Betreff
Einwohnerantrag: Einspruch gegen die geplante Einstellung der Förderung des Trinkwassers aus dem Brunnen in Erkeln;
Beantragung eines neuen Wasserrechts für die Grundwasserentnahme im Quellgebiet
Vorlage
0469/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die im Jahr 2017 durchgeführte Machbarkeitsstudie zur Einführung einer zentralen Trinkwasserenthärtung hat ergeben, dass zur Erreichung der Projektziele die Versorgungsstruktur der Brakeler Wasserversorgung von jetzt dezentral auf zukünftig zentral umzustellen wäre. Dies hätte zur Folge, dass die Wassergewinnung zukünftig im Wesentlichen aus dem Brunnen in Ostheim erfolgen würde.

 

Durch die besondere örtliche Netzstruktur wäre die zukünftige Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Quellfassung Erkeln-Vogelsang nicht zweckmäßig. Daher wäre mit der Einführung der Zentralen Enthärtung und der damit verbundenen Zentralisierung der Wassergewinnung der Betrieb und die zukünftigen Unterhaltungsmaßnahmen an der Quellfassung Erkeln-Vogelsang sowie dem Hochbehälter-Erkeln einzustellen.

 

Gegen die Schließung der Trinkwassergewinnung im Erkelner „Vogelsang“ erfolgte eine Unterschriftensammlung, die dem Bürgermeister und der Betriebsleitung am 19.03.2018 vorgelegt wurde. Die vorliegende Unterschriftenliste wird seitens der Verwaltung als Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung angesehen. Die Auswertung der o.g. Unterschriftenliste zeigt im Vergleich zu den Ergebnissen der durchgeführten Kundenumfrage ein konträres Bild.

 

Mit der Unterschriftenaktion wurden ca. 150 Unterschriften gegen die Schließung der Trinkwassergewinnung „Vogelsang“ gesammelt (Hinweis: Erkeln verfügt über 554 Einwohner). Die Kundenumfrage ergab für den Ortsteil Erkeln das 46 Haushalte für und 32 gegen die Einführung einer zentralen Enthärtung sind (Beteiligung 78 Haushalte aus Erkeln).

 

Der Sachverhalt wurde am 23.06.2022 im Bezirksausschuss Erkeln beraten und es wurde folgendes beschlossen:

Der Bezirksausschuss Erkeln lehnt den Einwohnerantrag über den Einspruch gegen die geplante Einstellung der Förderung des Trinkwassers aus dem Brunnen Erkeln ab. Weiter regt der Bezirksausschuss Erkeln an, den Hochbehälter und die Quellfassung zu erhalten. Ein Konzept dazu wird in der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses vorgestellt.

 

Konzeptionell leitet sich die Erhaltung bzw. weitere Nutzung von Hochbehälter und Quellfassung von den Auflagen ab, die bei der Erteilung eines neuen Wasserrechts seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter aufgestellt werden:

·           Die Bereithaltung des Behältervolumens als Löschreserve für die örtliche Feuerwehr ist wegen der vergleichsweise geringen Menge nicht hilfreich. Daher sollten die Wasserkammern auch aus hygienischen Gründen nicht gefüllt bleiben. Die Bereitstellung des Brauchwassers sollte direkt aus der Quellleitung erfolgen.

·           Die Installation im Hochbehältergebäude ist so umzubauen, dass eine verschließbare Zapfstelle (kein Dauerläufer) an der Außenwand des Behälters für die potentiellen Nutzer zugänglich ist.

·           Die Entnahmemenge wird über einen Wasserzähler zu messen sein.

·           Es darf keine kontinuierliche Entnahme aus dem Quellgebiet erfolgen.

·           Es ist ein Schild anzubringen: Achtung kein Trinkwasser!

 

Eine neue wasserrechtliche Genehmigung ist erforderlich, da mit der angestrebten Nutzung als Brauchwasser eine Nutzungsänderung vorliegt.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es bleibt zu entscheiden, ob die vorgenannten Haushaltsmittel für die Erstellung eines wasserrechtlichen Antrags sowie die erforderlichen baulichen Maßnahmen in Summe von ca. 7.000,00 € bereitgestellt werden sollen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Beantragung des neuen Wasserrechts muss durch ein Ing.-Büro begleitet werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 2.000,00 entstehen. Weitere Kosten für die oben beschriebenen baulichen Maßnahmen werden auf ca. 5.000,00 € geschätzt. Die Bereitstellung der Finanzmittel kann nicht vom Wasserwerk erfolgen. Hier wäre eine Deckung aus dem städtischen Haushalt zu gewährleisten.