Betreff
50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (zum Bebauungsplan Nr. 6-neu "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel mit seinen Aufhebungen)
a. Feststellungsbeschluss(vorschlag)
b. Zusammenfassende Erklärung
Vorlage
0501/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat gleich nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens Ende 2017 (mit der Folge der Unwirksamkeit der dritten, entscheidenden Änderung des Bebauungsplans überwiegend zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender baulicher Nutzungen) den Beschluss für die Aufstellung einer erneuernden Bauleitplanung, hier: Flächennutzungsplanänderung, gefasst [siehe Anlage: feststellungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original kann auf Anfrage in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden]. Die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sieht dabei die Rücknahme gewerblicher Bauflächen und Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft vor. Sämtliche Beteiligungsschritte (Öffentlichkeit und Behörden) sind ordnungsgemäß ausgewertet worden, auch hat die Offenlegung der Planentwürfe im sog. Parallelverfahren anschließend 2020/2021 stattgefunden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung zur (50.) Flächennutzungsplanänderung bereits gefasst. Da es in dem Zuge jedoch zum Beschluss der Erneuten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs (Nr. 6-neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel mit gleichzeitigen Aufhebungen) kam, sind die Beschlüsse noch nicht vom Rat der Stadt Brakel gefasst worden und werden in der nächsten Sitzung nachgeholt; gleichfalls fehlt der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung, da die erneute Bebauungsplan-Offenlegung noch Auswirkungen auch auf den Flächennutzungsplanentwurf hätte entfalten können.

 

Der Bauausschuss hat somit an dieser Stelle den Feststellungsbeschluss vorberatend zu fassen.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

a. Feststellungsbeschluss(vorschlag)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Entwurf zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Planänderung herbeizuführen.

 

 

b. Zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ die Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben (Kenntnisnahme ohne Beschluss ausreichend).