Betreff
Veräußerung einer Beteiligung an der „Mindener Wärme GmbH“ in Höhe von 51 % der Anteile von der Energieservice Westfalen Weser GmbH an die Mindener Stadtwerke GmbH
Vorlage
0508/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „ESW“) beteiligt. Die ESW ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE und ihrerseits wiederum als alleinige Gesellschafterin der Mindener Wärme GmbH (nachfolgend „Mindener Wärme“) beteiligt.

Die ESW strebt zusammen mit der Mindener Stadtwerke GmbH (nachfolgend „MSW“) eine Kooperation bei der Wärmeversorgung in der Stadt Minden im Rahmen einer gemeinsamen Gesellschaft, der Mindener Wärme (vorheriger Arbeitstitel: Mindener Energiewende – MEG), an.

 

Die Mindener Wärme wurde im August 2022 von der ESW als alleiniger Gesellschafterin gegründet und das bestehende Fernwärmegeschäft der ESW in der Stadt Minden wurde auf diese ausgegliedert; dies war bereits Ende 2021 Gegenstand einer ersten Ratsbefassung. Dieser Schritt (Schritt 1 – Gegenstand der erfolgten Ratsbefassung Ende 2021) erfolgte in Vorbereitung des in der vorherigen Ratsbefassung ebenfalls bereits ausführlich vorgestellten Kooperationsvorhabens zwischen ESW und MSW.

 

Wie schon in der vorherigen Ratsbefassung dargestellt, beabsichtigt MSW nunmehr, eine Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile an der Mindener Wärme von ESW zu erwerben (Schritt 2 – Kooperationsvorhaben; Gegenstand dieser Ratsbefassung). Mit dem Erwerb der Anteile durch MSW wird die gesellschaftsrechtliche Zielstruktur der Mindener Wärme hergestellt und es entsteht ein Gemeinschaftsunternehmen von ESW und MSW. Die Aufteilung in zwei Schritte und demgemäß zwei Ratsbefassungen war aufgrund zeitlicher Restriktionen im Projektverlauf – u.a. mit Blick auf die zuerst erforderliche Umwandlungsmaßnahme der Ausgliederung – erforderlich.

 

 

Hintergrund


Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:


Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH, einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, der ESW und der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, durchgeführt.

Ausgangslage / Kooperation von ESW und MSW

ESW und MSW streben in enger Abstimmung mit der Stadt Minden eine Zusammenarbeit bei der Wärmeversorgung im Gebiet der Stadt Minden in Form einer gemeinsamen Gesellschaft an. In Vorbereitung der gesellschaftsrechtlichen Kooperation hat ESW als zunächst alleinige Gesellschafterin im August 2022 die Mindener Wärme in der Rechtsform einer GmbH gegründet und sodann ihr auf dem Gebiet der Stadt Minden gelegenes Fernwärmegeschäft auf die neu gegründete Mindener Wärme übertragen. Dieser grundsätzliche Ablauf war –   gemeinsam mit einer ausführlichen Darstellung des Kooperationsvorhabens – Gegenstand einer ersten Ratsbefassung Ende 2021.

 

Die Beteiligten sehen langfristige Wachstumschancen im Mindener Wärmemarkt im Bereich von Neubauten und bei der Sanierung von Altbauten und insbesondere in der Verdichtung und dem Ausbau des Fernwärmenetzes im Bestand; somit liegt auch vorerst hier der Fokus der Mindener Wärme. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die wirtschaftlichen Aktivitäten von ESW und MSW im Bereich der leitungsgebundenen Wärmeversorgung auf dem Gebiet der Stadt Minden zu bündeln und gemeinsam das Wachstumspotential des lokalen Wärmemarktes zu nutzen.

 

Ziel der Gesellschaft ist die Bereitstellung einer klimaneutralen, versorgungssicheren und marktgerechten Wärmeversorgung. Dabei liegt der Vorteil der Fernwärme in der Möglichkeit, durch zentrale Erzeugungseinheiten regenerative Wärme bereitzustellen und diese weiter zu verteilen, anstatt eine Vielzahl dezentraler Erzeugungsanlagen zu errichten bzw. einzeln zu dekarbonisieren. Die drei Zielsetzungen der Energiewende, nämlich Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit, werden im Wärmebereich durch die Mindener Wärme perspektivisch gefördert, wenn auch derzeit noch der Großteil der Erzeugung durch fossile Energieträger erfolgt.

 

Die Kooperation von ESW und MSW im Rahmen des geplanten Gemeinschaftsunternehmens Mindener Wärme mit einem einheitlichen Kunden- und Marktauftritt ist für die Partner gegenüber einer jeweils eigenständigen Tätigkeit auf dem Wärmemarkt der Stadt Minden die effizientere und deutlich erfolgversprechendere Lösung, um das Energiedienstleistungs- und Wärmeversorgungsangebot in Minden zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu verbreitern und zu optimieren. Dabei spielt auch in Minden die Einbindung von städtischen Liegenschaften und die strategische Kooperation mit der kommunalen MSW als örtlichem Stadtwerk eine entscheidende Rolle.

 

Diese gemeinsame Markterschließung durch die Mindener Wärme erfolgt, indem die Gesellschaft die Wärmenetze inkl. klimaeffizienter Wärmeerzeugung konzipiert, baut und betreibt und damit die leitungsgebundene Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet Minden sicherstellt; im Bereich der dezentralen Wärmeversorgung (das sind z.B. einzelne Kessel- und BHKW-Anlagen) dabei im Namen und auf Rechnung der ESW. Um der Markterwartung gerecht zu werden, soll der Vertrieb der Mindener Wärme als zentraler Ansprechpartner für das gesamte Wärmegeschäft (leitungsgebunden und dezentral) gegenüber den Mindener Kunden auftreten.

 

Daher ist der Aufbau eines eigenständigen Gemeinschaftsunternehmens unter mittelbarem Einbezug der Stadt Minden zur Sicherung und Weiterentwicklung des örtlichen Wärmegeschäftes zielführend. Die Beteiligung der MSW an der Mindener Wärme stärkt dabei zudem die Partnerschaft der Westfalen Weser-Gruppe mit dem WWE-Anteilseigner Stadt Minden.

Anteilsveräußerung und Gemeinschaftsunternehmen

Vor diesem Hintergrund strebt ESW an, eine Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile an der Mindener Wärme an MSW zu veräußern und zu übertragen. ESW wird nach dem Erwerb der Anteile durch MSW weiterhin Gesellschafterin der Mindener Wärme sein und eine Beteiligung in Höhe von 49 % der Anteile halten sowie zudem diverse Dienstleistungen für die Mindener Wärme erbringen.

Eine zusammenfassende Kurzbeschreibung des Vorhabens ist dieser Ratsvorlage als Anlage 1 sowie eine zusammenfassende Darstellung auf Folie als Anlage 2 beigefügt.

 

Kaufpreis

 

Ausgangspunkt der Kaufpreisfindung war die Ausgliederungsbilanz zum 31.12.2021 für das per Ausgliederung auf die Mindener Wärme übergegangene Fernwärmegeschäft der ESW. Auf dieser Basis haben die Partner jeweils eine Unternehmensbewertung der Mindener Wärme zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 fortentwickelt. Grundlage der Unternehmensbewertung waren eine zwischen den Partnern abgestimmte Mittelfristplanung sowie Langfristplanungen.

Zudem wurde seitens der MSW eine detaillierte und umfangreiche kaufmännische, technische und rechtliche Due-Diligence bzgl. der ausgegliederten Fernwärmesparte durchgeführt. Die Erkenntnisse sind in die Wirtschaftlichkeitsanalysen der Business-Case-Erstellung und somit in die Unternehmensbewertung der Mindener Wärme eingeflossen.

