Betreff
Entwurf des Regionalplans OWL; Ergebnis der Erörterung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
0521/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Erörterungsergebnisse beziehen sich auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Kreis Höxter und die kreisangehörigen Gemeinden zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold v. 01.11.2020 bis 31.03.2021.

 

Die grundsätzliche Zustimmung der Stadt Brakel in der Bauausschusssitzung am 10.03.2021 war mit einzelnen Ergänzungen zur Sache versehen worden.

 

Mit diesen ist wie folgt umgegangen worden (vgl. Anlage: Ausschnitt aus der Synopse der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

 

Äußerungen der Stadt Brakel:

 

ID: 2312

Nach eingehender Prüfung wird der Regionalplanentwurf und der damit verbundene Interessenausgleich (Gegenstromprinzip) seitens der Stadt Brakel als sachgerecht betrachtet. Der Bauausschuss spricht sich insgesamt für den Entwurf des Regionalplans auf Brakeler Stadtgebiet aus.

 

Ergebnis der Erörterung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Ergebnis ist seitens der Verwaltung nicht weiter zu beanstanden/ zu kommentieren und entbehrt eines Beschlussvorschlags.

 

 

ID: 4116

(Ergänzung von Einzelpunkten)

Die bislang fehlende Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL“ zum Regionalplanentwurf sollte aus der Bedeutung des (auch zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die lokale und ggf. regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass Brakel als „Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“ aufgeführt und dargestellt wird.

 

Ergebnis der Erörterung:

 

Der Anregung wird nicht entsprochen. Im regionalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL (Erläuterungskarte 2) werden nur im Regionalplan OWL zeichnerisch festgelegte GIB dargestellt. Der Standort "Brakel West - Riesel II" ist im Entwurf des Regionalplans OWL als ASB festgelegt und wird daher nicht in Erläuterungskarte 2 aufgenommen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ergebnis aus den o.g. Gründen hinzunehmen.

 

 

ID: 3873

Zu den hinzugekommenen Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN-Flächen, zeichnerischer Darstellung in den Karten) wird wie folgt Stellung bezogen: Soweit landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, ist zu gewährleisten, dass die Ausübung der Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.

 

Ergebnis der Erörterung:

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist eine Änderung des Regionalplanentwurfs OWL nicht erforderlich. Die Festlegung der BSN im Regionalplanentwurf OWL erfolgt als Vorranggebiete. Damit kommt eine mit den Vorrangnutzungen und -funktionen nicht zu vereinbarende Inanspruchnahme der Flächen innerhalb der BSN nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Bindungswirkungen für die Art der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung ergeben sich hieraus nicht. Zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung ist i.d.R. erforderlich, dass die BSN auch auf der Ebene der Landschaftsplanung naturschutzrechtlich gesichert werden. Der Regionalplanentwurf OWL enthält dabei nicht die Verpflichtung, die BSN als ganz oder überwiegend als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dabei sind verschiedene Instrumente denkbar. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete) kommen z. B. auch vertragliche Regelungen in Betracht. Die Entscheidung hierüber trifft der Träger der Landschaftsplanung in Abhängigkeit von der konkreten Schutzwürdigkeit und dem Schutzbedürfnis der jeweiligen Flächen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ergebnis aus den o.g. Gründen zu akzeptieren.

 

 

ID: 3874

[Red. Anm. Dez. 32: Die u. s. Eingabe bezieht sich auf die neu hinzugekommenen „Bereiche zum Schutz der Natur“ (s. ID 3873)] Soweit - wie in der Ortschaft Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche betroffen sind, sind diese nicht in den Regionalplan einzubeziehen, da zu befürchten ist, dass hierdurch die gemeindliche Bauleitplanung erschwert und damit eine mittel- bis langfristige ortstypische Siedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung verhindert wird.

 

Ergebnis der Erörterung:

 

Der Anregung wird nicht entsprochen, die Abgrenzung der BSN erfolgte auf der Grundlage des Fachbeitrages Naturschutz und Landschaftspflege, der vom LANUV erstellt worden ist Entsprechend der Empfehlung des Fachbeitrages werden die Flächen der Biotopverbundstufe 1 als BSN festgelegt. Aus regionalplanerischer Sicht hat die Sicherung und Entwicklung dieser Bereiche Vorrang vor konkurrierenden Planungen und Maßnahmen. Eine pauschale Rücknahme der BSN in Ortsrandlagen, die dazu dient, optionale städtebauliche Entwicklungen nicht einzuschränken, ist aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht sachgerecht. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass der Biotopverbund nicht nur auf den baulichen Außenbereich begrenzt ist, sondern auch die Verbundstrukturen angrenzend oder innerhalb von Ortsteilen oder Siedlungsbereiche umfasst. Die Regionalplanungsbehörde ist der Auffassung, dass für die städtebauliche Entwicklung genügend geeignete Alternativflächen zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ergebnis aus den o.g. Gründen hinzunehmen.

 

 

ID: 2315

Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN 1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den Karten, hier RN 1484) wird angeregt, die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/ neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.

 

Ergebnis der Erörterung:

 

Der Anregung wird durch Anpassung der zeichnerischen Darstellung entsprochen.

 

Das Ergebnis ist seitens der Verwaltung nicht weiter zu beanstanden/ zu kommentieren und entbehrt eines Beschlussvorschlags.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss folgt den jeweils o.g. Vorschlägen der Verwaltung und nimmt die jeweiligen Erörterungsvorschläge der Bezirksregierung Detmold zur Kenntnis.

 


Beschlussvorschlag: