zwingend erforderlich wird.

 

Im Planungsgespräch mit dem Kreis Höxter als Jugendhilfeträger zum Kindergartenjahr 2023/2024 wurde deutlich, dass ohne eine gesicherte Erweiterungsplanung des Gebäudes bzw. tragfähiges Konzept die Vergabe der Betreuungsplätze sich nur noch im Rahmen der bestehenden BE erfolgen kann. Zwangsläufig konnten zum jetzigem Zeitpunkt zum Kita-Jahr 2023/2024 nicht alle angemeldeten u3-Bedarfe berücksichtigt und vier Eltern keine Zusage erteilt werden. Die Platzbelegungen in den Kita-Jahren 15/16 bis 23/24 sind wie folgt bzw. werden ergeben:

 

 

zugel. Platzbelegungen (teilw. Ausnahmen) Kreis/LWL

Stadt

Kita-Jahr

15/16

16/17

17/18

18/19

19/20

20/21

21/22

22/23

23/24
Planung


24/25
Prognose

u3

6

5

4

6

5

9

11

7

4

5

ü3

23

20

27

21

22

21

21

24

26

28

Gesamt

29

25

31

27

27

30

32

31

30

33

 

Aussagekräftige Prognosen zu Kinderzahlen in den kommenden Kindergartenjahren können schwerlich werden, da die Gründe hierfür im Kontext von freiwilliger Betreuung, freie Kita-Wahl, Geburtenzahl usw. zu sehen sind. Lediglich zum Kindergartenjahr 2024/2025 ist zum jetzigen Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit ersichtlich, dass u3-Bedarfe und ü3-Bedarfe die bestehende BE überschreiten werden und –ohne eine perspektivisch gesicherte Erweiterungsplanung bzw. tragfähiges Konzept- mit Absagen einhergehen. Ferner ist hier im Zusammenhang das Faktum nicht unerheblich, dass auch einige Kinder der Hegge/Siddessen eine andere Kita besuchen und zu einer früheren verschärften Situation beigetragen hätten. Die weiteren Kita-Jahre werden prognostisch sich immer an der Grenze der bestehenden BE bewegen und Reibungspunkte erzeugen.

 

Ungeachtet der bestehenden BE sollten die räumlichen Bedingungen dem pädagogischen Alltag allgemein angepasst und zukunftsträchtig im Sinne des Kreises Höxter und des LWL ausgerichtet werden. Die extrem verwinkelten Räumlichkeiten mit Stufen und engen Durchgängen im Gebäude sind trotz genehmigter Platzzahl nicht mehr zeitgemäß und sollten, insbesondere auch im Hinblick auf wachsenden Aufsichtspflichten des pädagogischen Personals und steigenden Verpflegungsbedarfen über Mittag, einer bedarfsgerechten Ertüchtigung des Gebäudes unterzogen und bedacht werden.

 

Selbstredend müssen auch zusätzlich entstehenden Kosten einer vorübergehenden Unterbringung der Kita in der Heggehalle Frohnhausen in Betracht gezogen werden, die zum jetzigem Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Fördermittel für die Maßnahme im Rahmen der Erweiterungsplanung der Kita für neue u3-Plätze und Bestandsplätze werden zwar vom Kreis Höxter und dem LWL in Aussicht gestellt. Jedoch werden diese die Kosten umfänglich nicht decken und tragen nur einer marginalen Teilfinanzierung bei.

 

In der Sitzung wird ausführlich über die Gespräche mit dem LWL und dem Kreis Höxter berichtet sowie Prognosen zu Kinderzahlen der Einrichtung erläutert.

 

Feuerwehrgerätehaus Frohnhausen

 

Durch die notwendige Erweiterung der Kindertagesstätte in Frohnhausen unter Einbeziehung vom aktuellen Feuerwehrhaus (FWH) in Frohnhausen ist die Neuerrichtung von einem neuen Feuerwehrstandort notwendig.

 

Bei den Planungen und der Errichtung von einem neuen FWH sind folgende Voraussetzungen zwingend zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage vom § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) ist die Stadt Brakel verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Zur Bemessung der Ausstattung der Feuerwehr haben die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 3 BHKG Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben.

 

Im Brandschutzbedarfsplan sind unter anderem die Hilfsfristen der Feuerwehr definiert. Für alle Ortsteile der Stadt Brakel ist derzeit festgelegt, dass innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mindestens 6 Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug am Einsatzort eintreffen um qualifizierte Hilfe leiste zu können. Nach weiteren 5 Minuten (15 Minuten nach der Alarmierung) sind in der zweiten Eintreffzeit weitere 6 Einsatzkräfte mit einem zweiten Löschfahrzeug an der Einsatzstelle erforderlich. Die zuvor beschriebene Schutzzielbeschreibung ist in 80 % der Einsätze der Feuerwehr einzuhalten.

 

Die planerische Grundversorgung der Gefahrenabwehr im Ausrückebereich der Heggedörfer erfolgt durch die Löschgruppen Auenhausen und Frohnhausen. Am Standort Auenhausen sind mittelfristig ebenfalls Erweiterungsmaßnahmen notwendig, um die zukünftige Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

 

Aus den vorgenannten Gründen soll für beide Einheiten ein neues gemeinsames Feuerhaus mit 2 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge vorgesehen werden, der den gesetzlichen Anforderungen zur Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr entspricht. Darüber hinaus könnten hierdurch Synergieeffekte erzielt werden.

 

Der beschriebene Sachverhalt hat zur Folge, dass eine zeitnahe Erreichbarkeit von einem neuen FWH über öffentliche uneingeschränkt befahrbare Verkehrsflächen für die Einsatzkräfte unabdingbar ist.

