Sachverhalt:
Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 (zuletzt geändert am 16.07.2021)
gilt grundsätzlich auch für die Aufgabenbereiche der Städte und Gemeinden. In
den Angelegenheiten der Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden kann die o.g.
Verwaltungsgebührenordnung NRW nicht angewandt werden. Grundlage hierfür ist
die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brakel vom 14.11.2001, die aufgrund
der Regelungen des § 7 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f
Gemeindeordnung NRW, der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes NRW und
des § 2 Absatz 3 des Gebührengesetzes NRW erlassen wird.
Im Zusammenhang mit der stetigen
Aktualisierung der v. g. Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sollten die
in der zur Zeit geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brakel von 2001
enthaltenen Gebührentarife aktualisiert und den heutigen, geänderten
Anforderungen und Kosten angepasst werden.
Der Inhalt des vorliegenden Entwurfes der
Verwaltungsgebührensatzung basiert im Wesentlichen auf der vom NRW Städte- und
Gemeindebund gefassten Mustersatzung.
Die Gebührentarife entsprechen weitestgehend
den Empfehlungen des Städte- u. Gemeindebundes bzw. beruhen auf praktischen
Erfahrungsdaten oder Kostenberechnungen der Stadt Brakel.
Bezüglich der neu aufgenommenen Tarifstelle
15 „Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft“ ist zu ergänzen, dass
der hierdurch entstehende Mehraufwand (Fahrzeiten, Fahrtkosten,
Stundenzuschläge etc.) bisher nicht berücksichtigt wurde. Bei den
Nachbarstädten sind derartige Gebührenzuschläge bereits seit Jahren
entsprechend beschlossen.
Anlagen:
- Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brakel
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende Verwaltungsgebührensatzung einschließlich Gebührentarif.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Höhe der Mehreinnahmen für die Tarifstellen 1 bis 14 lässt sich nicht eindeutig quantifizieren, da diese Einnahmen in die allgemeinen Einnahmepositionen der jeweiligen Produkte einfließen.
Bezüglich der Tarifstelle 15 sind durchschnittliche Mehreinnahmen von ca. 4.000 € jährlich zu erwarten.