Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA); Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, hier: Bürgeranträge zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 in Br.-Beller
Vorlage
0537/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Siehe auch Bauausschuss-Vorlage zu TOP 1.1. der Sitzung am 20.10.2022

 

 

Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Bürgeranträge zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller

Hierdurch wäre die Potenzialflächenkulisse umfassender, da Schutzzonen von per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen entfielen/ siehe Vorlage Nr. 0518/2020-2025

 

 

Die Verwaltung hat die Thematik wie geboten ausführlich mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand (Wolter  Hoppenberg, Hamm) erörtert. Die beiden Bebauungspläne sind tatsächlich funktionslos (geworden), zumal sich auf einer Fläche bereits ein Biotop befindet, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie lösen daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings kann eine Rückabwicklung nur durch ein komplettes Planverfahren bewerkstelligt werden. Die Pläne sind dabei entschädigungslos aufhebbar. Dieses Verfahren ist jedoch nachgelagert zur eigentlichen Windkraftplanung möglich und durchführbar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die entsprechenden Schutzzonen aus der Planung herauszunehmen, d.h. die Potenzialflächenkulisse im Rahmen der normalen Abschichtung entsprechend zu vergrößern.

 

Dem Bezirksausschuss obliegt nichtsdestotrotz die Entscheidung über die Anträge.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss Beller stimmt den Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel aus den vorgenannten Gründen (Ausführungen der Verwaltung) zu / lehnt diese ab.