Sachverhalt:
Bereits 2019 hatte sich der
Antragsteller um die Errichtung der betreffenden Photovoltaikanlage (PVA)
bemüht, war aber letztendlich an eigentumsbezogenen und ökonomischen Faktoren
gescheitert. Die Stadt Brakel hatte Interesse bekundet, denn der entsprechenden
Bauvoranfrage (siehe Anlage) war seinerzeit das
Einvernehmen zur Anlage als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) erteilt worden (Zustimmung Bauausschuss der Stadt Brakel am
02.04.2019).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Brakel weist für die betreffende
Fläche eine gewerbliche Baufläche aus, würde eine solche Bebauung also
grundsätzlich erlauben. Zudem wird das Vorhaben seitens der Bezirksregierung
Detmold als nicht raumbedeutsames Vorhaben (§ 35 Abs. 3 S. 2 BauGB)
gesehen (damaliger Ortstermin mit dem Kreis Höxter); insofern wird den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung nicht widersprochen.
Für die spätere Errichtung sind
nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu erarbeiten. Für das Grundstück
ist nach Rücksprache mit dem Kreis Höxter ein entsprechender vorhabenbezogener
Bebauungsplan zu erstellen, der unbedingt die naturschutzrechtliche Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung und entsprechende Artenschutzmaßnahmen über einen
Umweltbericht bzw. Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag einzubeziehen, zu lösen
und später umzusetzen hat. Es ist hierzu ein externer Ausgleich (außerhalb des
Plangebiets) erforderlich. Eine solche Abarbeitung obliegt im Wesentlichen dem
Antragsteller, der auch den monetären Aufwand zu tragen hat.
Der Antragsteller
hat seinen dahingehenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens eingereicht (siehe Anlage)
und wird zudem
sein Projekt in der Sitzung vorstellen.
Nach pflichtgemäßem Ermessen hat die Stadt Brakel über den
genannten Antrag zu entscheiden und die Einleitung
dieses Bebauungsplanverfahrens zu prüfen.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, für die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage, Brakel-Siddessen, Eltenberg 4 (Außenbereich), einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. n.n. im Stadtbezirk Brakel-Siddessen
aufzustellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: