Betreff
Berichterstattung zur Finanzierung der Schutzsuchenden aus der Ukraine
Vorlage
0489/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Gemäß §6 Abs. 1 der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme hat der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine zu berichten.

 

Das entsprechende Zahlenmaterial wird in der Ratssitzung vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: