Betreff
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zum 01.01.2023;
Erhöhung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Vorlage
0540/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 4. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel ist zum 01.01.2020 erfolgt. Die Gebühren für den Straßenreinigungsdienst als auch für den Winterdienst sind seit diesem Zeitpunkt unverändert geblieben.

 

Eine erneute Auswertung der Ausgaben hat ergeben, dass sowohl im Straßenreinigungs- als auch im Winterdienst eine Gebührenänderung notwendig ist, da in der Zeit vom aktuellen Berechnungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2021 jährliche Schwankungen zu erkennen sind.

 

Die Gebührenberechnung, die seit dem 01.01.2020 für die jährliche Abrechnung Gültigkeit hat, beinhaltete für den

·         Straßenreinigungsdienst Ausgaben von durchschnittlich 74.000,00 €.

·         Winterdienst Ausgaben von durchschnittlich 90.000,00 €.

Diese Beträge setzten sich aus dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2014 bis 2018 zusammen. Daraus ergab sich folgende jährliche Gebühr (80 % der Ausgaben):

·         Straßenreinigungsdienst:    59.900,00 €

·         Winterdienst:                                           72.000,00 €

 

Hinweis:

Der ermittelte öffentliche/allgemeine Anteil bzw. das öffentliche Interesse beträgt 20 % und ergibt sich aus der Tatsache, dass die Straßen für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienst, ÖPNV, Lieferanten, etc. zur Verfügung stehen müssen. Hinzu kommen die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche der Straßenzüge.

 

Nach Prüfung der Jahresrechnungen im Bereich Straßenreinigung für die Jahre 2019 bis 2021 hat sich nach Aussage der, von der Stadt Brakel beauftragten, ACCURA-JANOS Steuerberatungsgesellschaft mbH für Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 15.556,78 € ergeben. Dieser Betrag wurde einer Rücklage zugeführt und steht bei der Neuberechnung der Gebühren zur Verfügung.

 

Die aktuelle Gebührenberechnung ergibt eine durchschnittliche jährliche Ausgabe (Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2021):

·         Straßenreinigungsdienst:    75.000,00 €

·         Winterdienst:                                           100.000,00 €

Die Erhöhung der Ausgaben für den Winterdienst resultiert insbesondere aus höheren Personalkosten sowie den Kosten für Fremdunternehmer im schneereichen Winter 2021.

 

Die Rücklage in Höhe von 15.556,78 € wurde prozentual auf den Straßenreinigungs- und Winterdienst verteilt, so dass sich die Ausgabe wie folgt reduziert:

·         Straßenreinigungsdienst:    68.332,81 €

·         Winterdienst:                                           91.110,41 €

 

Bei einem Gebührensatz von 80 % beträgt die Gebühr für die kommenden 3 Jahre jährlich:

·         Straßenreinigungsdienst:    54.666,25 €

·         Winterdienst:                                           72.888,33 €

 

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

Straßenklassen

Aktuelle Gebühr bis 2022

Neue Gebühr ab 2023

Differenz

S 1:

Innerörtliche Verkehrsstraße

0,06400 €

0,07900 €

0,01500 €

S 2:

Überörtliche Verkehrsstraßen

0,05120 €

0,06320 €

0,01200 €

S 3:

Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Bereiche

0,07680 €

0,09480 €

0,01800 €

W 1:

Vorrangige Straßen

0,01440 €

0,01920 €

0,00480 €

W 2:

Nachrangige Straßen

0,00960 €

0,01280 €

0,00320 €

 

Der Zeitraum wird durch Satzungsänderung auf 3 Jahre festgelegt (01.01.2023 bis 31.12.2025).

 

Die Kalkulation der neuen Gebühren kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.

 


Anlagen:

 

·                5. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die 5. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel.

 

Die Gebühren für den Straßenreinigungs- und Winterdienst werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgelegt:

Straßenklassen

Aktuelle Gebühr bis 2022

Neue Gebühr ab 2023

Differenz

S 1:

Innerörtliche Verkehrsstraße

0,06400 €

0,07900 €

0,01500 €

S 2:

Überörtliche Verkehrsstraßen

0,05120 €

0,06320 €

0,01200 €

S 3:

Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Bereiche

0,07680 €

0,09480 €

0,01800 €

W 1:

Vorrangige Straßen

0,01440 €

0,01920 €

0,00480 €

W 2:

Nachrangige Straßen

0,00960 €

0,01280 €

0,00320 €

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: