Sachverhalt:
Zur Beantwortung des Antrages der Fraktion Liste Zukunft ist zunächst festzustellen, dass konkrete Notfallpläne für einen flächendeckenden, längerfristigen Stromausfall und einer Gasmangellage auf dem Gebiet der Stadt Brakel (noch) nicht existieren. Die angesprochenen Schadenlagen können in Kombination und auch einzeln auftreten, was dazu führt, dass unterschiedliche Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben die Folge sind.
Gasmangellage
Die Bundesregierung könnte im
Laufe des Winters gezwungen sein, wegen einer unmittelbar drohenden
Gasmangellage die
Notfallstufe im Rahmen des Notfallplans Gas
auszurufen. In diesem Falle übernimmt die Bundesnetzagentur die Aufgabe des
Bundeslastverteilers (BLastV), der die Maßnahmen zur
Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas zu treffen hat. Das
Energiewirtschaftsgesetz trennt zwischen geschützten und nicht geschützten
Gaskunden.
Der Begriff geschützter
Kunde beinhaltet folgende Kategorien:
• Haushaltskunden
• Kunden, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile ermittelt werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Ausspeiseleistung maximal 500 kWh pro Stunde beträgt und die jährliche Gasentnahme 1.500 MWh nicht überschreitet. Hierunter fallen regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.
• Letztverbraucher im
Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung
beliefern und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird. Dies
können z.B. Letztverbraucher sein, die Blockheizkraftwerke im Quartier
betreiben und auf Erdgas zum Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen angewiesen
sind.
• Fernwärmeanlagen, welche
keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, insoweit sie Haushaltskunden,
Standardlastprofilkunden und solche Kunden beliefern, die grundlegende soziale
Dienste erbringen.
• Kunden, die grundlegende
soziale Dienste erbringen. Ein „grundlegender sozialer Dienst“ ist in der
europäischen Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren
Gasversorgung (SoS-VO, dort Art. 2 Nr. 4) definiert, und beinhaltet Dienste in
den Bereichen Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser), essentielle soziale Versorgung (z.B. die Strom- und Wasserversorgung),
Notfallversorgung, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung.
Gemeint sind hier nur die Erbringer des grundlegenden sozialen Dienstes selbst,
nicht ihre Dienstleister und Zulieferer.
Beispiele
grundlegender sozialer Dienste
Bildung
• Angebote der
Kindertagesbetreuung, Schulen, Hochschulen,
Gesundheitsversorgung
• Krankenhäuser,
medizinische Versorgungszentren, Arztpraxen
Grundlegende soziale Versorgung
• Betrieb von Gas- und
Stromnetzen, Stromversorger, Wasserversorger, Abwasserentsorger,
Abfallentsorger, Altenheime, Pflegeheime
Notfall
• Feuerwehr, THW,
Rettungsdienste
Öffentliche Verwaltung
ist die Wahrnehmung hoheitlicher
Aufgaben. Darunter sind die Tätigkeiten zu verstehen, die ein öffentliches
Gemeinwesen kraft öffentlichen Rechts zwingend zu erfüllen hat.
Sicherheit
• Polizei, Justizvollzugsanstalten,
NATO, Bundeswehr
Als nicht geschützte Kunden verbleiben
diejenigen Kunden, die nicht in den oben genannten Kategorien genannt sind.
Insgesamt ist festzustellen, dass allein bei einer Gasmangellage auf
dem Gebiet der Stadt Brakel aufgrund der geschützten Bereiche die
grundsätzliche Infrastruktur für das öffentliche und private Leben
sichergestellt ist.
Großflächiger Stromausfall und/oder Gasmangellage
Bei diesem Szenario kann nur
diejenige Infrastruktur aufrechterhalten werden, die über eine
Notstromversorgung verfügt. Das sind auf dem Gebiet der Stadt Brakel
insbesondere das Krankenhaus und die Pflegeheime sowie aus dem Bereich der
städtischen Immobilien derzeit das Feuerwehrhaus mit einem separaten Raum für
den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE). Dieser kleine „Krisenstab“
koordiniert bei dieser Schadenlage unter der Federführung des dann originär
zuständigen Krisenstabs beim Kreis Höxter die vor Ort im Stadtgebiet Brakel
vorzunehmenden Aufgaben. Beauftragt, jedoch noch nicht geliefert, ist eine
Notstromversorgung für das Rathaus. Mit dieser Notstromversorgung könnten die
wesentlichen Verwaltungsaufgaben erledigt werden.
Darüber hinaus werden beim Wasser-
und Abwasserwerk diverse mobile und stationäre Notstromgeräte mit einer
entsprechenden Kraftstoffbevorratung für mindestens 72 Stunden vorgehalten, so
dass der Betrieb dieser Infrastruktureinrichtungen während der genannten
Zeitdauer zumindest zunächst sichergestellt ist.
Problematisch ist bei einem
längerfristigen großflächigen Stromausfall die Beheizung von Wohn- und
Aufenthaltsräumen, da bei sämtlichen im Stadtgebiet Brakel genutzten
Heizsystemen (Öl, Gas, Fernwärme und Holzhackschnitzel) für die Erstellung und
Verteilung der Wärme über Pumpen Strom benötigt wird. Dadurch kann
beispielsweise der Betrieb von Schulen und Kitas nicht mehr aufrechterhalten
werden.
Im Rahmen der Vorsorgeplanung ist
auch vorgesehen Evakuierungsräumlichkeiten in der Stadthalle, den Sporthallen
im Schulzentrum sowie der Sporthalle an der Grundschule unter Mitwirkung der
Hilfsorganisationen, DRK, Malteser und THW einzurichten. Dies setzt jedoch
voraus, dass der Lieferant der Fernwärme und der Holzhackschnitzel über die
technischen Möglichkeiten verfügt entsprechende Wärme zu liefern. Dies wird derzeit
geprüft.
Unter der Federführung des Kreises
Höxter wurde mit den Städten im Kreis Höxter eine Arbeitsgruppe „Kommunales
Krisenmanagement gebildet, die sich ebenfalls mit der Thematik Stromausfall und
Gasmangellage beschäftigt und möglichst kreiseinheitliche Maßnahmen erarbeitet.
Gemeinsam mit der Kommunalagentur NRW soll voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eine Inhouse-Schulen der Mitglieder des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse stattfinden. Auch hierbei ist angedacht die Notfallplanung zur Bewältigung von Schadenlagen wie eine Gasmangellage oder flächendeckenden Stromausfall zu thematisieren.
Anlagen:
keine
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Derzeit noch keine finanziellen Auswirkungen erkennbar