Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Höxter
möchte gemeinsam mit den Städten ein Digitalnetzwerk gründen, um die
Zusammenarbeit in den Bereichen „Smart Region“ und „E-Government“ zu
optimieren. Durch die Zusammenarbeit sollen die Effizienz und Effektivität der
Arbeit gesteigert werden. Nachfolgend werden Gründe und Ausgestaltung näher
ausgeführt.
Die zwei Bereiche der Digitalisierung:
Die Aufgaben der Digitalisierung
gliedern sich für die Kreisverwaltung Höxter und die kreisangehörigen Städte in
die zwei großen Themenbereiche „E-Government“ und „Smart City“ bzw. „Smart
Region“ mit jeweils unterschiedlichen Herausforderungen.
Die Digitalisierung im Kontext
E-Government umfasst die Optimierung der Arbeitsabläufe vom digitalen Antrag
der Bürger*innen über die digitale Sachbearbeitung bis hin zur elektronischen
Archivierung in der elektronischen Akte. Es ist das Ziel, Dienstleistungen für
die Verwaltungskunden bestmöglich zu erbringen und gleichzeitig den
Arbeitsalltag für die Mitarbeiter*innen zu vereinfachen. Wichtige Schlagworte
sind zum Beispiel: Onlinezugangsgesetz (OZG), Prozessmanagement, Elektronische
Akte, Elektronischer Rechnungsworkflow oder der Aktenplan als organisatorische
Basis.
Der Bereich Smart Cities handelt
hingegen von gesamtheitlichen Entwicklungskonzepten, die die Städte oder
Regionen durch technologischen Fortschritt nachhaltiger, sozialer oder einfach
„besser“ gestalten sollen. Ziel ist es, die Lebensqualität im Alltag der
Bürger*innen zu steigern. Dies kann in verschiedenen Handlungsfelder erfolgen, wie
beispielsweise Mobilität, Handel oder Gesundheit. Die Themenvielfalt ist daher
deutlich weiter als im klassischen Verwaltungshandeln.
Zusammenarbeit im Bereich „Smart Region“
Der Kreis Höxter ist mit den
kreisangehörigen Städten Gewinner der Fördermittel Smart Cities mit dem Projekt
„Smarte Nahversorgungsräume der Zukunft“. Die Fördergelder umfassen rund 5,7.
Mio. Euro, welche zu großen Teilen eingesetzt werden sollen, um den regionalen
Handel zu fördern und die dörfliche Nahversorgung zu verbessern. Aktuell läuft
der Personalauswahlprozess, um zwei Stellen für das Projekt vom ersten Quartal
2022 bis zum 31.12.2025 zu besetzen. Neben konkreten Ergebnissen für die
Bürgerinnen und Bürger, die im Alltag einen echten Mehrwert liefern sollen, ist
es parallel wichtig, zukunftsfähige Strukturen zu entwickeln, um auch
langfristig die Digitalisierung zum Wohle der im Kreis Höxter lebenden Menschen
einsetzen zu können. Denn Digitalisierung ist kein temporäres Phänomen, welches
in Projektstrukturen abgearbeitet werden kann, sondern bedarf zukunftsfähiger
und langfristig ausgerichteter Strukturen.
Auf der Bürgermeisterkonferenz
und in der Kreistagssitzung wurde daher der Entwurf für die zukünftigen
Strukturen zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie bereits vorgestellt.
Eine wichtige Rolle übernimmt das neu zu gründende Digitalnetzwerk, welches,
wie in der Abbildung dargestellt, eingebunden werden soll:
Ausgangspunkt der Überlungen ist
die Tatsache, dass die Digitalisierungsbeauftragten und Organisationsentwickler*innen
der Städte und des Kreises aktuell mit der Digitalisierung der Verwaltung im
Bereich E-Government mehr als ausgelastet sind. Dazu zählen unter anderem die
fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis zum 31.12.2022 und
die Einführung der E-Akte. Aufgrund dessen gibt es wenig zeitliche Kapazitäten
darüber hinaus für die ebenso wichtige Umsetzung von Digitalisierungsaufgaben
im Bereich Smart Region. Durch die Zusammenarbeit innerhalb eines neuen
Digitalnetzwerkes können Ressourcen zusammengelegt und Kompetenzen
zentralisiert werden, um Projekte zu verwirklichen, die über die Stadtgrenzen
hinauswirken und einen Synergieeffekt erzielen. Doch auch der Bereich
E-Government kann vom Digitalnetzwerk profitieren. Das Personal des Digitalnetzwerks
könnte zum Beispiel den bestehenden Arbeitskreis für IT und Digitales im Kreis
Höxter zeitweise unterstützen, in dem zum Beispiel gemeinsame Schulungen
durchgeführt oder themenbezogene Austauschformate stattfinden.
Die folgenden Aufgaben soll das
Digitalnetzwerks im Bereich Smart Region bearbeiten:
·
Umsetzung der Digitalisierungsstrategie
·
Mitwirkung bei der Kreisentwicklung
·
Projektmanagement
·
Bürgerbeteiligung
·
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
·
Recherche und Berichtserstattung
·
Fördermittelakquise
·
Anlaufstelle für Interessenten
·
Beratung
Dazu können folgende Tätigkeiten
auch im Bereich E-Government unterstützen:
·
Gemeinsame Durchführung von Schulungen
und Aufstellen von Schulungskonzepten
·
Koordination themenbezogener Austauschformate
·
Ausarbeitung von Potenzialen der
„Shared Services“
·
Umsetzung von Arbeitsaufträgen aus dem
Arbeitskreis IT und Digitales
In dem Digitalnetzwerk sollen
die Projektmitarbeiter*innen der aktuellen Smart Region und E-Government
Projekte enger zusammenarbeiten und durch „hauptamtliches“ Personal in der
alltäglichen Arbeit unterstützt werden. Daher sind bereits zwei Stellen im
Stellenplan des Kreises Höxter im Rahmen der Haushaltsverabschiedung
verabschiedet worden.
Es besteht nun die Möglichkeit,
die Gründung des Digitalnetzwerks über die Förderung der interkommunalen
Zusammenarbeit zum Teil zu finanzieren. Mit dem Förderprogramm sollen neue
vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte ermöglicht werden, welche die
Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns steigern. Der Kreis Höxter
kann gemeinsam mit den zehn Städten bis zu 490.000 € für fünf Jahre erhalten.
Fördervoraussetzung ist das Vorliegen von Beschlüssen des Kreistags und der
städtischen Räte, aus denen der gemeinsame Wille der organisationsübergreifenden
Zusammenarbeit hervorgehen soll.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Stadt Brakel gemeinsam mit dem Kreis Höxter und den neun weiteren kreisangehörigen Städten ein neues zentrales Digitalnetzwerk aufbaut, um die Digitalisierung in den Bereichen Smart City und E-Government durch interkommunale Zusammenarbeit voranzutreiben und mit der gemeinsamen Bearbeitung der vorgestellten Aufgaben einen Synergieeffekt zu erzielen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Keine direkten haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da es sich um ein Förderprojekt handelt.