Sachverhalt:
Es
liegt eine Bauvoranfrage zum im Betreff genannten Umbau vor (siehe beigefügte
Unterlagen), zu der die Stadt Brakel über das Einvernehmen zu
entscheiden hat.
Das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 im Stadtbezirk in Brakel-Erkeln bedarf einer Befreiung, da es zu einer deutlichen Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - in einem nachbarlich nicht bedenklichen
Bereich (genau zur Straße hin bzw. an dieser gelegen) sowie in „abgetreppter Form“
aus der überbaubaren Grundstücksfläche (blau gestrichelte Linie) nach Osten
herausragend - kommt.
Es bestehe
laut Entwurfsverfasser aufgrund des Wohnflächenbedarfs der Antragstellerin und
mit Rücksicht auf die Belichtungsmöglichkeit der bestehenden und neu zu
schaffenden Räume sowie des einzuhaltenden Mindestabstands zum Gewässer nur die
Möglichkeit, den Baukörper entsprechend der vorliegenden Unterlagen zu
platzieren. Allerdings ist der Abstand zur Straße nach Rücksprache mit der
Verwaltung bereits vergrößert worden, um einen tragbaren Kompromiss zu
erzielen. Der Anbau würde den Kreuzungsbereich der Straße nicht beeinflussen.
Einen ähnlichen, wenn auch keinen unmittelbaren Vergleichsfall hat es bereits
rechtlich unbeanstandet beim Nachbargrundstück gegeben. Trotz des
Befreiungstatbestands kommt es zu einer nunmehr akzeptablen Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das gemeindliche Einvernehmen nunmehr zur vorabgestimmten und bereits geänderten Objektplanung erteilt werden könnte, wenn zumindest ein positives Votum des betreffenden Bezirksausschusses vorläge.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Erkeln beschließt, der Voranfrage zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus, Brakel-Erkeln, Tillmannweg 1, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.