Sachverhalt:
Diese Erörterungsergebnisse
beziehen sich auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Kreis Höxter und die kreisangehörigen
Gemeinden zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold
v. 01.11.2020 bis 31.03.2021.
Die grundsätzliche Zustimmung der Stadt Brakel in der Bauausschusssitzung am 10.03.2021 war mit einzelnen Ergänzungen zur Sache versehen worden.
Mit diesen ist wie folgt
umgegangen worden (vgl. Anlage: Ausschnitt aus der Synopse der Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung)
Äußerungen
der Stadt Brakel:
ID: 2312
Nach eingehender Prüfung wird der Regionalplanentwurf und der damit
verbundene Interessenausgleich (Gegenstromprinzip) seitens der Stadt Brakel als
sachgerecht betrachtet. Der Bauausschuss spricht sich insgesamt für den Entwurf
des Regionalplans auf Brakeler Stadtgebiet aus.
Ergebnis der Erörterung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das Ergebnis ist seitens der Verwaltung nicht weiter zu beanstanden/
zu kommentieren und entbehrt eines Beschlussvorschlags.
ID: 4116
(Ergänzung von Einzelpunkten)
Die bislang fehlende Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2
(Blatt 2) „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL“ zum
Regionalplanentwurf sollte aus der Bedeutung des (auch zukünftigen) Standortes
„Brakel West - Riesel II“ für die lokale und ggf. regionale Wirtschaft
unbedingt derart angepasst werden, dass Brakel als „Gewerbe- und
Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“ aufgeführt und dargestellt
wird.
Ergebnis der Erörterung:
Der Anregung wird nicht entsprochen. Im regionalen Gewerbe- und
Industrieflächenkonzept OWL (Erläuterungskarte 2) werden nur im Regionalplan
OWL zeichnerisch festgelegte GIB dargestellt. Der Standort "Brakel West -
Riesel II" ist im Entwurf des Regionalplans OWL als ASB festgelegt und
wird daher nicht in Erläuterungskarte 2 aufgenommen.
Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ergebnis aus den o.g. Gründen
hinzunehmen.
ID: 3873
Zu den hinzugekommenen Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz der
Natur“ (BSN-Flächen, zeichnerischer Darstellung in den Karten) wird wie folgt
Stellung bezogen: Soweit landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, ist zu
gewährleisten, dass die Ausübung der Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt
möglich bleibt.
Ergebnis der Erörterung:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der
Regionalplanungsbehörde ist eine Änderung des Regionalplanentwurfs OWL nicht
erforderlich. Die Festlegung der BSN im Regionalplanentwurf OWL erfolgt als
Vorranggebiete. Damit kommt eine mit den Vorrangnutzungen und -funktionen nicht
zu vereinbarende Inanspruchnahme der Flächen innerhalb der BSN nur in
besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Diese Regelung bezieht sich allerdings
nur auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Bindungswirkungen für die Art
der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung ergeben sich hieraus
nicht. Zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung ist i.d.R. erforderlich, dass
die BSN auch auf der Ebene der Landschaftsplanung naturschutzrechtlich
gesichert werden. Der Regionalplanentwurf OWL enthält dabei nicht die
Verpflichtung, die BSN als ganz oder überwiegend als Naturschutzgebiet
auszuweisen. Dabei sind verschiedene Instrumente denkbar. Neben der Ausweisung von
Schutzgebieten (Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete) kommen z. B. auch
vertragliche Regelungen in Betracht. Die Entscheidung hierüber trifft der
Träger der Landschaftsplanung in Abhängigkeit von der konkreten
Schutzwürdigkeit und dem Schutzbedürfnis der jeweiligen Flächen.
Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ergebnis aus den o.g. Gründen zu
akzeptieren.
ID: 3874
[Red. Anm. Dez. 32: Die u. s. Eingabe bezieht sich auf die neu
hinzugekommenen „Bereiche zum Schutz der Natur“ (s. ID 3873)] Soweit - wie in der Ortschaft
Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche betroffen
sind, sind diese nicht in den Regionalplan einzubeziehen, da zu
befürchten ist, dass hierdurch die gemeindliche Bauleitplanung erschwert und
damit eine mittel- bis langfristige ortstypische Siedlungsflächenentwicklung im
Rahmen der Eigenentwicklung verhindert wird.
Ergebnis der Erörterung:
Der Anregung wird nicht entsprochen, die Abgrenzung der BSN erfolgte
auf der Grundlage des Fachbeitrages Naturschutz und Landschaftspflege, der vom
LANUV erstellt worden ist Entsprechend der Empfehlung des Fachbeitrages werden
die Flächen der Biotopverbundstufe 1 als BSN festgelegt. Aus
regionalplanerischer Sicht hat die Sicherung und Entwicklung dieser Bereiche
Vorrang vor konkurrierenden Planungen und Maßnahmen. Eine pauschale Rücknahme
der BSN in Ortsrandlagen, die dazu dient, optionale städtebauliche
Entwicklungen nicht einzuschränken, ist aus Sicht der Regionalplanungsbehörde
nicht sachgerecht. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass der
Biotopverbund nicht nur auf den baulichen Außenbereich begrenzt ist, sondern
auch die Verbundstrukturen angrenzend oder innerhalb von Ortsteilen oder
Siedlungsbereiche umfasst. Die Regionalplanungsbehörde ist der Auffassung, dass
für die städtebauliche Entwicklung genügend geeignete Alternativflächen zur
Verfügung stehen.
Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ergebnis aus den o.g. Gründen
hinzunehmen.
ID: 2315
Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN 1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m.
zeichnerischer Darstellung in den Karten, hier RN 1484) wird angeregt, die
Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/ neue
Haltepunkte“ zu kennzeichnen.
Ergebnis der Erörterung:
Der Anregung wird durch Anpassung der zeichnerischen Darstellung
entsprochen.
Das Ergebnis ist seitens der Verwaltung nicht weiter zu beanstanden/
zu kommentieren und entbehrt eines Beschlussvorschlags.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss folgt den
jeweils o.g. Vorschlägen der Verwaltung und nimmt die jeweiligen
Erörterungsvorschläge der Bezirksregierung Detmold zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag: