Sachverhalt:
Das künftige Neubaugebiet „Bohlenweg“ in der
Kernstadt Brakel soll aus Gründen des Klimaschutzes und nachhaltiger
Bauwirtschaft Vorgaben nur Nutzung erneuerbarer Energien und dem schonenden
Umgang mit Ressourcen machen.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, ein
projektbezogenes Fernwärmenetz mit emissionsarmen Anlagen entsprechend des
EEWärmeG zu errichten.
Die Fernwärmeversorgung über die in diesem
Plangebiet bereits vorhandene Fernwärmeleitung des Holzheizwerkes der GNR
(Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Bohlenweg 3,
33034 Brakel) am Bohlenweg, wie sie im Versorgungsgebiet des Bebauungsplanes
Nr. 3a, 3. Änderung umgesetzt werden soll, ist im Gegensatz zu einzelnen
konventionellen Einzelfeuerungsanlagen deutlich weniger CO2-behaftet.
Durch die zu beschließende Fernwärmesatzung, welche
als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Sicherstellung der tatsächlichen Nutzung
von Fernwärme ein Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen. Lediglich der
Anschluss aller im Plangebiet zu errichtenden Gebäude trägt zur
Wirtschaftlichkeit des Fernwärmenetzes bei.
Die GNR erhält auf diesem Wege die Möglichkeit, das
Plangebiet mit Fernwärmeleitungen zu erschließen. Das Fernwärmenetz soll durch
ein Leitungsrecht grundbuchlich gesichert werden. Der Bau des Fernwärmenetzes
kann mit der Erschließung des Baugebietes erfolgen.
Folgende Preise konnten
aktuell ermittelt werden:
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Fernwärme |
Gas |
Baukostenzuschuss einmalig
|
6.050,00 € |
/ |
Hausanschlusskosten einmalig
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2.330,00 € |
bis 2.500,00 € |
Messpreis monatlich
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5,94 € |
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Grundpreis monatlich |
69,30 € |
69,00 € |
Arbeitspreis
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6,525 ct/kWh |
15-22 ct/kWh bei Neuvertrag |
Anlagen:
Fernwärmesatzung zum
Neubaugebiet Bohlenweg
Beschlussvorschlag:
Die Fernwärmesatzung zum
Neubaugebiet Bohlenweg wird entsprechend dem Entwurf beschlossen und zum
Inkrafttreten öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt.