Betreff
Bebauungsplan Nr. 40a "Brakel West - Riesel II" in der Kernstadt Brakel
Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Vorlage
0402/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.20218 beschlossen, den Haupt-Plan (Bebauungsplan Nr. 40 „Brakel West - Riesel II“ in der Kernstadt Brakel) zum im Betreff genannten (Teil-) Bauleitplan aufzustellen.

 

Die Offenlegung des Planentwurfs nebst herkömmlicher Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange hat für diesen Teil-Planbereich vorgezogen stattgefunden, um eine sog. Planreife nach Baugesetzbuch (BauGB) für das Regenrückhaltebecken/ Schmutzwasserpumpwerk zu erlangen.

 

 

Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Es sind folgende auszuwertende Stellungnahmen eingegangen (Anschreiben anbei):

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Die Argumentation deren Ratsfraktion bezieht sich stichpunktartig zusammengefasst auf: Änderung der Ausführung des geplanten Regenrückhaltebeckens (RRB), optimale Herstellung des Biotops des Amtmannsteichs (Wasserzufluss), weitergehende Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zusätzliche ökologische Maßnahmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zurückzuweisen:

 

Die Stellungnahme betrifft nicht das eigentliche Plangebiet, sondern den weiter nördlich gelegenen Bereich innerhalb des Gesamt-Bebauungsplans; zum dortigen Amtmannsteich sind bereits hinreichende Ausführungen in der Bauausschusssitzung am 10.03.2021 im Rahmen der Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit dem Ziel eines grundsätzlichen Interessenausgleichs zu den ökologisch wertvollen Flächen wie dem Amtmannsteich. Diesem Interessenausgleich ist durch eine deutlich veränderte Grundkonzeption zur Erschließung Rechnung getragen und später der Offenlegungsbeschluss gefasst worden.

Die den Teilplan betreffende Umweltprüfung bzw. der Umweltbericht ist dezidiert mit dem UIH Planungsbüro aus Höxter abgestimmt worden. Die notwendigen Untersuchungen sind direkt zwischen dem Fachbüro und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter vereinbart worden. Dieser Umweltbericht bricht die voraussichtlich im GesamtBebauungsplan tragenden Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen auf diesen TeilBebauungsplan herunter. Dabei ist die Grundkonzeption sowohl des Gesamt als auch des Teilplans alternativlos und ebenfalls zwischen dem technischen ErschließungsFachbüro (Turk, Brakel Siddessen) und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter dezidiert abgestimmt worden. Die Versorgungsflächen sind unumgänglich und aufeinander aufbauend in die Planung eingeflossen.

Der Umweltbericht ist nach Rechtskommentierung kein wissenschaftliches Instrument zur vollständigen und abschließenden Abarbeitung und Einstufung aller Ökotope u. dergl. in der Bauleitplanung, sondern er ermittelt und bewertet die entsprechenden Faktoren der Flächeninanspruchnahme und schafft einen Ausgleich nach einem fest etablierten System. Darüber hinaus betrachtet er, sofern nach Abschätzung erforderlich, qua Gesetz den Artenschutz und formuliert entsprechende Schutzmaßnahmen nicht nur zur Planung, sondern auch zu den Baumaßnahmen. Genauso ist beim Teilplan vorgegangen worden. Von daher ist die Wassereinspeisung des Amtmannsteichs nicht genau zu untersuchen, sondern wie vom Büro UIH vorgenommen abzuschätzen. Insofern verfangen auch diese Argumente der Stellungnahme nicht.

Zudem geht es allein schon sachlich nicht um die „optimale Herstellung“ des Amtmannsteichs über das vorhandene Biotop hinaus, sondern um dessen Schutz im Rahmen der Bauleitplanung. Der Amtmannsteich wird weder überplant noch gar überbaut. Vielmehr wird er samt seinen Verbindungen/ Zuflüssen zum Umland im Rahmen der planerischen Konzeption sachgerecht geschützt. Die vorliegende Bauleitplanung (Teilplan) begründet sich darin, dass das durch den bestehenden Bebauungsplan Nr. 33 festgesetzte Industriegebiet durch ein Regenrückhaltebecken ergänzt wird. Dieses musste ursprünglich nicht vorgesehen werden, denn der Abfluss des Regenwassers sollte über direkte Einleitung in das östlich gelegene Hochwasserrückhaltebecken erfolgen. Darüber hinaus ist zum Amtmannsteich keine Veränderung hin zu einem „Optimum“ angezeigt, sondern sein Zustand zu wahren; hierzu gehören auch natürliche und durch menschlichen Eingriff verursachte wechselnde Wasserstände.

Die vorgezogene Baumaßnahme des Regenrückhaltebeckens, das im Übrigen genau die Fläche benötigt, die gemäß vorliegendem Teil-Bebauungsplan festgesetzt werden soll, wird hieran nichts ändern, sondern in schonender Weise - sachgerecht nach entsprechender Ortsbegehung mit den beteiligten Fachbüros - durchgeführt. Alle (weiteren) Ausgleichsmaßnahmen sind insgesamt auf die Plankonzeption abgestimmt worden und werden zur später anstehenden Offenlegung des Gesamt-Bebauungsplans über das Büro UIH auch im Hinblick auf die hier zum Teilplan erwähnten Grundsätze einfließen. Insofern erübrigen sich weitere Maßnahmen wie vorgeschlagen.

