Sachverhalt:
Es sind zwei „Bürgeranträge“ bei der Stadt Brakel eingegangen, in denen gleichlautend beantragt wird, die Bebauungspläne “Beller B-Plan Nr. 4“und „Beller B-Plan Nr. 3“ aufzuheben, um dadurch den Ausbau von Windkraft in Brakel-Beller und Höxter-Ottbergen zu ermöglichen.
Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) handelt es sich bei diesen Anträgen um Anregungen gemäß § 24 GO NRW. Zuständig für die Erledigung von Anregungen ist gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brakel der Haupt- und Finanzausschuss.
Anlagen:
- Zwei Schreiben der Antragssteller
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die vorliegenden Anregungen zur Vorberatung an den Bauausschuss zu verweisen. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem Rat der Stadt Brakel, als zur Entscheidung berechtigten Stelle.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
keine