Sachverhalt:
Siehe Bauausschuss-Vorlage zu TOP 1.1. der Sitzung am
20.10.2022
Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Antrag) CDU-Ortsunion Gehrden
Stichpunkt(e)
Bedeutung des Ortsteils für den Tourismus (Gehrden als Bundesgolddorf und staatlich
anerkannter Erholungsort mit gleichem Status wie Bellersen und Bökendorf) und
daher Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) erforderlich,
Windkraftzone Gehrden/ Fölsen solle dafür bis an die Gemarkungsgrenze Gehrden
ausgeweitet werden, „Rundumblick“ auf WEA negativ für die ländliche Idylle/
siehe Anlage
Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung mit derselben
Argumentation wie in der bestehenden Beschlussvorlage zum Thema (Nr. 0502/2020-2025) zurückzuweisen. Es
bleibt bei der bisherigen Gewichtung zu den Ortsteilen hinsichtlich Tourismus;
zudem hat die Stadt Brakel keinen Einfluss auf benachbarte WEA-Planungen und
ist darauf angewiesen, ein schlüssiges und durchgängiges Konzept zur
Bewerkstelligung der Abschichtung aller Außenbereichsflächen zugrunde gelegt zu
haben.
Dem Bezirksausschuss obliegt nichtsdestotrotz die
Entscheidung über den Antrag.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Gehrden
stimmt dem Antrag der CDU-Ortsunion Gehrden auf Erforderlichkeit einer
Schutzzone vor Windkraftanlagen (bzw. Vorrangzonen) aufgrund der Bedeutung
des Ortsteils Gehrden für den Tourismus (Bundesgolddorf und staatlich anerkannter
Erholungsort) zu / lehnt diesen aus den vorgenannten Gründen (Ausführungen der
Verwaltung) ab.