 

Weiterhin ist der Standort so auszuwählen, dass eine vollständige Gebietsabdeckung im zuständigen Ausrückebereich innerhalb der vorgenannten Hilfsfristen möglich ist.

 

Die Wohnorte der aktiven Einsatzkräfte der Löschgruppen Auenhausen und Frohnhausen sind die drei Ortsteile der Heggedörfer. Der Ausrückbereich der Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen umfasst die Ortsteile Auenhausen, Frohnhausen und Hampenhausen. Aufgrund der topografischen Höhenlage der Heggedörfer ist eine planerische Versorgung durch die Einheiten aus Gehrden und Siddessen innerhalb der ersten Eintreffzeit nicht realisierbar.

 

 

Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Brakel sind die vorgenannten Einheiten zusätzlich für die Gefahrenabwehr im Ortsteil Natingen im Rahmen der überörtlichen Hilfe zuständig.

 

Zur Berücksichtigung vom vorgenannten IST Zustand kommt aus feuerwehrtechnischer Sicht nur ein Standort in Frage, der von allen Ortsteilen verkehrstechnisch uneingeschränkt erreichbar ist.

 

Allgemeine Anforderungen an einen Neubau von einem Feuerwehrhaus:

 

Bei der Errichtung von einem Neubau sind die DIN 14092-1 Stand 04/2012 Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser sowie die DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus anzuwenden. Ein wichtiges Kriterium in der Umsetzung ist, dass die Alarmwege Kreuzungsfrei anzuordnen sind. Das hat zur Folge, dass zur Anfahrt zum zukünftigen Standort eine getrennte Zufahrt für ankommende Einsatzkräfte sowie eine zusätzliche Alarmausfahrt vorhanden sein muss.

Die Laufwege im Gebäude sind frei von Treppen und Ausgleichstufen auszuführen. Somit sind alle Funktionsräume im Neubau auf einer Ebene anzuordnen. Auf dem Grundstück wird dann eine Fläche von ca. 3.000 m² für das Objekt sowie die Bewegungsflächen benötigt.

 

 

Standortbewertung:

 

Bewertung der in einer Vorauswahl vorgesehenen Grundstücke:

 

Variante 1: Bartholomästraße unterhalb der von Galen Schule

Flur 4 Flurstück 237 (s. Lageplan Anlage 1)

 

Zur Erreichung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit von allen vorgenannten Ortsteilen hervorragend möglich. Das Ausrücken mit Einsatzfahrzeugen wäre ebenfalls möglich, da die angrenzenden Verkehrswege gut einsehbar sind. Das beschriebene Grundstück liegt zentral zwischen allen Ortsteilen sodass alle vorgenannten feuerwehrtechnischen Voraussetzungen berücksichtigt werden können. Die Gesamtfläche von 5.556 m² vom Flürstück 237 wird nicht für die Baumaßnahme benötigt, sodass noch ausreichend Fläche zur Erstellung von einem Grünstreifen zur Abgrenzung vom Biotopverbund möglich ist. Das Grundstück ist aktuell im Privatbesitz, der Eigentümer wäre grundsätzlich zum Verkauf der gesamten Fläche bereit.

 

Variante 2: Bartholomästraße gegenüber der Variante 1

Flur 3 Flurstück 518 (s. Lageplan Anlage 2)

 

Zur Erreichung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit von allen vorgenannten Ortsteilen möglich. Das Ausrücken mit Einsatzfahrzeugen ist nur eingeschränkt möglich, da die angrenzenden Verkehrswege nur bedingt einsehbar sind. Das Grundstück ist aktuell im Privatbesitz, der Eigentümer wird voraussichtlich einem möglichen Verkauf keine Zustimmung erteilen.

 

Variante 3: Auf´m Klee

Flur 3 Flurstück 496 (s. Lageplant Anlage 2)

 

Zur Einhaltung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit vom Grundstück eingeschränkt geeignet. Die Anfahrt für alle Einsatzkräfte sowie die Alarmausfahrt führt über einen Verkehrsweg durch ein Wohngebiet. Der zeitliche Verzug zum Ausrücken könnte nur durch deutlich erhöhte Fahrgeschwindigkeit der Einsatzkräfte kompensiert werden. Durch eine Gefährdung der direkten Anwohner an der schmalen Zuwegung sind negative Auswirkungen auf den Betreib vom FWH zu erwarten.

 

Varianten 4: Holzstraße

Flur 4 Flurstücke 223, 227 (s. Lageplan Anlage 2)

 

Die vorgenannten Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Brakel.

Zur Erreichung der Schutzziele ist die Erreichbarkeit aller Grundstück durch die abgelegene Lage absolut ungeeignet. Für anrückende Einsatzkräfte aus den Ortschaften Auenhausen und Hampenhausen ist die Anfahrt bereits sehr zeitaufwendig. Der Ausrückebereich der Heggedörfer ist mit den Einsatzfahrzeugen ebenfalls nicht erreichbar. Die vorhandenen Grundstücke an der Holzstraße sowie im Bereich Borgentreicher Weg, Eggeblick sowie Auf der Weide sind aufgrund der dezentralen Lage nicht geeignet zum Neubau von einem Feuerwehrhaus in Frohnhausen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Lageplan Flurstück 237 (Anlage 1)

Lageplan Frohnhausen (Anlage 2)

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Als Planungs-  und Grunderwerbskosten für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Frohnhausen wurden im Haushaltsplan 2023 insgesamt 50.000 € veranschlagt sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mill. € vorgesehen