Sachstand und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 07.12.2021 (Ziffer 3)
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Brakel hat am 07.12.2021 einstimmig in Abänderung des Beschlusses
des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2021 folgendes beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Brakel beauftragt
die Verwaltung, bis zum 31.12.2021 den entsprechenden Förderantrag für den
Einbau von RLT-Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten bei der BAFA zu
stellen, der einen maximalen Eigenanteil von 500.000,00 € nicht überschreitet.
Die Mittel hierzu sind in den Haushalt 2022 einzustellen.
2.
Zur Teilfinanzierung wird das Budget
der Stadthallenmodernisierung für 2022 um 200.000,00 € reduziert. Weitere
100.000,00 € sollen durch Verschiebung von geplanten Sanierungsmaßnahmen an
städtischen Gebäuden nach 2023 eingespart werden.
3.
Bis zum Einbau der RLT-Anlagen werden
in den entsprechenden Räumlichkeiten der Schulen und Kindertagesstätten mobile
Lüftungsanlagen für voraussichtlich ein halbes Jahr angemietet mit einem Budget
von bis max. 40.000,00 €.
Sachstand:
Zu
Ziffer 1:
Alle
entsprechenden Förderanträge für die Schulen und Kindertagesstätten der Stadt
Brakel wurden fristgerecht zum 31.12.2021 bei der BAFA eingereicht.
Für
folgende Gebäude liegt der Zuwendungsbescheid bereits vor:
Gebäude |
Zuwendung |
Gesamtschule
Brakel |
190.400,00 € |
Grundschule
Brakel |
443.200,00 € |
Grundschule
Hembsen |
140.800,00 € |
KITA Gehrden |
76.000,00 € |
KITA Riesel |
48.800,00 € |
Die
Anträge für folgende Gebäude werden nach Rücksprache mit der BAFA derzeit
geprüft.
·
KITA Bökendorf
·
KITA Frohnhausen
·
KITA Hembsen
·
KITA Istrup
Die
entsprechenden Mittel wurden in den Haushalt 2022 aufgenommen. Der Eigenanteil
von max. 500.000,00 € wird auf Grundlage aktueller Zahlen nicht überschritten.
Zu
Ziffer 2:
Das
Budget zur Stadthallenmodernisierung für 2022 wurde entsprechend reduziert.
Zugleich wurden 100.000,00 € für weitere, geplante Sanierungsmaßnahmen in 2022
an städtischen Gebäuden in das Jahr 2023 verschoben.
Zu
Ziffer 3:
Die
Beschaffung der mobilen Raumluftfilteranlagen als Mietgeräte gestaltet sich als
schwierig. Wenige Firmen bieten die Anlagen als Mietgeräte an. Auf Grundlage
zahlreicher Angebotsanfragen ist ersichtlich geworden, dass die in der
Ratssitzung genannte Summe in Höhe von 40.000,00 €, bei einer Vorhaltung von 6
Monaten, nicht eingehalten werden kann.
Mietpreis
für 80 Stück = 162.697,00 €
Weiterhin
ist eine kurzfristige Anschaffung zur Überbrückung der kalten Jahreszeit schwer
umsetzbar. Hier greifen die Punkte Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeiten.
Hierzu bitte ich um Beachtung der Anlage
1 (Vermerk Fachbereich 2)
Die
derzeitigen Lieferzeiten für dezentrale RLT-Anlagen liegen bei 4 – 8 Wochen.
Der
Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2021 mit der Angelegenheit
befasst. Auszug aus der Niederschrift:
Es schließt sich eine Diskussion
bezüglich des weiteren Vorgehens an. Insbesondere wird überlegt, wie mit dem
Ratsbeschluss vom 07.12. umgegangen wird. Die voraussichtlichen Kosten von
40.000,00 €, die Grundlage für die Beschlussfassung waren, sind nachweislich
nicht haltbar. Ferner ist festzustellen, dass eine Umsetzung der mobilen
Mietgeräte fast den gleichen Zeitraum in Anspruch nimmt, wie die Umsetzung der
festinstallierten RLT-Anlagen. Es soll zunächst abgewartet werden, wie der
Förderantrag beschieden wird, zumal man sich bis zur Beschlussfassung des Haushaltes
2022 und der sich anschließenden Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht in der
vorläufigen Haushaltsführung befindet. In dieser Phase sind derartige
freiwillige Ausgaben rechtlich nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund sehen
alle Teilnehmer die Anmietung der mobilen Geräte als Zwischenlösung als nicht
sinnvoll an. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 07.12. sind alle mit
dem angedachten Vorgehen ein verstanden.
Anlagen:
·
Vermerk Fachbereich 2
Beschlussvorschlag:
Es
wird beschlossen, aufgrund der bereits erteilten Zuwendungsbescheide, die
Ziffer 3 des einstimmigen Ratsbeschlusses in Abänderung des Beschlusses des
Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2021 aufzuheben. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit Hochdruck an einer zeitnahen Umsetzung der stationären
RLT-Anlagen in Schulen und KITAs zu arbeiten. Der Rat verpflichtet sich die
entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Es
können Einsparungen von mindestens 162.697,00 € erzielt werden.