Sachverhalt:
Siehe auch Bauausschuss-Vorlage zu TOP 1.1. der Sitzung am
20.10.2022
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bürgeranträge zur Aufhebung
der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im Stadtbezirk Brakel-Beller
Hierdurch wäre die Potenzialflächenkulisse
umfassender, da Schutzzonen von per Bebauungsplan gesicherten Wohnansiedlungen
entfielen/ siehe Vorlage Nr. 0518/2020-2025
Die Verwaltung hat die Thematik wie geboten ausführlich
mit den Planern (Drees & Huesmann, Bielefeld) sowie dem Rechtsbeistand
(Wolter Hoppenberg, Hamm) erörtert. Die beiden
Bebauungspläne sind tatsächlich funktionslos (geworden), zumal sich auf
einer Fläche bereits ein Biotop befindet, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr
zuließe. Sie lösen daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings kann eine
Rückabwicklung nur durch ein komplettes Planverfahren bewerkstelligt werden.
Die Pläne sind dabei entschädigungslos aufhebbar. Dieses Verfahren ist jedoch
nachgelagert zur eigentlichen Windkraftplanung möglich und durchführbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die entsprechenden
Schutzzonen aus der Planung herauszunehmen, d.h. die Potenzialflächenkulisse im
Rahmen der normalen Abschichtung entsprechend zu vergrößern.
Dem Bezirksausschuss obliegt nichtsdestotrotz die
Entscheidung über die Anträge.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Beller
stimmt den Bürgeranträgen zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 03 und 04 im
Stadtbezirk Brakel-Beller im Rahmen der Windkraftplanung der Stadt Brakel aus den
vorgenannten Gründen (Ausführungen der Verwaltung) zu / lehnt diese ab.