Sachverhalt:
Im
Rahmen des Innenstadtprojektes „Stadtmöbel – Spielgeräte – Wasserspiel“ wurde
ein Konzept aus verschiedenen Einzelmaßnahmen für die Innenstadt erarbeitet.
Ziel des Gesamtprojektes ist die Belebung und Aktivierung der Innenstadt sowie
die Attraktivitätssteigerung als öffentlicher Aufenthaltsraum für
Innenstadtbesucherinnen und –besucher.
Das
Gesamtkonzept wurde durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing der Stadt Brakel für eine Umsetzung – ggfls. unter Beteiligung
weiterer Kooperationspartner – in der Sitzung vom 02.12.2021 beschlossen.
Der
Werbering Brakel e.V. befürwortet das Gesamtkonzept, das im Bereich der
Stadtmöblierung u.a. folgende Einzelobjekte enthält:
a)
Hochbank
b)
Mobile
Modulbänke
c)
Wasserspiel
mit Wasserspender
d)
Bühne
„Am Thy“
Der
Werbering Brakel e.V. hat dazu entsprechende Finanzierungsanträge aus Mitteln
des Verfügungsfonds gestellt. Die Ausgestaltung der Einzelobjekte sowie die
Standorte sind den Anträgen unter Anlage 1: Entwürfe sowie Anlage 2:
Lageplan zu entnehmen.
Ebenfalls
den Anträgen beigefügt ist die Anlage 3: Kostenkalkulation, die für die
Einzelobjekte durch das Planungsbüro der taXus-Tischler GmbH, Brakel, ermittelt
wurde.
Bei
Umsetzung der Maßnahme erfolgt eine Vereinbarung zwischen dem Werbering Brakel
e.V. und der Stadt Brakel, dass die Nutzung sowie Unterhaltung der
Einzelobjekte an die Stadt Brakel übergeht.
Dieser
Übergang an die Stadt und ein Verbleib im Fördergebiet wird damit auch nach
Ablauf der Zweckbindungsfrist sichergestellt.
Die
o.g. Einzelobjekte werden getrennt voneinander beantragt. Derzeit ergeben sich
folgende Einzelanträge von Zuwendungen aus Mitteln des Verfügungsfonds:
Antragsteller |
Einzelobjekte |
Gesamt-kosten |
Eigen-anteil
(50%) |
Förderung
(50%) |
Werbering Brakel e.V. |
a) Hochbänke (2x) b) Mobile Modul-möbel (2x
Modul gerade, 2x 4 Module Welle) |
33.000,- € |
16.500,- € |
16.500,- € |
Werbering Brakel e.V. |
d) Bühne „Am Thy“ |
27.500,- € |
13.750,- € |
13.750,- € |
GESAMT |
|
60.500,- € |
30.250,- € |
30.250,- € |
Die Gesamtkosten der genannten Anträge liegen bei 60.500,00 €. Die
Beantragung von c) Wasserspiel mit Wasserspender (Mobiles Brunnelement) erfolgt
gesondert und zu einem späteren Zeitpunkt.
Der gesamte Förderanteil beträgt 50 %. Hieran beteiligt
sich die Stadt mit 40 %, Land/Bund mit 60 %.
Zum verbleibenden Eigenanteil von 50 % wird beantragt,
dass dieser ebenfalls von der Stadt Brakel getragen wird. Die Übernahme von
städtischen Förderanteil sowie Eigenanteil war auch bereits bei der Vorstellung
und Beschlussfassung des Gesamtkonzeptes aller Maßnahmen in o.g. Sitzung
berücksichtigt worden.
Durch Beschluss des
Rates vom 12.05.2015 ist der Haupt-/ Finanzausschuss ab einem Ausgabebetrag von
2.000 € als Entscheidungsgremium für die Einzelanträge des Verfügungsfonds
festgelegt worden.
Anlagen:
- Antrag des Werberings Brakel e.V. zur Projektmaßnahme „Hochbank“ / „Mobile Modulmöbel“ vom 05.10.2022 inkl. Anlagen
- Antrag des Werberings Brakel e.V. zur Projektmaßnahme „Bühne Am Thy“ vom 05.10.2022 inkl. Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Dem Antrag des Werberings Brakel e. V. für die Projektmaßnahme „Hochbank“ und „Mobile Modulmöbel“ wird gefolgt. Der Zuschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von rund 33.000,00 €, d. h. 16.500,- € wird gewährt (60 % Förderung = 9.900,- €, 40 % Stadt = 6.600,00 €). Die verbleibenden Kosten des Eigenanteils (16.500,00 €) werden durch die Stadt Brakel übernommen.
2. Dem Antrag des Werberings Brakel e. V. für die Projektmaßnahme „Bühne Am Thy“ wird gefolgt. Der Zuschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von rund 27.500,00 €, d. h. 13.750,- € wird gewährt (60 % Förderung = 8.250,00 €, 40 % Stadt = 5.500,00 €). Die verbleibenden Kosten des Eigenanteils (13.750,00 €) werden durch die Stadt Brakel übernommen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Förderanteile der Stadt Brakel i.H.v. 12.100,- € sowie die zu übernehmenden Eigenanteile i.H.v. 30.250,- € stehen im Haushaltsplan 2022 unter Produkt 511000-04 „Verfügungsfonds“ zur Verfügung.