Betreff
Aktualisierung und Fortführung des Straßen- und Wegekonzeptes
Vorlage
0522/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden sind gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.

 

Dieses Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitpunkt der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das bisherige Straßen- und Wegekonzept wurde im Juni 2021 aufgestellt und im Juli 2021 durch den Rat beschlossen. Eine Fortschreibung wäre also spätestens im Sommer 2023 vorzunehmen. Durch die bereits erläuterten Gesetzesänderungen bietet es sich an, dies jetzt schon zu tun und besagte Änderungen bei den Entscheidungen zu berücksichtigen.

 

Die Fortführung des Straßen- und Wegekonzeptes ist in der Arbeitskreissitzung am 12. September 2022 erfolgt. Die Niederschrift der Sitzung und das Straßen- und Wegekonzept sind als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

Niederschrift der Arbeitskreissitzung am 12.09.2022

 

Straßen- und Wegekonzept

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die vom Arbeitskreis „Stadtstraßen und Wirtschaftswege“ aufgestellte Fortführung des Straßen- und Wegekonzeptes. Das Straßen- und Wegekonzept wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Für die gemäß des Straßen –und Wegekonzeptes vorgesehenen Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen sind in 2023 und den folgenden Jahren entsprechende Haushaltsmittel vorzuhalten.