Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prüfung der Ausführung von Gründächern auf dem Betriebsgelände des städtischen Wasser- und Abwasserwerkes
Vorlage
0408/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Prüfung der Ausführung von Gründächern auf dem Betriebsgelände des städtischen Wasser- und Abwasserwerkes kann folgendes festgestellt werden:

 

Auf dem Gelände im Bereich der Zentralkläranlage Brakel werden im Zuge der Projekte

 

·         Errichtung/Implementierung der 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser (4. RS)

·         Ertüchtigung der Zentralkläranlage (Anpassung an den Stand der Technik)

·         Errichtung einer zentralen Anlage zur Enthärtung des Trinkwassers (CARIX)

 

neben zahlreichen Becken und Schachtanlagen auch folgende Gebäude mit Flachdächern errichtet.

 

-          Erweiterungsbau der Schlammentwässerung
Hier ist gem. des vorliegen Antrages das gesamte Flachdach in einer Größe von ca. 130 m² als Gründach ausführbar.

-          Filterhalle der Mikroschadstoffelimination (4. RS)
Das Dach dieser Halle ist nach Aussage des Fachplaners nicht als Gründach geeignet, da die unter dem Dach befindliche Technik im Wartungs- oder Störfall durch das Dach zugänglich gehalten werden muss. (z.B. für die Demontage/ den Wechsel der Filteranlagen…).

-          Halle für CARIX-Anlage und Behälter und Netzpumpen
Bei diesem Dach befindet ich im nördlichen Abschnitt ebenfalls ein für die Gründachausführung geeignetes Dach in einer Größe von ca. 130 m².


Bei dem mittleren sowie südlichen Dachabschnitt verhält es sich analog zum Dach der Filterhalle für die 4. Reinigungsstufe.

Eine Aussage zu den Mehrkosten kann zum jetzigen Berichtszeitpunkt noch nicht getätigt werden und wird bei Bedarf nachgereicht.

 

 

 


Anlagen:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 


Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleibt nun zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: