Betreff
Beratung über den Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
0412/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vorberatungen zum Erlass der Haushaltssatzung 2022 ist die Möglichkeit gegeben, mögliche Änderungsanträge zu formulieren und darüber beschließen zu lassen.

 

Aufgrund der aktuellen politischen Geschehnisse und der damit einhergehenden Einflüsse haben sich die Energiepreise derart dramatisch entwickelt, dass eine Anpassung der Haushaltsansätze notwendig ist. Die Konditionen des Jahres 2021 waren für den Energieversorger „Gas“ nicht mehr darstellbar, so dass dieser von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat und neue Angebote zum Bezug von Gas eingeholt werden mussten. Festzuhalten ist nahezu eine Verdoppelung des Gaspreises, welche für das Jahr 2022 eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 190 T€ bedeutet. 

 

Erschwerend kommt für das Haushaltsjahr 2022 hinzu, dass der damalige Versorger bei der Abrechnung des Jahres 2021 einen Kommunalrabatt in Abzug gebracht hat, welcher in dem Jahr aber bereits keinen Bestand mehr gehabt hat. Dieser Fehler wurde im Rahmen einer Systemumstellung des Versorgers entdeckt und führt zu einer Nachforderung in Höhe von ca. 60 T€, welche ebenfalls aus dem Budget des Jahres 2022 geleistet werden muss.

 

In Summe sind die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften für das Jahr 2022 also um 250 T€ zu erhöhen. Dieser Änderungsvorschlag der Verwaltung ist nun durch Beschluss der politischen Gremien zu bestätigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Über die eingebrachten Anträge der Fraktionen sowie der Verwaltung wird wie folgt entschieden:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Änderung der Haushaltssatzung in entsprechender Höhe.