 

Der auf dieser Grundlage ermittelte und der Transaktion zu Grunde liegende Ertragswert des Eigenkapitals (Unternehmenswert) für 100 % der Anteile an der Mindener Wärme zum 01.01.2022 beträgt 11.500.000,00 € und liegt über dem Buchwert.

Der Kaufpreis für 51 % der Anteile beträgt somit 5.865.000,00 €. Da der Anteilserwerb der MSW zur Mindener Wärme zum 01.01.2023 erfolgen soll, wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 der Mindener Wärme noch allein der ESW zustehen.

 

Aufgrund des Auseinanderfallens von Bewertungsstichtag (01.01.2022) und Beitritt (01.01.2023) werden die Partner übliche vertragliche Regelungen zur Wertsicherung treffen, die aufwendige Anpassungen des vorgenannten Kaufpreises vermeiden.

 

Wirtschaftliche Eckpunkte

 

Die Mindener Wärme wird als neue Gesellschaft zunächst über kein eigenes Personal verfügen, sondern Dienstleistungen ihrer Gesellschafter ESW und MSW in Anspruch nehmen. Dabei wird ESW zunächst sowohl die technische Betriebsführung als auch die kaufmännische Betriebsführung der Mindener Wärme erbringen. Während die technische Betriebsführung langfristig bei der ESW verortet bleibt, können andere Betriebsführungstätigkeiten mittelfristig optional auch durch die MSW oder durch eigenes Personal der Mindener Wärme erbracht werden. Die Vertriebstätigkeit soll in Zukunft durch eigenes Personal der Mindener Wärme übernommen werden. Diese zeitliche Stufung der Dienstleistungserbringung durch die ESW sichert den laufenden Geschäftsbetrieb der Mindener Wärme und gewährleistet die Beschäftigungssicherung der ESW-Mitarbeitenden.

 

Die Mindener Wärme wird mit einem Eigenkapital von rd. 10 Mio. € ausgestattet. Sie wird mittelfristig die Finanzierung der Ausbauinvestitionen primär über eine Innenfinanzierung sowie die Aufnahme von Fremdkapital umsetzen. Etwaig erforderliche Gesellschafterkapitaleinlagen zur Wachstumsfinanzierung werden bei Bedarf quotal geleistet.

 

Die so entwickelte Mittel- und Langfristplanung berücksichtigt die spezifische Erlös- und Kostenstruktur der Gesellschaft sowie die konsequente Nutzung der als realistisch erachteten Potentiale in der Fernwärme. Die langfristige Kundenbindung bildet schon heute eine stabile Basis im Fernwärme-Bestandsgeschäft. Das Geschäftsmodell ist grundsätzlich von zunächst hohen Anfangsinvestitionen gekennzeichnet, denen zeitlich nachlaufend mit zunehmender Kundenzahl und entsprechender Verdichtung steigende Kapitalrückflüsse durch Erlöse gegenüberstehen. In der Langfristplanung der Mindener Wärme wird bei hohen Investitionsvolumina ein deutliches Wachstum in dem Geschäftsfeld unterstellt.

 

Die Gesellschaft hat infolge der Aufnahme des Fernwärme-Bestandsgeschäftes der ESW bereits einen erheblichen Geschäftsumfang als Ausgangsbasis. Dieses Geschäft soll durch den Ausbau und die Verdichtung des Netzes und der Kundenanschlüsse deutlich ausgeweitet werden. Im Mittelfristplanungszeitraum sind dafür Investitionen von durchschnittlich rd. 1,2 Mio. € pro Jahr vorgesehen. In Folge des geplanten Wachstums steigen die Wärmeabsatzmengen von rd. 30,8 GWh auf rd. 44,6 GWh. Korrespondierend zeigt sich planerisch eine Erhöhung des Umsatzvolumens von rd. 9 Mio. € im Jahr 2022 auf rd. 17 Mio. € im Jahr 2026. Dabei wird im Mittelfristplanungszeitraum ein operatives Ergebnis von durchschnittlich rd. 0,7 Mio. € pro Jahr geplant; langfristig wird eine Rendite von rd. 5 % nach Steuern angestrebt.

