Sachverhalt:
Der Bezirksausschuss Gehrden
hatte per Sitzung am 04.05.2022 angeregt und beschlossen, den bestehenden
Bebauungsplan Nr. 1 - 3. Änderung „Gänseweg/ Rotheweg“ im Stadtbezirk
Brakel-Gehrden derart zu überarbeiten, dass die Zuwegungsbreiten zu den (vorgeschlagenen, jedoch nicht in einem Bebauungsplan
festsetzbaren) in der 2. Reihe liegenden Baugrundstücken (sog.
Pfeifengrundstücke) vergrößert und attraktiver ausgestaltet werden sowie die
Fläche „Am Ring/ Drosselgasse“ in den Bebauungsplan mit aufgenommen wird.
Insbesondere die fehlende Erschließung Richtung Osten (derzeit Fläche für die
Landwirtschaft) ist nach einem Arbeitsgespräch mit dem Ausschussvorsitzenden
perspektivisch zu ergänzen und darzustellen.
Es hatte bereits auf eine
frühere Anregung des Bezirksausschusses (u.a. Fahrversuche vor einem Jahr)
einen ersten städtebaulichen Entwurf (Kreis Höxter) gegeben, der nunmehr
überarbeitet worden ist (siehe Anlage). Dieser dient aber lediglich
als Grundkonzept für eine entsprechende Bebauungsplanänderung, die vom
Bauausschuss zu beschließen wäre.
Kurze Erläuterung zum
Grobentwurf:
Die östliche Bebauungsgrenze ist derzeit bindend, da in Gehrden noch
hinreichend Baugrundstücke verfügbar sind und eine Erweiterung derzeit allein
schon landesplanerisch scheitern würde. Aus Gründen der Rechtssicherheit und
einer gebotenen planerischen Zurückhaltung wird es zunächst bei den
„Pfeifengrundstücken“ bleiben; die Erschließung kann ohne Weiteres und wie in
vielen anderen Fällen planerisch und praktisch bislang gelöst erfolgen und ist
effektiver, wenn unter Zugrundelegung des bisherigen Erschließungskonzeptes
einige Grundstücke über spätere Privatwege erschlossen werden. Diese
Ausgestaltung ist als üblich anzusehen, auch hiermit bietet der Bebauungsplan
eine attraktive Grundstückssituation. Die Fläche „Am
Ring/ Drosselgasse“ ist mit aufgenommen worden. Die fehlende Erschließung
Richtung Osten (derzeit Fläche für die Landwirtschaft) ist nunmehr durch die
Straßenansätze planerisch ergänzt und darüber hinaus (für eine perspektivische
weitere Bebauungsplanänderung) im weiteren östlichen Bereich weiß unterlegt
dargestellt worden; letzterer Planteil (weiß) wird aber noch nicht Gegenstand
einer ersten Plananpassung sein, die der Bauausschuss initiieren müsste. Eine
insgesamt detailliertere Ausgestaltung auf Bebauungsplanebene kann ohne
Probleme zum oder im späteren Planverfahren vorgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, perspektivisch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Aufstellungsbeschluss
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1 - 4. Änderung „Gänseweg/ Rotheweg“ zur Modifikation und perspektivischen Weiterentwicklung des
bestehenden Neubaugebiets/ Wohngebiets im Stadtbezirk Brakel-Gehrden aufzustellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: