Sachverhalt:
Das
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht Betreuungszeiten für Kinder in
Kindertageseinrichtungen von 25/35/45
W/Std. vor. Eltern können je nach Bedarf eine Betreuungszeit unter
Berücksichtigung von pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der
Einrichtungen wählen bzw. buchen.
Aus
den Buchungszeiten ergeben sich
Öffnungszeiten bei 25 W/Std. = vormittags (i.d.R. 7.00-12.00 Uhr), 35 W/Std. = vor- und nachmittags (i.d.R. 7.00-12.00 Uhr u. 14.00-16.00 Uhr geteilt) und 45 W/Std. = Ganztag (i.d.R. 7.00-16.00 Uhr). Bei 35 W/Std.-Buchungen können die Einrichtungen neben der geteilten
Öffnungszeit ein zusätzliches freiwilliges
„Am Block“-Angebot einrichten (i.d.R. 7.00-14.00 Uhr). Jedoch beschränkt
sich diese Maxime aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Gründen auf
ein entweder „geteilt“ oder „Am Block“.
Die
Thematik wird jährlich in den Einrichtungen mit den Eltern bzw. Elternrat bei Neuanmeldungen aber auch verbleibenden
Kindern unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung besprochen und Vor- und Nachteile abgewogen. Eine bisher von der Elternschaft bei 35 W/Std.-Buchungen mehrheitlich mitgetragene geteilte
Öffnungszeit wurde nun lediglich durch eine neuerliche Abfrage demokratisch nach Mehrheitsverhältnissen
auf „Am Block“ in den städt.
Einrichtungen umgestellt und aus
pädagogisch konzeptionellen Aspekten angelegt.
Anlagen:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen