Betreff
Förderung von Raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und KITAs;
Sachstand und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 07.12.2021 (Ziffer 3)
Vorlage
0374/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat am 07.12.2021 einstimmig in Abänderung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2021 folgendes beschlossen:

1.    Der Rat der Stadt Brakel beauftragt die Verwaltung, bis zum 31.12.2021 den entsprechenden Förderantrag für den Einbau von RLT-Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten bei der BAFA zu stellen, der einen maximalen Eigenanteil von 500.000,00 € nicht überschreitet. Die Mittel hierzu sind in den Haushalt 2022 einzustellen.

2.    Zur Teilfinanzierung wird das Budget der Stadthallenmodernisierung für 2022 um 200.000,00 € reduziert. Weitere 100.000,00 € sollen durch Verschiebung von geplanten Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden nach 2023 eingespart werden.

3.    Bis zum Einbau der RLT-Anlagen werden in den entsprechenden Räumlichkeiten der Schulen und Kindertagesstätten mobile Lüftungsanlagen für voraussichtlich ein halbes Jahr angemietet mit einem Budget von bis max. 40.000,00 €.

 

Sachstand:

Zu Ziffer 1:

Alle entsprechenden Förderanträge für die Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Brakel wurden fristgerecht zum 31.12.2021 bei der BAFA eingereicht.

Für folgende Gebäude liegt der Zuwendungsbescheid bereits vor:

Gebäude

Zuwendung

Gesamtschule Brakel

190.400,00 €

Grundschule Brakel

443.200,00 €

Grundschule Hembsen

140.800,00 €

KITA Gehrden

76.000,00 €

KITA Riesel

48.800,00 €

 

Die Anträge für folgende Gebäude werden nach Rücksprache mit der BAFA derzeit geprüft.

·           KITA Bökendorf

·           KITA Frohnhausen

·           KITA Hembsen

·           KITA Istrup

Die entsprechenden Mittel wurden in den Haushalt 2022 aufgenommen. Der Eigenanteil von max. 500.000,00 € wird auf Grundlage aktueller Zahlen nicht überschritten.

 

Zu Ziffer 2:

Das Budget zur Stadthallenmodernisierung für 2022 wurde entsprechend reduziert. Zugleich wurden 100.000,00 € für weitere, geplante Sanierungsmaßnahmen in 2022 an städtischen Gebäuden in das Jahr 2023 verschoben.

 

Zu Ziffer 3:

Die Beschaffung der mobilen Raumluftfilteranlagen als Mietgeräte gestaltet sich als schwierig. Wenige Firmen bieten die Anlagen als Mietgeräte an. Auf Grundlage zahlreicher Angebotsanfragen ist ersichtlich geworden, dass die in der Ratssitzung genannte Summe in Höhe von 40.000,00 €, bei einer Vorhaltung von 6 Monaten, nicht eingehalten werden kann.

 

Mietpreis für 80 Stück = 162.697,00 €

 

Weiterhin ist eine kurzfristige Anschaffung zur Überbrückung der kalten Jahreszeit schwer umsetzbar. Hier greifen die Punkte Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeiten.

 

Hierzu bitte ich um Beachtung der Anlage 1 (Vermerk Fachbereich 2)

 

Die derzeitigen Lieferzeiten für dezentrale RLT-Anlagen liegen bei 4 – 8 Wochen.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2021 mit der Angelegenheit befasst. Auszug aus der Niederschrift:

Es schließt sich eine Diskussion bezüglich des weiteren Vorgehens an. Insbesondere wird überlegt, wie mit dem Ratsbeschluss vom 07.12. umgegangen wird. Die voraussichtlichen Kosten von 40.000,00 €, die Grundlage für die Beschlussfassung waren, sind nachweislich nicht haltbar. Ferner ist festzustellen, dass eine Umsetzung der mobilen Mietgeräte fast den gleichen Zeitraum in Anspruch nimmt, wie die Umsetzung der festinstallierten RLT-Anlagen. Es soll zunächst abgewartet werden, wie der Förderantrag beschieden wird, zumal man sich bis zur Beschlussfassung des Haushaltes 2022 und der sich anschließenden Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. In dieser Phase sind derartige freiwillige Ausgaben rechtlich nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund sehen alle Teilnehmer die Anmietung der mobilen Geräte als Zwischenlösung als nicht sinnvoll an. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 07.12. sind alle mit dem angedachten Vorgehen ein verstanden.

 

 


Anlagen:

 

·           Vermerk Fachbereich 2

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, aufgrund der bereits erteilten Zuwendungsbescheide, die Ziffer 3 des einstimmigen Ratsbeschlusses in Abänderung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2021 aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hochdruck an einer zeitnahen Umsetzung der stationären RLT-Anlagen in Schulen und KITAs zu arbeiten. Der Rat verpflichtet sich die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es können Einsparungen von mindestens 162.697,00 € erzielt werden.