Nur ergänzend ist allgemein festzustellen, dass die zukünftigen Industrieflächen nördlich und westlich des Biotopkomplexes über den Siechenbach entwässern und somit keinen Einfluss auf die Oberflächenwasserzufuhr des Amtmannsteichs haben. Die im Bebauungsplan Nr. 33 festgelegten Industrieflächen, welche evtl. einen Einfluss auf den Wasserstand im Amtmannsteich haben könnten, werden weder in diesem noch im folgenden Umweltbericht (zum Gesamt-Bebauungsplan) berücksichtigt, da sie bereits ausgewiesen und festgesetzt sind.

Selbst wenn diese Flächen nicht bereits festgesetzt wären, wäre folgende Situation zu konstatieren: Die Wasserspeisung des Amtmannsteiches wird nicht erheblich beeinträchtigt, da sowohl das Grundwasser als auch das Oberflächenwasser nicht über die Maße beeinflusst werden. Das Grundwasser wird aus einem 353 km² großen Einzugsgebiet gespeist. Dies ist ca. die zweifache Fläche des Stadtgebiets Brakels. Daher ist die Speisung des Grundwassers auch durch weitere Versiegelung nicht nennenswert gefährdet. Die Versickerung in der weiteren Umgebung ist aufgrund der schwachen Versickerungsleistung der Böden im Allgemeinen eingeschränkt. Durch die Versiegelung der bereits im Bebauungsplan Nr. 33 geplanten Industrieflächen und die Ableitung des Regenwassers in das Regenrückhaltebecken wird das Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe zum Amtmannsteich gesammelt. Aufgrund des vorgesehenen Drosselbauwerkes, welches nur geringe Mengen Wasser an das Hochwasserrückhaltebecken abgibt, wird voraussichtlich an einigen Tagen im Jahr die Sohle des Beckens bedeckt sein. Bei den vermehrt auftretenden Starkregenereignissen wird das Wasser aufgrund der großen Mengen länger im Becken verweilen. Der schwach versickerungsfähige Boden und die natürliche Abdichtung von Teichsohlen schützt den Amtmannsteich vor schneller Austrocknung. Trotz der tiefer liegenden Sohle des Hochwasserrückhaltebeckens ist der Amtmannsteich jährlich wasserführend. Eine Speisung des Teiches mit Regenwasser aus dem Industriegebiet würde als problematisch angesehen werden. Dafür müsste sichergestellt sein, dass keinerlei Schadstoffe in den Amtmannsteich gelangen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss weist die Stellungnahme der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den genannten Punkten aus vorgenannten Gründen zurück.

 

 

Kreis Höxter

 

Dessen Stellungnahme bezieht sich stichpunktartig zusammengefasst auf: Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Belange der Unteren Naturschutzbehörde (UNB).

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wasserwirtschaft (Hinweise)

Zum Starkregen und zur Überschwemmungsgefährdung wird ein entsprechender und hinreichender Hinweis im Gesamt-Bebauungsplan zum Tragen kommen.

Immissionsschutz (Hinweise)

Es ist davon auszugehen, dass die genannten Immissionsrichtwerte eingehalten werden, zumal das Gewerbegebiet nicht klassisch industriell geprägt sein wird.

Untere Naturschutzbehörde UNB (Hinweise, zunächst grundsätzliche Bedenken, spezielle Hinweise zu Artenschutzmaßnahmen)

Der Status der betreffenden überplanten Fläche von „Obstwiese“ zu einem technischen Bauwerk schließt die (ursprünglich festgesetzte) Kompensation zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Brakel) an anderer Stelle zwingend ein. Für den Eingriff in die Obstwiese und die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes durch die künftige bauliche Nutzung erfolgt eine angemessene Kompensation über das Ökokonto (Anzahl von Ökopunkten/ Wertpunkten) der Stadt Brakel; dieser Ausgleich ist zwar nicht unmittelbar funktional, jedoch beinhaltet das Ökokonto die Summe einer Vielzahl funktional abgeleiteter Kompensationsmaßnahmen, die in ihrer Vielschichtigkeit bei Planungs- und Baumaßnahmen zum Tragen kommen (können). Genau hierfür existiert ein solches Konto.

Die Höhe des Kompensationsansatzes ist bereits zwischen dem Fachbüro und der UNB unter Darlegung der per Umweltbericht einbezogenen und durch die Stadt Brakel vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen sowie hausintern zwischen den entsprechenden Abteilungen beim Kreis Höxter diskutiert worden (incl. Nachkartierung und ggf. weiterer Kompensationsmaßnahmen) mit dem Ergebnis, dass die zunächst bestehenden grundsätzlichen Bedenken der UNB als ausgeräumt gelten können. Nach Prüfung sind sowohl Planbegründung als auch Umweltbericht hinreichend auf die einzelnen Punkte der Argumentation eingegangen, sodass die Problemstellungen gelöst worden sind.

Ein entsprechender allgemeiner Hinweis in den textlichen Festsetzungen auf das Erfordernis von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen wird im Rahmen des noch verfahrenstechnisch (Offenlegung) anstehenden Gesamt-Bebauungsplans erfolgen. Der Amphibienschutzzaun ist bereits abgestimmt worden und wird vor Baubeginn aufgestellt, auch die Bauzeitenregelung wird Beachtung finden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu den genannten Punkten aus vorgenannten Gründen zur Kenntnis.

 


Beschlussvorschlag: