Betreff
54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA); Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
0532/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Siehe Bauausschuss-Vorlage zu TOP 1.1. der Sitzung am 20.10.2022

 

 

Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

(Antrag) CDU-Ortsunion Gehrden

Stichpunkt(e) Bedeutung des Ortsteils für den Tourismus (Gehrden als Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort mit gleichem Status wie Bellersen und Bökendorf) und daher Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) erforderlich, Windkraftzone Gehrden/ Fölsen solle dafür bis an die Gemarkungsgrenze Gehrden ausgeweitet werden, „Rundumblick“ auf WEA negativ für die ländliche Idylle/ siehe Anlage

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung mit derselben Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema (Nr. 0502/2020-2025) zurückzuweisen. Es bleibt bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen hinsichtlich Tourismus; zudem hat die Stadt Brakel keinen Einfluss auf benachbarte WEA-Planungen und ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu haben.

 

Dem Bezirksausschuss obliegt nichtsdestotrotz die Entscheidung über den Antrag.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss Gehrden stimmt dem Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden auf Erforderlichkeit einer Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) aufgrund der Bedeutung des Ortsteils Gehrden für den Tourismus (Bundesgolddorf und staatlich anerkannter Erholungsort) zu / lehnt diesen aus den vorgenannten Gründen (Ausführungen der Verwaltung) ab.