Betreff
Beschluss einer Fernwärmesatzung (Anschluss- und Benutzungszwang) für das Neubaugebiet Bohlenweg Brakel
Vorlage
0385/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das künftige Neubaugebiet „Bohlenweg“ in der Kernstadt Brakel soll aus Gründen des Klimaschutzes und nachhaltiger Bauwirtschaft Vorgaben nur Nutzung erneuerbarer Energien und dem schonenden Umgang mit Ressourcen machen.

 

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, ein projektbezogenes Fernwärmenetz mit emissionsarmen Anlagen entsprechend des EEWärmeG zu errichten.

 

Die Fernwärmeversorgung über die in diesem Plangebiet bereits vorhandene Fernwärmeleitung des Holzheizwerkes der GNR (Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Bohlenweg 3, 33034 Brakel) am Bohlenweg, wie sie im Versorgungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 3a, 3. Änderung umgesetzt werden soll, ist im Gegensatz zu einzelnen konventionellen Einzelfeuerungsanlagen deutlich weniger CO2-behaftet.

 

Durch die zu beschließende Fernwärmesatzung, welche als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Sicherstellung der tatsächlichen Nutzung von Fernwärme ein Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen. Lediglich der Anschluss aller im Plangebiet zu errichtenden Gebäude trägt zur Wirtschaftlichkeit des Fernwärmenetzes bei.

 

Die GNR erhält auf diesem Wege die Möglichkeit, das Plangebiet mit Fernwärmeleitungen zu erschließen. Das Fernwärmenetz soll durch ein Leitungsrecht grundbuchlich gesichert werden. Der Bau des Fernwärmenetzes kann mit der Erschließung des Baugebietes erfolgen.

 

Folgende Preise konnten aktuell ermittelt werden:

 

 

Fernwärme

Gas

Baukostenzuschuss einmalig

  • zahlbar vom Kunden an den Versorger

6.050,00 €

/

Hausanschlusskosten einmalig

  • Bei 42 Häusern bis zu 10 kW und 10 Metern
  • jeder angefangene weitere Meter Länge der HA- Leitungstrasse 230,00 €
  •  

2.330,00 €

bis 2.500,00 €

Messpreis monatlich

    • Kostenansatz je Wärmemengenzähler Qn 0,6 bis Qn 1,5
    • mtl., mit mtl. Abschlagszahlung bis 10 kW Anschlussleistung

 

5,94 €

 

Grundpreis monatlich

69,30 €

69,00 €

Arbeitspreis

  • verbrauchsabhängig, je kW, (mtl). Abschlagszahlung, Verbrauchsermittlung durch geeichten Wärmemengenzähler
  • gleitet an einer Preisgleitklausel, die die Holz-, Strom- und Gaspreisveränderung berücksichtigt, veröffentlicht durch das statistische Bundesamt

 

6,525 ct/kWh

 15-22 ct/kWh bei Neuvertrag

 

 


Anlagen:

Fernwärmesatzung zum Neubaugebiet Bohlenweg

 


Beschlussvorschlag:

Die Fernwärmesatzung zum Neubaugebiet Bohlenweg wird entsprechend dem Entwurf beschlossen und zum Inkrafttreten öffentlich bekannt gemacht.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt.