Betreff
Berichterstattung zur Finanzierung der Schutzsuchenden aus der Ukraine
Vorlage
0489/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß §6 Abs. 1 der
KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme hat der Kämmerer
dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ zum Ende
eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und
Aufwendungen sowie über Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme
und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine zu berichten.
Das entsprechende Zahlenmaterial wird in der Ratssitzung vorgestellt.
Anlagen:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: