Betreff
Förderung der Dorferneuerung
Vorlage
0471/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der vergangenen Legislaturperiode war für das Förderprogramm „Dorferneuerung“ das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zuständig. Wie die Bezirksregierung Detmold nun mitteilte, ist es beabsichtigt, dass die Zuständigkeit für das Förderprogramm zukünftig beim Landwirtschaftsministerium NRW liegt.

 

Dies hat zur Folge, dass bisher keine Fördergrundsätze für das Programmjahr 2023 veröffentlicht wurden. Neue Anträge können daher noch nicht gestellt werden. Eine Programmveröffentlichung bleibt abzuwarten.

 


Anlagen:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: