Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hamberg" im Stadtbezirk Riesel a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung b. Satzungsbeschlussvorschlag c. zusammenfassende Erklärung
Vorlage
006/2007/1/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.08.2009 beschlossen, die im Betreff genannte Planaufhebung zu betreiben.

 

Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Bauausschuss am 18.03.2009.

 

Der Planentwurf lag in der Zeit vom 04.05.2009 bis zum 05.06.2009 einschließlich öffentlich aus.

 

Übersicht:

 

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a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Planung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden:

 

Kreis Höxter, E.ON Westfalen Weser, Bezirksregierung Detmold.

 

Stellungnahmen im Sinne von Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

 

b. Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 1 "Hamberg" im Stadtbezirk Riesel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Aufbebungsbebauungsplanes im Stadtbezirk Riesel liegt im Außenbereich, d.h. in der freien Landschaft, ca. 2 km südwestlich des Stadtbezirkes Riesel.

Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 129, 132, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210 und 339.

 

 

c. zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 10 Abs. 4, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung (Erklärung ist beigefügt).

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die zusammenfassende Erklärung zum Aufhebungsbebauungsplan Nr. 1 "Hamberg" im Stadtbezirk Riesel zur Kenntnis.