Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017; III. Änderung
Vorlage
0555/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Abwasserbeseitigung gehört als zentrale Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge hält eine umfangreiche Infrastruktur vor und ist als energieintensiver Bereich stark von den aktuellen, globalen Entwicklungen betroffen. Insbesondere die anstehenden Investitionen in die Ertüchtigung der Kläranlage Brakel inklusive der Integrierung einer 4. Reinigungsstufe führen zu hohen Folgekosten.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Steuerberatungsgesellschaft Accura-Janos beauftragt, in der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.10.2022 einen Ausblick über die Erträge und Aufwendungen der Sparte „Abwasserbeseitigung“ für die kommenden Jahre zu liefern.

 

Diese Ausführungen zeigten klar auf, dass es aufgrund der anstehenden Energiepreissteigerungen im Zusammenspiel mit den kommenden Großprojekten einer Neukalkulierung der Gebühren bedarf. Die Ergebnisse der Neukalkulation werden in der Sitzung vorgestellt. Hierbei sollen verschiedene Varianten dargelegt werden, über welche dann im Anschluss zu entscheiden ist.

 

Durch die Auswahlmöglichkeit der unterschiedlichen Varianten ist in diesem Fall noch keine Erstellung einer abschließenden Version der geänderten Beitrags- und Gebührensatzung möglich. Diese ergibt sich anschließend aus den Beschlüssen der Gremien. 

 


Anlagen:

 

-      Varianten zur Neukalkulation der Abwassergebühren

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die III. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017. 

 

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.