Gesellschaftsstruktur und Corporate Governance

Die Mindener Wärme ist eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), an welcher derzeit die ESW zu 100 % beteiligt ist. Ziel ist es, dass nach der dargestellten Anteilsveräußerung ESW 49 % und MSW 51 % der Anteile an der Mindener Wärme hält.

 

Die zwischen ESW und MSW vereinbarten Grundsätze der Unternehmensführung („Corporate Governance“) bilden die Grundlage für die partnerschaftliche Zusammenarbeit von ESW und MSW im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens. Die Eckpunkte der Corporate Governance ergeben sich aus dem Satzungsentwurf, welcher dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt ist. Insbesondere sieht der Satzungsentwurf für die Mindener Wärme eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte, zum Teil ab definierten Schwellenwerten, vor.

 

Die Geschäftsführung der Mindener Wärme soll durch eine oder mehrere Personen erfolgen. Gibt es mehrere Geschäftsführungsmitglieder, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführungsmitglieder gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin gemeinschaftlich mit einem Prokuristen oder einer Prokuristin vertreten. Ist nur ein Geschäftsführungsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft stets allein.

Gremienbefassung und kommunalrechtliche Zulässigkeit

Die Veräußerung und Übertragung einer Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile der Mindener Wärme von ESW an MSW bedarf der vorherigen Zustimmung der Räte der nordrhein-westfälischen Anteilseigner der WWE. Der Aufsichtsrat der WWE hat in seiner Sitzung vom 21. September 2022 der Veräußerung und Übertragung der Anteile nach dem in dieser Ratsvorlage zugrunde gelegten Vorhaben dem Grunde nach zugestimmt (Grundsatzbeschluss).

 

Die kommunalrechtlichen Vorgaben der § 111 Abs. 2 GO NRW, § 53 KrO NRW werden eingehalten. Gemäß § 111 Abs. 2 der GO NRW dürfen Vertreter der Kommune in einer Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 v.H. beteiligt sind, Veräußerungen nur nach vorheriger Zustimmung des Rates und nur dann zustimmen, wenn für die Kommune die Voraussetzungen des § 111 Abs. 1 GO NRW vorliegen. Demnach ist eine Veräußerung zulässig, wenn die für die Betreuung der Einwohner erforderliche Erfüllung der Aufgaben der Kommune nicht beeinträchtigt wird. An der Mindener Wärme sind (mittelbar über ESW und WWE) Kommunen mit 100 % und damit mit mehr als 50 v.H. beteiligt. Eine Beeinträchtigung der kommunalen Aufgabenerfüllung ist durch das dargestellte Vorhaben – einer Kooperation mit der ebenfalls kommunalen MSW – nicht zu befürchten.

 

Die kommunalrechtlichen Vorgaben werden damit eingehalten.

 

Eine erste Abstimmung des Vorhabens, dieser Beschlussvorlage und des als Anlagen beigefügten Satzungsentwurfes der Mindener Wärme mit der Bezirksregierung Detmold als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde hat bereits stattgefunden. Im Rahmen dessen wurden keine Einwände oder Bedenken gegen das Vorhaben oder gegen die vorliegenden Unterlagen geltend gemacht.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:          Kurzbeschreibung des Vorhabens

Anlage 2:          Kurzdarstellung des Vorhabens auf Folie

Anlage 3:         Satzung der Mindener Wärme GmbH (Entwurf)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Veräußerung und der Übertragung einer Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile an der Mindener Wärme GmbH von der Energieservice Westfalen Weser GmbH an die Mindener Stadtwerke GmbH sowie der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Wärme GmbH zu.

2.   Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen weitere Änderungen der Satzung der Mindener Wärme GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

3.   Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH einer Veräußerung und Übertragung der Anteile an der Mindener Wärme GmbH an die Mindener Stadtwerke GmbH zuzustimmen und die Geschäftsführung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine