Betreff
Billigkeitsrichtlinie für erneute kommunale Klimaschutzinvestitionen
Vorlage
0520/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit dem 16.09.2022 können Kommunen erneut Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen. 35 Millionen Euro werden gemäß einem Verteilungsschlüssel für Städte und Gemeinden vorgehalten. Für die Stadt Brakel stehen rd. 104.000,00 € zur Verfügung.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung vorgeschlagen:

 

Sommerbad Brakel, Montage einer Photovoltaik-Anlage             

(rd. 90.000,00 €)

Zum Betrieb des Sommerbades Brakel sind die vorhandenen Umwälzpumpen in dem Öffnungszeitrum 24 Stunden, 7 Tage die Woche im Betrieb. Hinzu kommen die Pumpen für die Rutsche sowie dem Wasserpilz und laufende Techniken zum Betrieb des Sommerbades. Die dadurch entstehenden, hohen Energiekosten sollen durch eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher aufgefangen werden.

Mit den Mitteln der Billigkeitsrichtlinie werden die Kosten zur Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Sommerbades Brakel zu 100 % gedeckt.

 

Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung (rd. 15.000,00 €)

Im Zuge der Umstellung der Straßenbeleuchtung sind in allen Ortsteilen der Stadt Brakel die Durchgangsstraßen auf LED-Beleuchtung umgestellt worden.

Im Bereich der Kernstadt sollen nun noch einige Straßenhauptzüge umgestellt bzw. vervollständigt werden. Die Kosten werden zu 100 % durch die Mittel der Billigkeitsrichtlinie gedeckt.

 

Rahmenbedingungen:

·           Die Anträge müssen bis zum 30.11.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

·           Durchführungszeitraum bis 30.06.2023.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die Mittel für die Maßnahmen wie vorgestellt im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie beantragt werden.