Betreff
Öffnungszeiten der städt. Kindertageseinrichtungen
Vorlage
0398/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht Betreuungszeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen von 25/35/45 W/Std. vor. Eltern können je nach Bedarf eine Betreuungszeit unter Berücksichtigung von pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der Einrichtungen wählen bzw. buchen.

 

Aus den Buchungszeiten ergeben sich Öffnungszeiten bei 25 W/Std. = vormittags (i.d.R. 7.00-12.00 Uhr), 35 W/Std. = vor- und nachmittags (i.d.R. 7.00-12.00 Uhr u. 14.00-16.00 Uhr geteilt) und 45 W/Std. = Ganztag (i.d.R. 7.00-16.00 Uhr). Bei 35 W/Std.-Buchungen können die Einrichtungen neben der geteilten Öffnungszeit ein zusätzliches freiwilliges „Am Block“-Angebot einrichten (i.d.R. 7.00-14.00 Uhr). Jedoch beschränkt sich diese Maxime aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Gründen auf ein entweder „geteilt“ oder „Am Block“.

 

Die Thematik wird jährlich in den Einrichtungen mit den Eltern bzw. Elternrat bei Neuanmeldungen aber auch verbleibenden Kindern unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung besprochen und Vor- und Nachteile abgewogen. Eine bisher von der Elternschaft bei 35 W/Std.-Buchungen mehrheitlich mitgetragene geteilte Öffnungszeit wurde nun lediglich durch eine neuerliche Abfrage demokratisch nach Mehrheitsverhältnissen auf „Am Block“ in den städt. Einrichtungen umgestellt und aus pädagogisch konzeptionellen Aspekten angelegt.             

 

 


Anlagen:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen